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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisiert am 14.04.2025
Das Projekt "Sichere Umgebung für den Einsatz VR Geräten".
Rahmenprojekt: CodeBlue
Nachhaltigkeitsziel:
Gerade für Aufgaben und Tätigkeiten, wie „Virtual Reality Sicherheitstraining“, ist es grundlegend, dass auch die Orte, die Bedingungen und die Umgebungsbedingungen für den dortigen Einsatz von Geräten der Virtuellen Realität (VR) hinreichend sicher ist.
Die Sicherheit für die Nutzung von Geräten der VR ist ebenso wichtig, wie deren Einsatz für Belange der Sicherheit.
Die Idee zu diesem Projekt greift die unterschiedlichen Grade der Immersion dieser Technik auf, und soll für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Assisted Reality (aR) und Mixed Reality (MR), die Maßnahmen des Grundschutzes im Arbeitsschutz für die Nutzung zusammenstellen und vorstellen.
Weitere Informationen:
- DGUV e.V. (10.04.2025): Unfälle durch VR-Training verhindern. DGUV Newsletter, April 2025. Darin: "Arbeiten an elektrischen Anlagen, Nutzung von Maschinen oder Abläufe in Notfällen – in einer virtuellen Realität (VR) lässt sich das wirklichkeitsnah trainieren. Welche Möglichkeiten VR für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bietet, ist Thema eines Beitrags der neuen Ausgabe von "Arbeit & Gesundheit". Zum Artikel der "Arbeit & Gesundheit". (s.o.).
- Helen Bartmann (12.01.2024): Arbeitssicherheitstraining: Flexibel und gefahrlos in der Virtual Reality trainieren. Helen Bartmann, Projektleiterin für Digitalisierungsprojekte bei Actemium. URL: https://git-sicherheit.de/de/topstories/arbeitssicherheitstraining-flexibel-und-gefahrlos-in-der-virtual-reality-trainieren. Darin: „Von Routine- bis hin zu gefährlichen Aufgaben: Die VR-Plattform Infinity ermöglicht es, die verschiedensten Szenarien realitätsnah und vollkommen gefahrlos in der Virtual Reality zu trainieren. Selbst ein bewusstes Fehlverhalten und die daraus folgenden Konsequenzen lassen sich so live erleben.“ (s.o.).
- VR Owl BV (2024): Virtual Reality Sicherheitstraining. Trainieren Sie schnell, effizient und überall auf Sicherheit. URL: https://www.vrowl.de/virtual-reality-sicherheitstraining/
Andrea Geipel, Georg Hohmann, Claus Henkensiefken, Alexander Schmidt, Clara Sayffaerth, Franziska Unger, Lisa Görtz (15.12.2020): Eine Virtual Reality Testfläche im Ausstellungsraum. Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik. Teilprojekt: Perspektiven dreidimensionaler Visualisierungen in der musealen Vermittlung. URL: https://www.museum4punkt0.de/ergebnis/eine-virtual-reality-testflaeche-im-ausstellungsraum/. Darin: „Das VRlab ermöglicht den Besucher*innen das Ausprobieren und Experimentieren mit VR/AR-Technologien und das Eintauchen in virtuelle Welten der Technik- und Wissenschaftsgeschichte. Gleichzeitig dient es als Experimentierfläche für neue Technologien, zum Test von Vermittlungsformaten und Betriebskonzepten. Der vorliegende Text informiert über Rahmenbedingungen zur Integration von VR-Installationen in den Ausstellungsraum ebenso, wie über Vermittlungskonzepte und Evaluationsergebnisse. Das VRlab soll auch nach Abschluss des Projekts weiter ausgebaut werden.“ (s.o.).
Or Salama (25.05.2025): Die aktuellen Auswirkungen der VR-Technologie (virtuelle Realität) auf Kinderrechte. URL: https://www.humanium.org/de/die-aktuellen-auswirkungen-der-vr-technologie-virtuelle-realitaet-auf-kinderrechte/
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (Deutsches Museum) (2022): VRlab – Rückblick. Virtual Reality URL: https://www.deutsches-museum.de/museumsinsel/programm/programm-a-z/vrlab. Darin: „Das Virtual Reality Labor des Deutschen Museums ist nicht mehr zugänglich. Hier finden Sie einen Rückblick auf das VRlab, wie es bis Dezember 2022 gezeigt wurde.“ (s.o.).
