Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 66" (2026) die Information "Grüne fragen nach Umsetzung des Stellwerkersatzprogramms“ veröffentlicht.
Hier geben wir gerne die vollständige Information aus der Mitteilung wieder:
"Die Umsetzung des Stellwerkersatzprogramms steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6083). Die Deutsche Bahn AG (DB AG) habe 2024 ein Programm zum Ersatz alter Stellwerke angekündigt, schreiben die Abgeordneten. Für das Jahr 2025 sei der Ersatz von 50 alten Stellwerken kommuniziert worden - bis 2027 der Ersatz von 200 Stellwerken.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie der aktuelle Umsetzungsstand ist und welche weiteren Stellwerke in das Programm zum Ersatz alter Stellwerke aufgenommen worden sind. Was die häufigsten Gründe für Verzögerungen beim Ersatz dieser Stellwerke sind und welche Bedarfe für Vereinfachungen von Gesetzen sowie Regelwerken die DB AG zur Beschleunigung des Ersatzes von Stellwerken sieht, interessiert die Grünen ebenfalls.
" (Deutscher Bundestag 28.05.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag (27.05.2026): heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 66. Newsletter
Deutscher Bundestag (21.05.2026): Aktuelle Umsetzung des Stellwerkersatzprogramms. Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENDrucksache 21/6083. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106083.pdf
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV e.V.) hat über den Newsleitter eine aktuelle Pressemitteilung zu: "Mit dem E-Scooter sicher zur Schule: Prävention und Aufklärung gewinnen an Bedeutung" veröffentlicht.
Hier geben wir gerne interessante Teile der Information aus der Mitteilung wieder:
"Immer mehr Schülerinnen und Schüler nutzen E-Scooter für den Schulweg. Die elektrischen Roller gelten als flexibel, schnell und beliebt bei jungen Menschen. Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl der Unfälle deutlich an: Laut DGUV Statistik wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.140 Schulwegunfälle mit E-Scootern gemeldet. Welche Präventionsmaßnehmen getroffen werden können, zeigt die neue Ausgabe von "pluspunkt" . Fachleute sehen einen wachsenden Bedarf an Aufklärung und Prävention. "Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche verkehrstechnisch wirklich fit zu machen und über die Gefahrenquellen von Fahrten auf E-Scootern aufzuklären", betont Olivera Gerigk, Referentin für Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). E-Scooter-Unfälle unterscheiden sich häufig von Fahrradunfällen. Verletzungen an Hüfte und Bauch treten vergleichsweise oft auf und können schwerwiegende Folgen haben. Schon kurze Schulungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention. Selbst die Beschäftigung mit dem Thema E-Scooter ist sinnvoll, etwa im Rahmen von Projekt- oder Wandertagen. Vermittelt werden sollten insbesondere Grundlagen der Straßenverkehrsordnung, das richtige Brems- und Ausweichverhalten sowie sicheres Auf- und Absteigen. Darüber hinaus wird empfohlen, vor jeder Fahrt einen kurzen technischen Check des Fahrzeugs vorzunehmen. Dazu gehören die Kontrolle von Bremsen, Reifen, Licht und Lenker sowie das Vorhandensein einer gültigen Versicherungsplakette. Auch das Tragen eines Helms und gut sichtbarer Kleidung wird ausdrücklich empfohlen. Unterstützung bei der Verkehrserziehung bieten neben Schulen auch externe Einrichtungen wie Polizei, Verkehrswacht, ADAC oder Jugendverkehrsschulen an. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleichzeitig die Vorteile der E-Scooter-Nutzung für junge Menschen zu erhalten." (DGUV e.V. 19.05.2026).
Das SAI-Lab greift diese Informationen in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV e.V.) (28.05.2026): PM DGUV: Mit dem E-Scooter sicher zur Schule: Prävention und Aufklärung gewinnen an Bedeutung 28.05.2026. Newsletter
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 66" (2026) die Information "Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ veröffentlicht.
Hier geben wir gerne die vollständige Information aus der Mitteilung wieder:
"Die Bundesregierung hat erneut einen Entwurf (21/6135) eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ vorgelegt. Eigentlich sollte das Gesetz schon in der vergangenen Legislatur beschlossen werden, allerdings hatte der Bundesrat dem Entwurf damals die Zustimmung versagt. Als die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, befasste dieser sich nicht mehr vor Ablauf der Wahlperiode mit der Vorlage, so dass diese der Diskontinuität unterlag.
