Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "Wirtschaft und Energie - Nr. 49. Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen" einen Hinweis zum "Gesetzentwurf: Gesetz zur Stärkung von Reallaboren" veröffentlicht.

"Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/517) „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ vorgelegt. Reallabore sollen als „wichtiges Instrument der Innovationsförderung“ und des regulatorischen Lernens gestärkt werden. Der Text des Gesetzentwurfs und die Begründung sind gleichlautend mit dem Vorschlag (21/218), den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben und die der Bundestag bereits Ende Mai in erster Lesung beraten hat.

Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für Reallabore verbessert werden und „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung ausgesendet werden“, heißt es in dem Entwurf. Das „neue Stammgesetz“ soll Reallabore als Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens stärken. Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen.

Das Gesetz wird Begriffsdefinitionen vornehmen und Vorgaben für eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis machen. Daneben wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Reallabore-Innovationsportal einrichten, das mit bestehenden Länderaktivitäten verzahnt wird. Das Reallabore-Innovationsportal des Bundes unterstützt die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie das regulatorische Lernen mit geeigneten Maßnahmen. Mit dem Gesetz soll das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert werden." (Deutscher Bundestag 20.06.2025).

Das SAI-Lab begrüßt grundsätzlich die Stärkung von Reallaboren. 

Das SAI-Lab befürchtet als bürgerliches, ziviles und ehrenamtliches Reallabor an der TU Berlin übersehen und geschwächt zu werden. 

Das SAI-Lab sorgt sich um die freiheitliche, gemeinützige, nachbarschaftliche, wissenschaftliche und nichtkommerzielle Ausrichtung von Reallaboren für die Nachhaltigkeit, wie bei uns mit dem Schwerpunkt auf Commons, Allmende, Gemeinwohl und Gemeingut. 

Das SAI-Lab wird die mögliche Kommerzialisierung, Vereinnahmung von Reallaboren kritisch verfolgen, sowie den möglichen Anfangsverdacht "Greenwashing" kritisch betrachten. 

 

Weitere Informationen:

  • Deutscher Bundestag (20.06.2025): Wissenschaftliche Dienste. Aktueller Begriff. Entzug des passiven Wahlrechts aufgrund strafrechtlicher Verurteilung. Nr. 19/25 (10. Juni 2025). URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/1086002/Entzug-des-passiven-Wahlrechts.pdf 
  • Deutscher Bundestag (10.06.2025): heute im bundestag - Wirtschaft und Energie - Nr. 49. Newsletter der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Newsletter. Darin: "Gesetz zur Stärkung von Reallaboren" (s.o.). 

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