SenStadt: Hardenbergplatz – Bebauungs­plan, Anforderungen 2021
Wir aus dem SAI-Lab greifen die beiden wichtigsten und wesentlichsten Punkte für die Pläne zur Bebauung (Rückbau, Ausbau, Umbau, Neubau) vom Hardenbergplatz auf: „Hochwertiger Stadtplatz und leistungsfähiger ÖPNV-Verkehrsknoten“. Dazu veröffentlichen wir hier Auszüge aus  dem Erläuterungsbericht zu Rahmenplan „BP 4-69“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt).

Hardenbergplatz:
Der Hardenbergplatz erfüllt schon seit vielen Jahren weder die Anforderungen an einen leistungsfähigen Verkehrsknoten für den ÖPNV noch die gestalterischen Ansprüche an einen hochwertigen Stadtplatz. Bereits im Jahr 2014 wurde daher ein diskursives Verfahren durchgeführt, um ein zeitgemäßes funktionales und gestalterisches Konzept für den Platz zu erarbeiten.
Aufgrund der geänderten funktionellen Rahmenbedingungen ist der damals von den Büros Topotek 1, IVAS und Urban+ erarbeitete und ausgewählte Freiraumentwurf jedoch nicht mehr als realisierbar zu bewerten insbesondere die geplante Anbindung an das Straßenbahnnetz wird dabei wesentliche neue Platz- und Gestaltungsanforderungen formulieren. Langfristig ist vorgesehen, die City West über bis zu vier Linien an das übergeordnete Straßenbahnnetz Berlins anzuschließen. Der Hardenbergplatz oder das nähere Umfeld sollen hierfür die notwendigen Betriebsendhaltestellen aufnehmen. Auf Stellplätze für den individuellen Pkw-Verkehr soll verzichtet und der ruhende Verkehr in die bestehenden und derzeit untergenutzten Parkhäuser der City West verlagert werden.
Aktuell werden hierzu im Auftrag der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die verkehrlichen Effekte der benachbarten Nachverdichtungen und die räumlichen Auswirkungen der vier Straßenbahnlinien gutachterlich untersucht, um zu gewährleisten, dass auch Anforderungen an einen attraktiven und funktionsfähigen Stadtplatz erfüllt werden können. Für den Verkehrsplanungshorizont des Bebauungsplanverfahrens (bis 2030) wird zunächst vom Halt einer Straßenbahnlinie auf dem Hardenbergplatz ausgegangen.
Der Platz soll planungsrechtlich als Verkehrs- und Stadtplatz gesichert werden, eine markante Über- oder Unterbauung ist nicht vorgesehen. Kleinere Bauten wie Mobilitätshubs und ein Fahrradparkhaus werden zulässig sein. Ihre sinnvolle Verortung soll in einem späteren Freiraumwettbewerb untersucht werden. Hauptaufgabe dieses Freiraumwettbewerbs wird es sein, die vielfältigen Nutzungen auf hohem gestalterischem Niveau in Einklang zu bringen und den Platz entsprechend seiner herausragenden Entreefunktion für die City West aufzuwerten. Bereits in der Erarbeitungsphase sollen temporäre und modellhafte z. B. im Kontext des Förstärken und die drei zentralen Plätze der City West Hardenbergplatz, Breitscheidplatz und Los Angeles Platz gemeinsam in den Blick nehmen.
Im vorliegenden Rahmenplan ist der Platz in Gänze als übergeordneter Stadtplatz mit besonderer Verkehrsfunktion für den ÖPNV gekennzeichnet. Eine weitere Differenzierung ist vor erst nicht möglich, da wichtige Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Platzes noch nicht abschließend feststehen.“ (SenStadt 05.2022, Erläuterungsbericht Rahmenplan: BP 4-69, S. 7-8).

Hardenbergplatz:
Ausblick auf die weiteren Schritte
Das Planfeststellungsverfahren für die erste Straßenbahnlinie zum Hardenbergplatz wird voraussichtlich erst nach 2025 starten (Weiterführung der Straßenbahn vom Potsdamer Platz in die City West). Der nördliche Bereich des Hardenbergplatzes ist zudem ab 2025 für drei bis fünf Jahre als Interimsstandort für die Bus-Betriebsendhaltestelle vorgesehen, die vom jetzigen Standort aus der Hertzallee Nord zum Hardenbergplatz verlegt wird, damit im Areal Hertzallee Nord die geplanten Baumaßnahmen stattfinden können. Eine Umsetzung der finalen Gestaltung des Hardenbergplatzes ist damit erst ab ca. 2030 realistisch. Der Freiraumwettbewerb für die Gestaltung des Hardenbergplatzes soll deshalb erst voraussichtlich ab 2025 durchgeführt werden.“ (SenStadt 05.2022, Erläuterungsbericht Rahmenplan: BP 4-69, S. 8).

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