Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 12" (2026) die Information "Anerkennung von Corona als Berufskrankheit“ veröffentlicht. 

"Seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende des Jahres 2024 sind von insgesamt rund 628.500 den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldeten COVID-19-Erkrankungen rund 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspreche einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung in einer Antwort (21/3714) auf eine Kleine Anfrage (21/3407) der Fraktion Die Linke ausführt.
Die Regierung betont außerdem, dass die gesetzliche Unfallversicherung, anders als die Kranken- und die Rentenversicherung, ein kausales Entschädigungssystem sei. „Von der beruflichen Verursachung als Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles kann daher nicht abgesehen werden“, schreibt sie." (Deutscher Bundestag 27.01.2026). 

Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf. 

 

Weitere Informationen: 

  • Deutscher Bundestag (27.01.2026): heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 10. Newsletter 
  • Deutscher Bundestag (20.01.2026): Anerkennung von Post-COVID-Beschwerden als Folge einer anerkannten Berufskrankheit beziehungsweise eines Arbeitsunfalls. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke. – Drucksache 21/3407 –Drucksache 21/3714. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103714.pdf 

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