Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 167" die Information "Besserer Schutz für Amts- und Mandatsträger“ veröffentlicht.
(...) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern“ vorgelegt (21/2737). Der Entwurf verweist darauf, dass sich Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in einer zunehmend polarisierten Stimmungslage regelmäßig Übergriffen ausgesetzt sehen, die auf Einschüchterung abzielen und sie an der sachgerechten Wahrnehmung ihres Amtes hindern sollen. In einigen Gemeinden hätten insbesondere Lokalpolitikerinnen und -politiker deshalb ihre Ämter aufgegeben; zudem finde sich mancherorts kaum noch Personal, das bereit sei, öffentliche Ämter zu übernehmen.
Dem Entwurf zufolge erfasst das Strafrecht gezielte Einschüchterungen bislang nur mittelbar über Straftatbestände, die primär individuelle Rechtsgüter schützen. Der strafrechtliche Schutz solle daher erweitert werden, um die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu sichern. Vorgesehen ist unter anderem die Erweiterung der Straftatbestände der Nötigung staatlicher und europäischer Organe sowie die Einführung eines neuen Paragrafen 106a Strafgesetzbuch (StGB), der subtile Beeinflussungen im persönlichen Lebensbereich von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern und deren Helfern unter Strafe stellt.
In ihrer Stellungnahme zeigt sich die Bundesregierung gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen in den Paragrafen 105 und 106 StGB offen und bewertet eine Modernisierung angesichts der gewachsenen Bedeutung europäischer und kommunaler Ebenen als erwägenswert. Sie wolle „nach Abschluss der im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung geeignete gesetzgeberische Maßnahmen hierzu vorschlagen“.
Die Einführung des neuen Paragrafen 106a StGB will sie hingegen erst in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen und dabei die Funktion des Strafrechts als Ultima Ratio besonders berücksichtigen.
Kritisch äußert sich die Bundesregierung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz. Die Notwendigkeit der erweiterten Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes sei im Entwurf nicht ausreichend dargelegt. Zudem bleibe unklar, wer genau mit den Begriffen „Verfassungsorgan des Europäischen Parlaments“ und „Europäische Amtsträger“ erfasst sei und ob dadurch eine EU-weite Zuständigkeit ausgelöst würde. Außerdem sei zu erwarten, dass das BKA bei einer solchen Erweiterung künftig mit der Bearbeitung einer Vielzahl entsprechender Delikte betraut würde, was im Erfüllungsaufwand hätte dargestellt werden müssen." (Deutscher Bundestag, 01.12.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (01.12.2025): heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 167. Newsletter
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum Schutz für Amts- und Mandatsträger, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4271