Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.) teilt zum Versicherungsschutz auf der Betriebsfeier mit: "Ob Weihnachtsfeier oder Sommerfest, ein gutes Betriebsklima wird in vielen Unternehmen durch einen Ausflug oder durch ein Fest gefördert. Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsschutz erfüllt sein? Mehr erfahren Sie im Erklärvideo "Versicherungsschutz bei der Betriebsfeier"." (DGUV e.V. ).
Das SAI-Lab wünscht allen Veranstalterinnen und Veranstaltern von Betriebsfeiern eine gute Planung, Organisation und Umsetzung gemäß den Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz (GUV) für das gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen während einer Betriebsfeier".
Weitere Informationen:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.) (): Versicherungsschutz auf der Betriebsfeier. URL: https://www.tube.dguv.de/video/E3b1a3YVMSS-9S94D3fJXC
Anker:
- DGUV e.V.: Erklärvideo zum Unfallversicherungsschutz der Betriebsfeier, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3902