Conrad Electronic SE (19.05.2023): Virtual Reality für Unternehmen » Wie virtuelle Erfahrungen im B2B-Umfeld zum Erfolg führen. URL: https://www.conrad.de/de/ratgeber/virtual-reality/vr-fuer-unternehmen.html. . Darin: „Das Spektrum zwischen Realität (R) und der komplett digital erstellten Welt nennt man Extended Reality (XR).
Darauf liegen vier unterschiedliche Arten, digitale Inhalte zu erleben: Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Assisted Reality (aR) und Mixed Reality (MR) unterscheiden sich in ihrem Grad der Immersion sowie der Möglichkeit der Interaktion.“ (s.o.). - ACCA software S.p.A. (12.12.2022): Einsatz und Vorteile von Virtual Reality im Bauwesen. Virtual Reality im Bauwesen ist eine Technologie, die Planung, Sicherheit und Weiterbildung in der AEC-Branche verbessert. So wird es verwendet. URL: https://biblus.accasoftware.com/de/einsatz-und-vorteile-von-virtual-reality-im-bauwesen/
- Tobias Feldherr (13.02.2020): Virtual Reality. Virtual Reality (VR) ist den meisten Menschen ein bekannter Begriff, vor allem, wenn er in dem Kontext der Videospiele gebraucht wird. Doch die virtuelle Realität wird nicht nur in Spielen verwendet – auch Unternehmen profitieren davon. Dabei kann Virtual Reality in den unterschiedlichsten Bereichen eines Unternehmens eingesetzt werden. URL: https://mission-mobile.de/knowhow/virtual-reality/
- Ronny Franke (2024): „Mehr Sicherheit für Mensch und Maschine mit virtuellen Lernumgebungen im Arbeitsschutz (Projekt). Virtuelle Lernfabrik. URL: https://www.iff.fraunhofer.de/de/geschaeftsbereiche/energiesysteme-infrastrukturen/vr-arbeitssicherheit.html. Darin: „Für Mitarbeiter, die Gefahrensituationen ausgesetzt sind, besteht ein hohes Gesundheits- und Unfallrisiko. Daher müssen diese Mitarbeiter entsprechend geschult und kontinuierlich unterwiesen werden. Die Virtuelle Realität (VR) wird in der Präventionsarbeit eingesetzt, um die natürliche Arbeitsumgebung zu simulieren und Unfällen sowie Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Sie liefert dem Lernenden Informationen annähernd so, wie man sie in der Realität wahrnimmt, verarbeitet und umsetzt. Mithilfe der virtuellen Erlebnisräume können Mitarbeiter für Gefährdungsquellen sensibilisiert werden. Dies fördert ein adäquates Verhalten des Menschen in Gefahren- oder Risiko-Szenarien.“ (s.o.).
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.) (27.03.2025): PM DGUV: Mehr Sicherheit dank virtueller Realität. Newsletter. Mailing. Darin: „Arbeiten an elektrischen Anlagen, Nutzung von Maschinen oder Abläufe in Notfällen - in einer virtuellen Realität (VR) lässt sich das wirklichkeitsnah trainieren, von der Auswahl der Ausrüstung bis hin zu den einzelnen Handgriffen. Welche Möglichkeiten VR für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bietet, ist Thema eines Beitrags der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.“ (DGUV e.V. 27.03.2025). Weiterhin darin: „Virtuelle Realität bietet viele Vorteile:
Simulierte Unfälle in der virtuellen Welt haben keine realen Folgen. Folglich können etwa mit VR-Brillen Situationen, Fertigkeiten oder Techniken mit deutlich reduziertem Verletzungsrisiko durchgespielt und gelernt werden. Außerdem lässt sich die Technik online, also ortsunabhängig nutzen. In Betrieben mit verschiedenen Niederlassungen können sich Beschäftigte von unterschiedlichen Standorten aus gemeinsam in der virtuellen Welt treffen. Auch sind die Trainings zeitlich flexibel nutzbar. In Schulungen, die alle für sich absolvieren, braucht es nicht einen gemeinsamen Termin, wie es bei einer Präsenzschulung der Fall wäre.
