Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 70" die Information "Wissenschaftlicher Beirat warnt vor Wassernotlagen" veröffentlicht.

"(...) Der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase ist in Deutschland im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Laut dem nun als Unterrichtung (21/1250) vorliegenden Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung sanken die Gesamtemissionen um rund 23 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber dem Vorjahr. Das ist ein Rückgang um 3,4 Prozent. „Damit unterschreiten die Jahresgesamtemissionen die erlaubte, angepasste Jahresemissionsgesamtmenge von 693,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten für 2024 deutlich“, heißt es im Bericht." (Deutscher Bundestag 20.08.2025).

Aus dem Bericht zitieren wir gerne die Zusammenfassung: "Die Bundesregierung legt gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG. Wesentliche Datengrundlage sind die Treibhausgasinventardaten sowie die Emissionsdaten 2024 des Umweltbundesamtes sowie der aktuelle Projektionsbericht 2025, auf denen wesentliche Teile des Klimaschutzberichts beruhen. Neben der Klimaberichterstattung in den Sektoren im Sinne des KSG wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmen und die sozioökonomischen Auswirkungen von (ausbleibendem) Klimaschutz berichtet. Werden die bisher beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, können die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen 2021 bis 2030 eingehalten werden. Dies hat der Expertenrat für Klimafragen in seinem Prüfbericht zu den Projektionsdaten 2025 festgestellt. Er betont gleichzeitig, dass die Zielvorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung für Deutschland im selben Zeitraum sehr deutlich verfehlt werden. Auch das 65 Prozent Minderungsziel im Jahr 2030 wird knapp nicht erreicht. Es besteht also weiter Handlungsbedarf, den die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2025 aufgreifen wird. Dafür werden die Ressorts gemäß § 9 Absatz 2 KSG bis sechs Monate nach Beginn der Legislaturperiode Klimaschutzmaßnahmen vorlegen, die den Anforderungen des KSG für ein Klimaschutzprogramm entsprechen. Die Indikatoren zur Beschreibung der Transformation in den einzelnen Sektoren waren im letzten Klimaschutzbericht erstmals enthalten und wurden mit dem aktuellen Bericht weiterentwickelt. Für eine systematischere Darstellung des Transformationsstandes werden jetzt in einigen Sektoren zunächst wenige wesentliche Handlungsfelder für das Erreichen von Treibhausgasneutralität benannt, die dann jeweils mit wenigen ausgewählten Indikatoren unterlegt werden. Darüber hinaus setzt der Klimaschutzbericht auch die Berichterstattung im Bereich der staatlichen Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung fort, die im Klimaschutzbericht 2023 eingeführt wurde." (Deutscher Bundestag 07.08.2025).

 

Weitere Informationen: 

  • Deutscher Bundestag (20.08.2025): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 70. Newsletter
  • Deutscher Bundestag (07.08.2025): Klimaschutzbericht 2025. Drucksache 21/1250. 21. Wahlperiode. Unterrichtung durch die Bundesregierung. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf

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