Über den HIS-HE:Newsletter zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz vom 27.06.2025 aus dem HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE e.V.) erfahren wir Neuigkeiten aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.), beziehungsweise von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: "DGUV Vorschrift 2 aktualisiert: Das müssen Unternehmen beachten" (s.u.).
Im HIS-HE:Newsletter wird dazu vermeldet: "Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten beschlossen. Die Unfallversicherungsträger werden die Vorschrift sukzessive in Kraft setzen." (HIS-HE e.V.(27.06.2025):
Dazu schreibt Frau Bettina Huck im Artikel, auf den verwiesen wird: "(...) Unternehmen müssen die verpflichtenden Teile der DGUV V2 umsetzen und erhalten mit der neuen DGUV-R 100-002 Hinweise für die praktische Umsetzung. Sobald die Version ihres UVT in Kraft getreten ist, müssen Unternehmen u.a. prüfen,
- welche Betreuungsmodelle möglich sind,
- ob sich die Zuordnung zur Betreuungsgruppe geändert hat,
- welche Inhalte für Qualifizierungen sowie Motivations- und Informationsmaßnahmen erforderlich sind und welche Fristen gelten,
- wie hoch der Anteil der Telebetreuung max. sein darf,
- wann bei Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung spätestens wiederholt werden muss und bei welchen durch den UVT konkretisierten Anlässen eine Betreuung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich ist,
- welche Betreuungszeiten für die betriebsspezifische Betreuung empfohlen werden." (Huck 20.06.2025).
Dazu wird im Fazit gut dargestellt: "Der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 und die neue DGUV-R 100-002 bilden die Grundlage für die Fassungen der UVT. Idealerweise werden Vorschrift und Regel in einem Dokument zusammengeführt, wie dies die BGHM umgesetzt hat. Unternehmen müssen Änderungen ermitteln und erforderliche Maßnahmen umsetzen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtssicher zu arbeiten." (Huck 20.06.2025, siehe auch BGHM 01.04.2025).
Das SAI-Lab wird sich mit den beabsichtigen Veränderungen und den geplanten Verbesserungen, die sich mit der Unfallverhütungsvorschrift 2 (Vorschrift 2) der DGUV e.V. ergeben, gerne für den Bereich der Anwendung in der Organisationen und Einrichtungen der Bildung, insbesondere der Hochschulen, befassen.