Die Qualität der Darstellung in VR ist mittlerweile so gut, dass sich auch Details erfassen lassen. Betrachtende können sich dadurch recht frei bewegen und Handgriffe üben. Dabei ist das akustische Feedback schon sehr nahe am realen Erlebnis. Andere Sinne wie Riechen oder Wärmeempfinden sind in VR jedoch noch eingeschränkt.“ (DGUV e.V. 27.03.2025). Auch darin: „Ergänzung zur Unterweisung
Eine virtuelle Sicherheitsunterweisung soll die klassische Wissensvermittlung nicht ersetzen. Das gilt insbesondere für praktische Übungen mit persönlicher Schutzausrüstung oder in Erste-Hilfe-Kursen. Virtuelle Trainings können jedoch eine sinnvolle Ergänzung zu Unterweisungen sein, etwa zur Lernkontrolle. Übungen in digitalem Umfeld lassen sich zudem beliebig oft wiederholen, wodurch der Trainingseffekt erhöht wird.“ (DGUV e.V. 27.03.2025).
Jörn Käsebier (19.03.2025): VR-Brillen im Einsatz für den Arbeitsschutz. Arbeitssicherheit. URL: https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/vr-brillen-arbeitsschutz/. Darin: „Mehr Sicherheit dank virtueller Realität – beim Industriedienstleister Actemium werden Sicherheitsschulungen mit VR-Brillen durchgeführt.“ (s.o.).
Quervernetzt:
- SDG 08 CodeBlue - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/491
Anker:
- CodeBlue 128: Sichere Umgebung für den Einsatz VR Geräten, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2843
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Das Projekt "Promotion für Arbeitsschutz rund um die Promotion".
Rahmenprojekt: CodeBlue 127.
Nachhaltigkeitsziel: SDG 8 - Nachhaltigkeitsziel 8)
Mit dem Projekt der Promotion (Marketing, Verkaufsförderung bzw. Werbemassnahme, die auf eine unmittelbare Absatzförderung zielt) für Arbeitsschutz rund um die Promotion, hier die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors (Promotionsurkunde) als Nachweis der Befähigung zu eigenständiger und besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit (Dissertation), einhergehend mit einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium).
Über das Projekt sollen, ausgehend von einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) zur Tätigkeit der wissenschaftlichen Promotion, die typischen Gefahren und Gefährdungen ermittelt werden, um dazu übliche, passende und wirksame Maßnahmen vorzuschlagen.
Die Ergebnisse sollen dann mit üblichen und allgemeinen Mitteln des Marketing, beispielsweise Werbemassnahmen, auf eine möglichst allgemeine und breite Umsetzung ausgerichtet werden.
Mit dem Projekte reagiert das SAI-Lab auf Veranstaltungen, Programme und Projekte zur verhaltensbasierten Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die nicht über die Stufe der Maßnahmenhierarchie der personenbezogenen Maßnahmen der individuellen "Stressreduktion, Resilienz und psyschichen Gesundheit hinausgehen.
Auch die Arbeitsplätze und Arbeitssysteme zur wissenschaftlichen Promotion unterliegen den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG), wonach wirksame Maßnahmen für Tätigkeiten der Promotion nötig sind, auch jene zur Verhältnisprävention, ergänzt um weitere Maßnahmen auf hohen Stufen der Maßnahmenhierarchie.
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- Nachhaltigkeitsziel 8 - https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1587 , siehe URL:
- SDG 08 CodeBlue - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/491
Anker:
- CodeBlue 127: Promotion für Arbeitsschutz rund um die Promotion, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2812
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- Geschrieben von: Super User
- Hauptkategorie: Projekt
Ein Beitrag zum Projekt ist die hier vorgestellte Regel zur Unterweisung nach dem Prinzip "untereinander".
Regel: Führungskräfte unterweisen sich untereinander
Eine Führungskraft unterweist die nachgeordneten Führungskräfte zu den Belangen im Arbeitsschutz für den von dieser Führungskraft nach der Pflichtenübertragung verantwortlichen Bereich und übt dazu und darüber auch die Kontrolle der übertragenen Pflichten an unter- beziehungsweise nachgeordnete Bereiche und deren Führungskräfte aus. Die Regel zur Unterweisung gilt auch von Führungskräften zu unter- beziehungsweise nachgeordneten Vorgesetzten.
Das Wort „untereinander“ ist hier mit der doppelten Bedeutung im Zusammenhang mit der Aufbauorganisation (Vorsetzung „Vorgesetzte“, Nachsetzung „Vorgesetzte auf jeweils untergeordneten Stellen“, transparente Abgrenzung von Bereichen mit Ressourcen für den Arbeitsschutz) und der Unterweisung (nachgeordnetes Personal, üblicherweise Beschäftigte, hier aber auch Vorgesetzte, sowie diese in den betrieblichen Funktionen) zu verstehen. Über die Genese (betriebliche Entwicklungsgeschichte der Entwicklungen der Aufbauorganisation, der Organisationsentwicklung und der Personalentwicklung, mit der einhergehenden Entwicklung des Managements im Arbeitsschutz lassen sich die Verbindungen zwischen Führungskräften, zwecks der Unterweisung, gut nachvollziehen, beschreiben und beobachten.
Querverweis:
- SDG 08 CodeBlue - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/491
- CodeBlue 126: Führungskräfte untereinander im Arbeitsschutz, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2678
Anker:
- CodeBlue 126: Führungskräfte untereinander im Arbeitsschutz - Regel zur Unterweisung, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2730
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- Geschrieben von: Super User
- Hauptkategorie: Projekt
Das Projekt "Führungskräfte untereinander im Arbeitsschutz".
Rahmenprojekt: CodeBlue.
In diesem Projekt sollen die Gruppe der Führungskräfte im Arbeitsschutz betrachtet werden, sowohl in der vorgegebenen Interaktion, Kollaboration und Kontrolle miteinander, aber insbesondere untereinander.
Dabe ist das "untereinander" ausdrücklich doppeldeutig gesetzt, verwendet und ausgewählt, um einerseits das "kollektive" Wirken für den Arbeitsschutz darzustellen, wie andererseits als "vorgesetzt" versus "untergeben" sein, in der jeweiligen Stelle, Stellung oder betrieblichen Funktion, in der Hierarchie, beziehungsweise in der Aufbauorganisation von einem Unternehmen, einer Einrichting, Institution oder Organisation.
Dazu sollen die wesentlichen Bausteine der Pflichten und Aufgaben von Führungskräfte "übereinander" (beispielsweise Management, Ebene der oberste Leitung, Pflichtenübertragung), "nebeneinander" (beispielsweise Fachaustausch, Strategie, Gefährdungsbeurteilung, kontinuierliche Verbesserung) und "untereinander" (Aufgaben, Unterweisung, Kontrolle, Arbeitsschutz-System) im Arbeitsschutz an allgemeinen Beispielen für die integrale und systemische Einbettung von Pflichten und Aufgaben unter Führungskräfte und für Führungskräfte als untereinder, gegenseitig, wechselwirksam und systemerhaltend wirksam, betrachtet und vorgestellt werden.
Nachhaltigkeitsvorgaben:
- Nachhaltigkeitsvorgabe 32 (4.4): "Zahl der Personen mit Qualifikationen für menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum erhöhen", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1275
- Nachhaltigkeitsvorgabe 68 (8.8): "Arbeitsrechte schützen, sichere Arbeitsumgebungen gewährleisten", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1311
- Nachhaltigkeitsvorgabe 65 (8.5): "Poduktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für Erwerbsfähige, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1308
Weitere Informationen:
- Bärbel Lang, Christian Taudte, Herbert Gutzeit, Antonio Frias-Perez GbR (25.03.2010): Wer unterweist die "Vorgesetzten"? Hallo SiFas. URL: https://sifaboard.de/thread/3368-wer-unterweist-die-vorgesetzten/. Darin: „(..) das Thema haben wir bei uns schon durch und es wurde uns auch bei einem Zertifizierungsaudit als ausdrücklich rechtskonform bestätigt: Jeder Mitarbeiter muss min. einmal jährlich durch seinen Personalvorgesetzten in den betrieblichen Regelungen zum Arbeitsschutz unterwiesen werden. Der Vorgesetzte kann diese Pflicht an andere, geeignete Personen delegieren. Von der Wirksamkeit der Unterweisung muss er sich selbst überzeugen.
Das gilt auch für alle Linien- und Stabstellen, d.h. für jeden Vorgesetzten bis zum stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer selbst steht als Unternehmer in direkter, persönlicher Verantwortung im Arbeitsschutz. Er ist verpflichtet, eine sichere Organisation aufzubauen, um die Umsetzung der Forderungen der relevanten Arbeitsschutzregelungen sicher zu stellen.
Er kann sich die notwendigen Kenntnisse selbst aneignen ("Unternehmermodell") oder
er kann die Aufgaben an fachlich und persönlich geeignete Personen delegieren.
Eine dieser Personen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Dieser kann er die Unterweisung von sich selbst, sowie den Stabs- und Linienfunktionen übertragen. Es wird empfohlen, dies entsprechend zu dokumentieren.“ (s.o.). - Bärbel Lang, Christian Taudte, Herbert Gutzeit, Antonio Frias-Perez GbR 02.11.2016): sifaboard. https://sifaboard.de/wcf/legal-notice/
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM) (26.02.2021): Die Führungskräfte. URL: https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/organisation-des-arbeitsschutzes/verantwortung-in-der-unfallverhuetung/verantwortung-im-betrieb-fuehrungskraefte. Webcode: 16904506. Darin: „Bereits durch die Position als Führungskraft übernehmen Sie einen Teil der Unternehmerverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihres Teams. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst. Nutzen Sie diese, um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen, sondern auch lange arbeitsfähig und motiviert zu halten.“ (s.o.). Auch darin: „Als Führungskraft sind Sie ausschließlich verantwortlich für den Betriebsteil, der in Ihrem Aufgabenbereich liegt. Ihre Verantwortung endet dort, wo die persönliche Möglichkeit des Eingreifens aufhört. Übrigens: Auch Ihre übergeordneten Vorgesetzten - ohne Ausnahme - sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit!
Betriebliche Vorgesetzte sind also für mindestens eine andere Betriebsperson verantwortlich und weisungsbefugt. Die Rangfolge reicht von der Betriebsleitung bis zu den Beschäftigten, denen z. B. ein Hilfsarbeiter oder eine Hilfsarbeiterin zugeordnet ist.“ (s.o.). Ebenso darin: „In Unternehmern bilden sich ganze Delegationsketten, da von jeder Stufe aus weiter delegiert werden kann. So entsteht eine in sich abgegrenzte Unternehmenshierarchie. Delegiert wird jeweils die Handlungsverantwortung.
Jede Führungskraft, die in ihrem Zuständigkeitsbereich Verantwortung an andere weiter delegiert, behält immer die eigene Verantwortung für [a)] Auswahl ("Die richtige Person auf den richtigen Platz setzen"), [b)] Organisation ("Sagen, wo es langgeht"), [c)] Kontrolle ("Sich davon überzeugen, dass ...") [und d)] Meldung ("An den nächsten Vorgesetzten, wenn eigene Möglichkeiten erschöpft sind").“ (s.o.). - Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) (2025): Impressum. URL: https://bghm.de/footer/impressum
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (20.09.2024 ): Wie wird eine Unterweisung organisiert? Branchenwissen Unterweisung. URL: https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/unterweisung/organisation#c26540-2189. Darin: „Unternehmer und Unternehmerinnen, Führungskräfte, Sachkundige - Der Arbeitgeber muss für eine ausreichende Unterweisung der Beschäftigten sorgen. Er ist für die richtige Durchführung tätigkeitsbezogener Unterweisungen verantwortlich. Diese Verantwortung kann er - möglichst schriftlich - an seine Führungskräfte oder fachkundige Personen übertragen. Auch externe Dienstleister können Unterweisungen durchführen. Bei Unterweisungen zu Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen müssen sie die Sachkunde dafür besitzen. Ebenfalls muss sichergestellt sein, dass die Führungskräfte die Inhalte und Regeln an den einzelnen Arbeitsplätzen aufgreifen und kontrollieren.“ (s.o.).
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) (2025): Impressum. URL: https://www.bgn.de/impressum
- Carsten Magiera (06.08.2023): Unterweisung: Pflichtenübertragung und Verantwortung. Neue Führungskräfte unterweisen. URL: https://www.sifa-sibe.de/organisation/unterweisung/neue-fuehrungskraefte-unterweisen-pflichtenuebertragung-verantwortung/
- kuddel (25.03.2010): Da ist das ArbSchG im § 12 doch sehr eindeutig! URL: https://sifaboard.de/thread/3368-wer-unterweist-die-vorgesetzten/. Darin: „Natürlich vom Arbeitgeber (bzw wenn es eine Pflichtenübertragung gab, vom Vorgesetzte des Vorgesetzten) weil "Vorgesetzte" nicht anderes sind als Beschäftigte denen besondere Aufgaben übertragen wurden. Trotz der Weisungsbefugnis sind auch Vorgesetzte nur Beschäftigte. Der Arbeitgeber bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden nicht unterwiesen sondern von der FaSi und dem BA beraten.“ (s.o.).
