Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) schreibt auf der Webseite „Freiraum für die Lehrentwicklung“ zur Förderung; „(…) Interessenbekundungsverfahren: „Im Rahmen von „Freiraum” können Ideen für die Lehre entwickelt und erprobt werden. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Gesucht werden Projekte, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen. „Freiraum” ist eine wiederkehrende Ausschreibung. Das heißt: Der Ausschuss zur Projektauswahl wählt in regelmäßigen Abständen Projekte aus.
“Freiraum” richtet sich an die Gestalter:innen von Lehre an den Hochschulen. Einzelpersonen können Projektideen entwickeln und Anträge einreichen. Aufgrund der breiten Zielgruppe und dem durchgehend hohen Interesse ist dem wissenschaftlichen Auswahlverfahren ein Losverfahren vorgeschaltet. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.
“ (StIL 2024).

Das Interessenbekundungsverfahren für „Freiraum 2025“ ist seit dem 12. Februar 2024 freigeschaltet: „Jetzt bis zum 23. Februar einreichen unter: https://foerderportal.stiftung-hochschullehre.de/. Abgewickelt wird das Verfahren erstmalig über unser neues Förderportal.“ (StIL 2024).

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