Das Projekt "Volkswirtschaftliche Amortisation beim Betrieb von Kernkraftwerken".

Das Projekt geht auf eine beachtete Parlamentsnachricht zurück, wonach am 07.04.2025 von Frau Alice Weidel, Herrn Tino Chrupalla und der Fraktion der AFD im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zu „Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland seit 2000“ der Abgeordneten Michael Espendiller, Paul Schmidt, Carolin Bachmann und der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) veröffentlicht wurde (s.u.), über die zu lesen ist: „Mit dem Atomausstieg im Jahr 2023 stellt sich für die Fragesteller die Frage, wie hoch diese Einnahmen insgesamt waren und welche fiskalischen Auswirkungen der Ausstieg hat“, begründet die AfD-Fraktion ihre Anfrage.
Gefragt wird darüber hinaus detailliert nach der Kernbrennstoffsteuer der Jahre 2011 bis 2016. Dabei geht es auch um die steuerlichen Rückzahlungen „infolge der Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer.“(Deutscher Bundestag 24.04.2025).

Das Projekt findet nach dem Ausstieg aus der zivilen Nutuzng der Kernkraft in Deutschland statt. Der Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland ist beendet, oder erloschen: Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, „wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens“, für die oben genannten Anlage, mit dem spätesten Datum, dem 31.12.2022, hier für die dann (damals) verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (Deutscher Bundestag 31.07.2011). Mit dem Projekt ist kein neuerliches Wirtschaftsförderprogramm für Kernerngie verbunden.

Mit dem Projekt zu Einnahmen der Kommunen, der Gemeinden, der Landkreise, der Bundesländer und aller jeweiligen Stellen der Landes- und Bundesbehörden, letztlich des Wirtschafts- und Finanzministeriums, über alle Kostenarten aus dem Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland, soll die Frage beziehungsweise die These beantwortet werden, ab welcher Dauer sich gesamtwirtschaftliche und gesamtgesellschaftlich der Betrieb von Kernkraftwerken „lohnt“, ausgedrückt in Einnahmen, die jegliche Art und Weise, sowie Form von ausgaben übertrifft, also volkswirtschaftlich „wirtschaftlich“ ist.

Die These liegt die Vorstellung zugrunde, wonach ein staatlicher, unternehmerischer oder gemischter Betrieb für ein Staats-, Gemein- und Bürgerwesen eine volkswirtschaftlich Wirtschaftlichkeit enthält, diese realisiert und erreichen kann, die der Daseinsvorsorge gleichermaßen dient, wie dem Gemeinwohl und dem Wohlstand der Gesellschaft und deren Teile im Ganzen.

Der These liegt die Annahme zugrunde, wonach Aufwendungen (Kosten, Ausgaben) für Prospektion, Bergbau, Transport, Logistik, Bau, Betrieb, Instandhaltung, Umbau, Modernisierung, Abriss- und Neubau von Kraftwerken, der Infrastruktur für den Energietransport und -verteilung, sowie zu den Brennstoffen, den Hilfsstoffen, allen Arten von Arbeitsmaterialien, einschließlich für die Lagerung, Zwischenlagerung und die sogenannte Endlagerung, sowie für die Arbeitsmittel, Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, bei sozial verträglichen und gesellschaftlich angemessene Stellen, ebenso für Forschungs- und Entwicklung, Unterstützung und Förderung, Verwaltung, Kontrolle und Prüfung, sowie gegebenenfalls weiterer hier leider (noch) nicht aufgeführte der Ressourcen, Kompetenzen und Aufwendungen, eine Bilanz mit den Einnahmen erstellt werden kann, bei der es zu einem volkswirtschaftlich günstigen, also auf der Seite der Einnahmen, positivem Ergebnis kommen kann.

Der These liegt weiterhin zugrunde, das die volkswirtschaftlichen Aufwendungen ab einem Zeitpunkt Null bei der Entdeckung der Energie der Kernspaltung für die Option der Verstromung (Produktion von elektrischer Energie) ansetzt. Ein jeweils späterer Zeitpunkt missachtet, ignoriert und exkludiert die volkswirtschaftlich aufgebrachten und eingebrachten Aufwendungen zwischen dem Zeitpunkt Null und dem jeweils später gewählten Termin.

Die These ermöglicht danach die Frage nach einem zu bestimmenden Zeitpunkt in der Zukunft, an oder ab dem sich die Aufwendungen amortisieren und eine volkswirtschaftliche Einnahme aus vorherigen Ausgaben (Aufwendungen) erwirtschaftet wird, das dem Gemeinwohl und dem Wohlstand der Bevölkerung und der nachfolgenden Generationen dient.

Der Ansatz der volkswirtschaftlichen Amortisation, also der Betrachtung der volkswirtschaftlichen Einnahmen und Ausgaben, ab dem Zeitpunkt Null, auf einer passenden Skala, bei dem sich ein Termin des amortisierten Betriebs von Kernkraftwerken in Deutschland ermitteln lässt, ab dem die Einnahmen höher sind als alle vorherigen Aufwendungen, könnte gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich eine neuartigen Blick auf den Betrieb von Kernkraftwerken ermöglichen.

Bei der Betrachtung ist es wichtig die volkswirtschaftlichen Einnahmen und Ausgaben möglichst auf der Ebenen der drei Scopes (Input, Kaput, Output) durchzuführen, um weder ein Greenwashing noch ein Schönrechnen zu betreiben.

 

Weitere Informationen:

Quervernetzt:

Anker: