Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 8" (2026) die Information "Arbeitsschutz in Betrieben“ veröffentlicht. 

"Die Mindestbesichtigungsquote für Betriebe nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gilt ab dem Jahr 2026. Eine Evaluation dieser Quote ist für das Jahr 2027 vorgesehen. „Die Länder haben zugesichert, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Mindestbesichtigungsquote im Jahr 2026 zu erreichen.“ Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/3538) auf eine Kleine Anfrage (21/3273) der Fraktion Die Linke." (Deutscher Bundestag 16.01.2026).

Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.

 

Weitere Informationen:

  • Deutscher Bundestag (16.01.2026): heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 7. Newsletter
  • Deutscher Bundestag (30.12.2025): Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der Arbeitsschutzverwaltungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3273 –. Drucksache 21/3538. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103538.pdf 
  • Deutscher Bundestag (16.12.2025): Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der Arbeitsschutzverwaltungen. Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke. Drucksache 21/3273. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103273.pdf 

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