- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
In diesem Projekt sollen Möglichkeiten, Ideen, Ansätze und Prinzipien einer Auflösung des Paragrafen 218 behandelt, erörtert, diskutiert, vorgestellt, beschrieben, auf Wirkungen untersucht und aus Bedingungen hin analysiert werden. Mit einer Auflösung des Paragrafen218 könnten andere Gesetze, Vorgaben oder Regeln eines neuartigen Rechts und mit einem innovativen Schutz von und für Frauen treten.
Das Projekt soll anstelle der Erörterung über die Abschaffung des § 218, oder weiterer Modifikationen und Regeln für die Anwendung des § 218, vielmehr dessen Auflösung und Ersatz erörtern. Neben einer Art und Weise der Auflösung kann zugleich, einhergehend und darüber hinaus reichend, die Umkehr des Rechtsgrundsatzes im Strafrecht bedacht und ein starker Schutz für oder vor Schwangerschaft durch die Weiterentwicklung des Strafrechts oder des Rechts der Ordnungswidrigen projiziert werden.
Hier werden ausgwählte Möglichkeiten, Ideen, Ansätze und Prinzipien nachfolgend aufgeführt.
- Unter Strafe stellen des nicht vernehmlichen Schwängerns (Pflicht zur Sorge und Fürsorge für eine Schwangerschaft ebenso wie für Schwangerschaftsabbruch zu Lasten des oder der Schwängernden und zum Wohle der Schwangeren)
- Unter Strafe stellen des Nicht-Sorgens und Fürsorgens von Sexualpartnern bei sexuellen Handlungen die zu Schwangerschaft führen können
- Unter Ordnungswidrigkeit stellen mit der Pflicht zu Bereitstellung von Hilfsmittel für Frauen bei Nichtwirksamkeit von Verhütungsmitteln
- Unter Ordnungswidrigkeit stellen mit der Zweckbindung von Geldzahlung für Frauen wegen Unterlassung von Sorgfalt (Sorgfaltspflicht) bei der Sexualhygiene und Verhütung wegen Geschlechtsverkehr
Weitere Informationen
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BAJ) (15.05.1871): Strafgesetzbuch (StGB), § 218 Schwangerschaftsabbruch. Neu gefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 27.3.2024 I Nr. 109. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (10.05.2019): Kurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch. URL: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch/
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (01.07.2023 ): Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach-218-strafgesetzbuch-81020
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