Dieser Beitrag zum Projekt "NANER 022: Anteil von Erzeugnisse und in verarbeiteten Lebensmitteln (Anteil-Erzeugnisse)" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/26-sdg-02-naner/3943) befasst sich mit den "Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse".
In den Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sind die Beschreibung der „Beschaffenheitsmerkmale“ (Kap. 1.3), die „Bezeichnung und Aufmachung“ (Kap. 1.4), sowie die „Auslobung“ auf den Anteil in „Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch“ (Kap. 1.4.1.1), die „Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch“ (Kap. 1.4.1.4), auch speziellen Teilstücke und Erzeugnissen, sowie „Braten“ in „Hinweise auf eingelagerte Knochen und Knorpel sowie anhaftende Schwarten“ (Kap. 1.4.2), aber auch „Hinweise auf Separatorenfleisch“ (Kap. 1.4.3), der „Zusatz weiterer Lebensmittel“ (Kap. 1.4.4), der „Ersatz von Fleisch“ (Kap. 1.4.5 ) und „Zusatz von Fremdeiweißen und Hydrolysaten“ (Kap. 1.4.6), sowie „Hervorhebende Hinweise“ (Kap. 1.4.7) nach den geltenden rechtlichen Vorgaben erläuternd und zusammenfassend beschrieben.
Weitere Angaben, wie „Hinweis auf die Zerkleinerung“ (Kap. 1.4.8), „Hinweis auf einfache Qualitäten" (Kap. 1.4.9 ) oder „Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen“ (Kap. 1.4.10), ergänzt um „Hinweise auf eine bestimmte Herstellung“ (Kap. 1.4.11), sowie „Phantasiebezeichnungen“ (1.4.12) stellen das auf Fleisch bezogene System der Vorgaben dar.
Darüber hinaus bildet das Kapitel 2 „Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Erzeugnisse“ die Darstellung und Wiedergabe der auf Fleisch ausgerichteten, darüber begründeteten und teils exklusiven Benennung von Verfahren der Zubereitung und küchenüblichen Handhabung vor dem Verzeht wieder. Dies läst sich an einem Auszug der Unterkapitel gut darstellen, die nachfolgend wiedergegeben werden:
"2.1 Spezielle Fleischteilstücke und spezielle Fleischgerichte
2.1.2 Braten
2.1.3 Produkte in Scheiben
2.1.4 Produkte aus gestückeltem Fleisch
2.1.5 Produkte aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch
2.1.6 Mundgerecht portionierte Erzeugnisse, paniert oder im Backteig
2.2 Rohe Pökelfleischerzeugnisse
2.2.1 Rohe Pökelfleischerzeugnisse oder Rohpökelware
2.2.2 Rohschinken
2.2.3 Sonstige Rohpökelwaren
2.3 Gegarte Pökelfleischerzeugnisse
2.3.1 „Gekochtes Pökelfleisch“ etc.
2.4 Wurstwaren
2.4.1 Rohwürste
2.4.2 Brühwürste
2.4.3 Kochwürste" (BMLEH 14.04.2022).
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse geben eindrucksvoll und zusammenfassend wieder, bei einer Betractung von einem möglichst ausgangsstoff-neutralem Ansatz, das "Fleisch" eine rechtliche Sonderstellung zugebillig wird, die sogar auf Gerichte, die eingesetzten Zerkleindungsgeräte, die übliche Weiterverabreitung in der Küche, die Geometrie, die Konservierungsmehthoden, die Form, das Zuführungsorgan und die Portionierung einen prägenden Einfluss genommen hat.
Die These in diesem Projekt, das die Sonderstellung von Fleisch nicht mehr den bestehenden Bedingugen für eine nachhaltige Entwicklung und einer ebensolchen nachhaltigen Ernährung gemäß ist, besteht eine einfache Lösung darin die exklusiven Regeln für "Fleisch" aufzulösen und die leischlastigen REchtsrahmen, wie dieser sich in den Leitsätzen wiederfindet, für Diversität und Gesundheit einer nachhaltigen Ernährung zu öffnen und passen zu Harmonisieren. Dann könnten auch alle anderen Produkte, die gleichermaßen als Alternative für Fleisch bekannt sind oder entwickelt werden, den traditionellen Begriffsraum nutzen. Das würde Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, das Leben einfacher gestalten und die Innivation der pflanzlichen oder anderen Ausgangsstoffe für eine vollwertige und ausgewogenen Ernähung verbessern.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) (14.04.2022): Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Neufassung vom 14.04.2022 (BAnz AT 28.07.2022 B1, GMBl 29-30/2022 S. 657-703), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 07.11.2024 (BAnz AT 09.12.2024 B3, GMBl 53/2024, S. 1162 - 1165). URL: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFleisch.pdf?__blob=publicationFile&v=19
- foodwatch e.V. (09.10.205): Merz: "Eine Wurst ist eine Wurst". Newsletter. Darin: "Das größte Problem im Supermarkt? Im Tofu-Würstchen ist kein Fleisch drin. Klingt wie ein Fiebertraum, aber genau dagegen will die EU jetzt vorgehen – und Begriffe wie „Tofu-Würstchen“ ganz verbieten. Kanzler Merz und Minister Rainer können den Unsinn stoppen. Bitte unterschreiben Sie unsere Petition" (s.o.)
Quervernetzt:
- NANER 022: Anteil von Erzeugnisse und in verarbeiteten Lebensmitteln (Anteil-Erzeugnisse), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/26-sdg-02-naner/3943
- SDG 02 NANER - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/26-sdg-02-naner/1394
- SDG 02 Gesunde Nahrung und nachhaltige Ernährung (NANER) - Rahmenprojekt, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/26-sdg-02-naner/2327
- Initiative lenosu market - "leave no stone unturned!", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/initiativen/67
Anker:
- NANER 022: Anteil-Erzeugnisse - Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/26-sdg-02-naner/3947