Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 22" (2026) die Information "Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren“ veröffentlicht.
"Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser vor solchen Verfahren zu schützen, die als sogenannte SLAPP-Verfahren bezeichnet werden.
Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu.
Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben." (Deutscher Bundestag 05.02.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag (05.02.2026): heute im bundestag - Inneres und Recht - Nr. 22. Newsletter
- Deutscher Bundestag Drucksache (02.02.2026): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den
Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren. 21/3942. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103942.pdf
Quervernetzt:
- Initiative "lenosu market" - Ideenbörse, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/initiativen/1694
- Deutscher Bundestag, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/3040
Anker:
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4691