Aktualisiert am 17.07.2025

In diesem Beitrag zum Projekt "WatchWellbeeing 027: Temperatur-Resilienz" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/27-sdg-03-watchwellbeeing/1510) wird das meteorologisch angekündige Hoch Anita (Jahr 2025), mit dem Hitze einhergeht, aufgegriffen.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD), die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, warnt vor Hitze. 

Dazu ist in der Zeit Online zu lesen: "Den Höhepunkt der Hitzewelle erwarten die Meteorologen für Mittwoch mit Temperaturen bis 39 Grad. Am heißesten dürfte es auch dann wieder im Südwesten Deutschlands werden. Die Menschen in Berlin können sich zur Wochenmitte auf 36 Grad einstellen, in Hamburg werden um 35 Grad erwartet und im Ruhrgebiet um 37 Grad.
Am Donnerstag sollen dann vielerorts kräftige Schauer und Gewitter niedergehen, trotzdem ist nach Einschätzung des DWD danach kein Temperatursturz absehbar. Die Temperaturen dürften vielerorts weiterhin 30 bis 35 Grad erreichen, lediglich an den Küsten seien dann Höchstwerte unterhalb der 30-Grad-Marke zu erwarten." (Zeit Online GmbH 28.06.2025, siehe auch Jonas 28.06.2025).

Dazu wird, für das Projekt WatchWellbeeing 027: Temperatur-Resilienz festgestellt, dass die Bedingungen wegen der Lufttermperatur bei der Arbeit an Arbeitsstätten, in Gebäuden oder auf dem Gelände eines jeweiligen Betriebs oder Unternehmens, die Temperatur gemessen werden sollte. Nur mit Daten und erfasten Fakten der Temperatur lassen sich, präventiv oder reaktiv auf bestimmte hohe und zu hohen Temperaturen, die passenden baulichen, technischen, organisatorischen oder persönlichen Maßnahmen vorbereiten und dann erforderlicherweise umsetzten. Dazu nennt die ASR A3.5 bei der Lufttemperatur drei Temperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad Celsius.

Werden diese Termperaturen erreicht, oder liegt es nahe, das diese Temperaturen in bestimmten Lagen überschritten werden, sind Maßnahmen erforderlich. Je nach Temperatur der Regelung, "kann", "soll" oder "muss" der Arbeitgeber Maßnahmen treffen.

Dazu sind gemäß Maßnahmenhierarchie die passenden 1) baulichen, 2) technischen, 3) organisatorischen oder zuletzt 4) persönlichen Maßnahmen vorzusehen und anzuwenden.

Die Vorsorge und Prävention beginnt bereits deutlich unterhalb der niedrigen Zahl der Temperatur, die an einem Arbeitsplatz gemessen werden kann. Die Die Vorsorge und Prävention  serzt zeitlich bereits grundlegend bei baulichen und allgemeinen technischen Lösungen für Betriebsstätten, Arbeitsstätten und darin errichtete Arbeitsplätze an. Nur durch einen zeitlich "frühzeitige" beachtung von Temperatur, nomalerweise bereits bei der Planung eines Bauwerks, kann später eine gutes Maß an Temperatur-Resilienz erreicht, gewährleistet und sichergestellt werden. 

Auch für die Werte 26, 30 und 35 Grad sollten Arbeitgeber, in Anerkennung und Wahrnehmung des Risikos, sowie durch die Gefährdungsbeurteilung, auf jeweilige Bedigungen und Umgebungsbedngungen, mit vorgesehen und vorbereiteten Maßnahmen zu reagieren, also mit praktischen Maßnahmen der Hitze am Arbeitsplatz zu begegnen. Dazu gehört auch, das Gebäude sich bestenfalls, wenn es gute Gebäude sind, nicht auf über 26 26, 30 Grad Celsius erwärmen oder noch stärker "aufheizen".Gleiches gilt für Kälte, dito, nicht auf unter 19 Grad Celsius abkühlen. Alles weitere zur Temperatur-Resilienz muss dann - leider - durch technische (Kühlen, Heizen), organisatorischen (Vorgaben, Regeln, gemeinsames Handeln, oder durch persönliche Maßnahmen (Verhalten) kompensiert werden.

 

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