Inzwischen hat die neue Bundesregierung beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung der Länderkammer war.
Das Düngegesetz soll insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten regeln. Es enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts.
Die auf der Grundlage des Düngegesetzes erlassene Düngeverordnung ist wesentlicher Bestandteil der verbindlichen Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie). Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Dies macht den Austausch von Daten zwischen Behörden und die Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die den Behörden nicht bereits vorliegen, erforderlich.
Die notwendige Rechtsgrundlage für das erweiterte Monitoring, dessen Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung geregelt werden sollen, soll im Düngegesetz geschaffen werden. Das geplante Monitoring erlaubt Rückschlüsse hinsichtlich der flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer.
Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen mit der vorliegenden Änderung des Düngegesetzes ergänzt werden." (Deutscher Bundestag 28.05.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag (28.05.2026): heute im bundestag - Landwirtschaft und Umwelt - Nr. 72. Newsletter
Deutscher Bundestag (26.05.2026): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Drucksache 21/6135. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106135.pdf
Die TU Berlin informiert aus der Sitzung des Akademischen Senats am 27.05.2026 über das Ergebnis der Wahl: "Claas Cordes wird neuer Kanzler der TU Berlin" (TU Berlin 27.05.2026). Herr Claas Cordes wird ab 01.10.2026 das Amt als Kanzler der TU Berlin antreten (siehe TU Berlin 27.05.2026).
Das SAI-Lab gratuliert Herrn Claas Cordes zur Wahl.
Wir wünschen bereits jetzt einen guten Abschied als Kanzler der Philipps-Universität Marburg, die beste Vorbereitung für die Herausforderungen an der TU Berlin und vorab das beste Gelingen einer vertrauensvollen und verantwortungsvollen Zusammenarbeit im Präsidium und gute Wirksamkeit bei der Erfüllung der Aufgaben für die TU Berlin.
Weitere Informationen:
TU Berlin (27.05.2026): Claas Cordes wird neuer Kanzler der TU Berlin. Pressemitteilung. URL: https://www.tu.berlin/news/detail/claas-cordes-wird-neuer-kanzler-der-tu-berlin-2. Darin: "Kandidat mit 45 Ja-Stimmen gewählt. Ab 1. Oktober 2026 tritt Claas Cordes sein Amt als Kanzler der TU Berlin an. Der Erweiterte Akademische Senat der Universität wählte ihn am 27. Mai 2026 mit 45 Ja-Stimmen. Für die Wahl waren 31 Ja-Stimmen notwendig. Er konnte sich damit gegenüber zwei Mitkonkurrent*innen durchsetzen. Seine Amtszeit läuft bis zum 30. September 2032. Statement der Präsidentin der TU Berlin. (...)“ (s.o.):
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 66" (2026) die Information "Finanzierung von Instandhaltungskosten aus Sondervermögen“ veröffentlicht.
Hier geben wir gerne die vollständige Information aus der Mitteilung wieder:
"Finanzierung von Instandhaltungskosten aus Sondervermögen
Verkehr/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigener Aussage, weiterhin Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für die Schieneninfrastruktur aufzuwenden. Das geht aus der Antwort (21/5965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5233) hervor. Der Bundestag habe am 13. November 2025 eine Entschließung (21/2787) angenommen, „in der die Instandhaltungsfinanzierung aus dem Sondervermögen begrüßt wurde“, heißt es zur Begründung.
Die Bundesregierung beabsichtige, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) zum 1. Januar 2027 durch eine neue Leistungsvereinbarung (LV InfraGO) abzulösen, wird weiterhin mitgeteilt. Aufgrund des frühen Zeitpunkts im Angebotsprozess zur LV InfraGO sei derzeit nicht absehbar, welcher Anteil der für das Bestandsnetz zur Verfügung stehenden Mittel für die Instandhaltung gebunden wird." (Deutscher Bundestag 27.05.2026).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag (27.05.2026): heute im bundestag - Bau und Verkehr - Nr. 66. Newsletter
Deutscher Bundestag (13.05.2026): Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5233 –. Drucksache 21/5965. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105965.pdf
Deutscher Bundestag (08.04.2026): Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026. Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 21/5233. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105233.pdf
Deutscher Bundestag (12.11.2025): Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8 – Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Drucksache 21/2787. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102787.pdf