Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 102" die Information "Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der ILO" veröffentlicht.
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben die Bezeichnung "Occupational Safety and Health Convention (No. 155)" und werden allgemein als C155 abgekürzt
"(...) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981 als Drucksache (21/1889) vorgelegt. „Das Übereinkommen Nr. 155 hat auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Regierung.
Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig." (Deutscher Bundestag, 30.09.2025).
Dazu schreibt die Bundesregierung in der Einleitung ("Problem und Ziel"): "Das am 22. Juni 1981 von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (nachfolgend: Internationale Arbeitskonferenz) angenommene Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt (im Folgenden: Übereinkommen Nr. 155) bedarf zu seinem innerstaatlichen Inkrafttreten der Ratifikation. Ziel des Übereinkommens ist es, eine Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes umzusetzen, durch die Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden." (Deutscher Bundestag 29.09.2025). Ergänzend dazu wird darüber informiert: "Das Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (nachfolgend: Protokoll) wurde am 20. Juni 2002 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen und hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken." (Deutscher Bundestag 29.09.2025). Dazu wird festgehalten: "Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokoll sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht erforderlich." (Deutscher Bundestag 29.09.2025).
Das SAI-Lab freut sich in der Schlussbemerkung eine klare Verbindung zur nachhaltigen Entwicklung vorzufinden, die mit passenden Erläuterungen zur Agenda 2030 versehen sind: "Das Übereinkommen Nr. 155 und das Protokoll statuieren umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitsschutz spielt eine maßgebliche Rolle für Gesundheit und Wohlergehen der Beschäftigten (Nachhaltigkeitsziel 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“). Das Übereinkommen Nr. 155 setzt für das Gebiet des Arbeitsschutzes Vorgaben für konkrete, präventive Maßnahmen in allen Wirtschaftszweigen. Es sieht außerdem vor, dass für die Sicherung des Arbeitsschutzes bei der Ausbildung einschließlich der erforderlichen Weiterbildung, Qualifikationen und Motivierung der für den Arbeitsschutz relevanten Personen angesetzt werden soll (Nachhaltigkeitsziel 4 „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“). Arbeit ist nur dann menschenwürdig, wenn sichergestellt ist, dass Beschäftigte ihrer Arbeit an einem sicheren Arbeitsplatz nachgehen können. Durch die präventive Ausrichtung des Übereinkommens im Bereich Arbeitsschutz wird dies gefördert (Nachhaltigkeitsziel 8 „Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“).
Mit der Ratifikation eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation im Range einer Kernarbeitsnorm samt Protokoll setzt die Bundesrepublik Deutschland ein Zeichen dafür, sich zum Arbeitsschutz als Säule menschenwürdiger Arbeit zu positionieren und dies auf globaler Ebene zu vertreten (Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung – 2. Global Verantwortung wahrnehmen).
Das Vertragsgesetz folgt damit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „(3.) Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ sowie „(4.) Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ und „(8.) Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“. (Deutscher Bundestag 29.09.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (30.09.2025): heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 102. Newsletter.
- Deutscher Bundestag (29.09.2025): Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Drucksache 21/1889 . URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101889.pdf
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (18.06.2025): Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/ilo-uebereinkommen-nr-155.html. Darin: "Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie des zugehörigen Protokolls beschlossen." (s.o.).
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) (29.11.2024): Nr. 155: Der Schutz am Arbeitsplatz ist ein Menschenrecht. ILO-Übereinkommen. URL: https://www.lia.nrw.de/service/pressearchiv/2024/241129_ILO-155/index.html. Darin: "Jedes Jahr sterben fast drei Millionen Menschen weltweit durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen. Arbeitsschutz und Prävention sind deswegen international wichtige Themen. Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen." (s.o.).
- Bundesrat (11.10.2024): Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981. Gesetzentwurf der Bundesregierung . Drucksache 499/24. URL: https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0499-24.pdf
- International Labour Organisation (ILO) (1981): C155 - Occupational Safety and Health Convention, 1981 (No. 155). URL: https://normlex.ilo.org/dyn/nrmlx_en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_INSTRUMENT_ID:312300
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDS) (04.09.2024) Vorgaben des ILO-Übereinkommens 155 durch das nationale Recht vollständig umgesetzt. Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und des Protokolls von 2002 zum Übereinkommen Nr. 155. 4. September 2024. URL: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/bda-arbeitgeber-stellungnahme-referentenentwurf_zur_ratifikation_des_ilo_uebereinkommens_ueber_arbeitsschutz_und_arbeitsumwelt-2024-09.pdf. Darin: "Deutschland verfügt über sehr hohe Standards im Bereich des Arbeitsschutzes, die die Vorschriften des ILO-Übereinkommens 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und des Protokolls von 2002 zum Übereinkommen 155 bereits vollständig umsetzen. Die Denkschrift
zum Übereinkommen 155 sollte ausdrücklich festhalten, dass die Vorgaben des Übereinkommens durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen vollumfänglich umgesetzt werden und dass Änderungen oder Ergänzungen des nationalen Rechtsrahmens nicht erforderlich sind." (s.o.)
Quervernetzt:
- International Labour Organization (ILO), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/202
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Gesetzliche Ratifizierung der C155 der ILO, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3885