- Melanie Roth (2021): Mit Ideen und Qualifizierung zum Unterweisungserfolg. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). URL: https://www.bghm-magazin.de/schwerpunktthema/2021-01-unterweisung
- Stefanie Effer (07.06.2024): Arbeitssicherheit und die Rolle der Geschäftsführung. URL: https://blog.lapid.de/topic/arbeitssicherheit/rolle-der-geschaeftsfuehrung-zum-arbeitsschutz. Darin: "Führung und Vorbildfunktion: Die Geschäftsführung muss sich ihrer rechtlichen Verantwortlichkeit bewusst sein, die sich aus den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und weiterer relevanter Vorschriften ergeben. Ein Verstoß kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Geschäftsführung aktiv die Einhaltung des Arbeitsschutzes vorlebt und dieses Verhalten als Wert in der Unternehmenskultur etabliert. Auch Führungskräfte und Funktionsträger können über die Pflichtendelegation in die Verantwortung genommen werden. Dies ist ebenfalls ein Teil der Vorbildfunktion.
Eine offene Kommunikationskultur stärkt die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen in den Reihen der Mitarbeiter. Die Geschäftsführung sollte zu Sicherheitsthemen daher regelmäßig in den Dialog mit seinen Mitarbeitern treten." (s.o.). - Thomas Wilrich (23.09.2020): Spitzfindigkeiten zu Schutz und Schuld. Wer ist für Unterweisungen verantwortlich? Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. URL: https://www.esv.info/aktuell/wer-ist-fuer-unterweisungen-verantwortlich/id/109897/meldung.html
Querverweis:
- CodeBlue 126: Führungskräfte untereinander im Arbeitsschutz - Regel zur Unterweisung, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2730
- SDG 08 CodeBlue - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/491
Anker:
- CodeBlue 126: Führungskräfte untereinander im Arbeitsschutz, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2678
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Das Projekt "Schütze Dich und Dein Kollegium gegen Gewalt".
Rahmenprojekt: CodeBlue
In diesem Projekt sollen die klassischen und die neuartigen Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Arbeitsschutz gegen Gewalt zusammengestellt, erörtert und vorgestellt werden. Aufgrund des nicht näher untersuchten Phänomens der Sichtbarkeit, Nachahmung und Verbreitung von Ereignissen und Situationen der Anwendung von verbaler, körperlicher und mittelbar bis unmittelbarer Gewalt gegen Beschäftigte, sind Arbeitgeber dazu aufgefordert die Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu aktualisieren, um Lösungsvorschläge zu entwickeln, Lösungen zu betrachten und Maßnahmen umzusetzen, mit denen wirksam Vorbeugung (Prävention) und Schutz bei Gewalt gewährleistet ist. Jedes Ereignis im eigenen Betrieb, im eigenen Unternehmen oder der eigenen Einrichtung oder Organisation, ist in de jeweiligen Betrachtung durch die Akteure im Arbeitsschutz (Arbeitgeber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) ein Anlass zur Fortschreibung oder Ergänzung der beurteilten Gefährdungen bezogen auf die Wirksamkeit der gewährleisteten Bedingungen der Verhältnisse und des Verhaltens für Sicherheit und Gesundheit, hier insbesondere dem Schutz vor körperlichen, sozialen und psychischen Verletzungen mit oder ohne Dauerschäden.
Aus entsprechenden Fachgesprächen, Veröffentlichungen, Seminaren und Kongressen, sollen wesentliche Grundlagen als passende Beispiele für die mögliche Anpassung des allgemeinen „Grundschutzes“ zusammengestellt und vorgestellt werden. Daher sollen einfache, vernünftige, nützliche, wirksame, wechselwirksame (Tat adressierend und Opfer schützend) und angemessene Maßnahmen erörtert werden. Dazu sollen die vorgestellten Maßnahmen möglichst in den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhang gestellt werden, um die Rolle und Bedeutung einer Maßnahme am Arbeitsplatz mit anderen Handlungsfeldern in der Gesellschaft und in den gesellschaftlichen Konstellationen beurteilen zu können.
Weitere Informationen
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2024): Schütze dich und dein Team gegen Gewalt. URL: https://www.sicherimdienst.nrw/
Quervernetzt:
- SDG 08 CodeBlue - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/491-sdg-08-codeblue-uebersicht
Anker:
- CodeBlue 125: Schütze Dich und Dein Kollegium gegen Gewalt, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/25-sdg-08-codeblue/2184