Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 3" (2026) die Information "Bundesrat will Luftsicherheitsgesetz ergänzen“ veröffentlicht.
"Als Unterrichtung (21/3506) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) vor. Darin plädiert die Länderkammer für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.
Wie der Bundesrat in der Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.
Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.
In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, das der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Länder laut Bundesinnenministerium bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Die Bundeswehr soll dabei den Angaben zufolge gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr von Drohnen auch Waffengewalt anwenden können." (Deutscher Bundestag 08.01.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (08.01.2026): heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 3. Newsletter
- Bundesministeriums der Justiz (BMJ, Bundesamts für Justiz (BfJ) (22.4.2020): Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Ausfertigungsdatum: 11.01.2005. Vollzitat: "Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist". Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.4.2020 I 840 URL: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/LuftSiG.pdf. Darin "§ 1 Zweck: Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen." (s.o)
Quervernetzt:
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Unterrichtung über Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Änderung des LuftSiG, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4502