Von der Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz des Landes Berlin gibt es Informationen zum Berliner Fußverkehrsplan. Unter dem Titel „Mobilitätsverwaltung legt Grobstruktur und grundlegende Inhalte für den Berliner Fußverkehrsplan vor“ ist aus der Mitteilung vom 19.07.2022  zu lesen: „Auf Grundlage der fachöffentlichen Beteiligung hat die Mobilitätsverwaltung die voraussichtliche Struktur und die vorgesehenen Inhalte des neuen Berliner Fußverkehrsplans erarbeiten lassen und intensiv mit dem landesweiten Gremium Fußverkehr und den zwölf Bezirken abgestimmt. Die Grobstruktur wird auf der Webseite der Mobilitätsverwaltung veröffentlicht. Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz bis 2024 erstmals einen Fußverkehrsplan und fördert damit den Fußverkehr. Der Fußverkehrsplan legt Standards für den Fußverkehr fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist.
Wesentliche Inhalte werden demnach die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Infrastruktur und die Definition bezirklicher Wegenetze mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr sein. Der Fußverkehrsplan ist ein Planwerk, mithilfe dessen die Mobilität für alle Menschen gewährleistet und die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs erhöht werden kann. (…).
Nun werden die weiteren Inhalte erarbeitet, abgestimmt und ausformuliert. Der neue Fußverkehrsplan des Landes Berlin wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 im Senat behandelt und nach einer Behandlung im Rat der Bürgermeister (RdB) in Kraft treten." (s.u.).

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