Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gibt es eine Unterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen gemäß der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern, woraus auch das Lastenrad LEONA eine Förderung als initiative für Klimaschutz und als Beitrag zur kommunalen Wirtschaft des "fahrradgebundenen Lastenverkehrs" mitwirkt, gilt und anerkannt ist.

Das besondere hierbei ist: Der Lastenanhänger LEONA ist gar nicht an ein "Fahrad gebunden", sondern ein "Freier Lastenanhänger". Dieser wird
1. Nicht an ein Fahrrad gebunden oder angebunden, sondern sicher und ordnungsgenäß angekoppelt, sowie
2. Auch als Handwagen im Fußverkehr eingesetzt, ist also ein klassisches Duales Hilfsmittel, das auch im fußgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen eingesetzt wird.

Das SAI-LAb hat den Verwendungsnachweis für das Jahr 2024 bei BAFA eingereicht.

 

Weitere Informationen:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (2025): E-Lastenfahrräder. Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere unser Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten. URL: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html 
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (2025): E-Lastenfahrräder Monitoring: Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Formulare. URL: https://formulare.bafa.de/index.php?id=34
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (2025): Impressum. URL: https://www.bafa.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html 

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