In diesem Projekt soll das Prinzip der Bannmeile vom Sitz der Regierung auf die Befriedung der öffentlichen Situation im Areal und Einzugsbereich von Schulen betrachtet werden.
Es soll im Projekt die Idee der Übertragung der Regeln und Funktionsweise der politischen Bannmeile um einen Regierungssitz auf die Befriedung und Zonierung von Arealen um Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betrachtet werden.
Im Projekt soll die Gestaltung des öffentlichen Raums um Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Kindergarten, Schulen, Jugendeinrichtung) untersucht, bearbeitet, vorgestellt und erörtert werden. Die Elemente der Friedlichkeit und Freiheit in der Bannmeile soll aufgegriffen werden. Die Funktionsweise von einer Bannmeile kann auf Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche übertragen werden oder für solche Einrichtung adaptiert werden. Die Merkmale die in einer Bannmeile zum Ausdruck kommen sollen, wie erhöhte Sicherheit, allgemein ungestörte Tätigkeiten und möglichst gerechte freie Entfaltung, können auch bei Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aufgegriffen werden, um diesen „Werten“ besondere Rechnung zu tragen. Mit dem Modell der kindersicheren und kinderfreundlichen, ebenso wie jugendgemäßen und jugendfreundlichen Gestaltung des öffentlichen Raums von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, können dort demokratische und freiheitliche Prinzipien von Gemeinschaft, Frieden, Freiheit und Sicherheit umgesetzt werden. Für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche kann mit dem Modell der „Gewährung“ oder „Zulassung“ (positive Grundsätze der Gestaltung) und der „Verbannung“ (negative Regeln und Vorgaben der Gestaltung, Bannzone oder Bannmeile) das zonierte Areal um eine Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche betrachtet werden. Auch können die bestehenden lineare und netzartige Elemente der Infrastruktur, weitere relevante Punkte, Orte und Flächen an und um einer Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche integriert betrachtet werden, um Bedürfnisse und Wünsche von Kindern und Jugendlichen zu deren Wohlergehen und Entwicklung aufzugreifen. Mit einer innovativen Variante von Bannmeile um Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche können weitere Vorgaben und konkrete Ziele der Nachhaltigkeit integriert entwickelt werden. Aufgrund der allgemeinen Lage (Straßen, Wege, Grünanlagen, Bauwerke), durch den Aufenthalt zu Zwecken der Bildung (Schulbildung, Ausbildung), Freizeit (Soziales, Gemeinschaft) und einbeziehend der bestehende Lösungen und neuartige Ansätze, kann das Modell der Bannmeile für Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche für ganz unterschiedliche Kombinationen und Mehrwert in der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Regelung der Nutzung aufgegriffen und entwickelt werden. So kann das Modell der Bannmeile beispielsweise für eine erhöhte Sicherheit für Kinder und Jugendliche bei deren Fortbewegung im Einzugsbereich und unmittelbaren Areal eine Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche gestaltet werden.
Mit Ansätzen aus dem Baukasten der Verkehrswende kann die Situation der Infrastruktur des Verkehrs und der Nutzung des Verkehrsraums für die konkreteren Bedürfnisse der Mobilität von Kindern und Jugendlichen mit dem Model der Bannmeile um Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche neu und anders geplant werden. Das Modell der Bannmeile für Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche kann als gesamtgesellschaftliches Interesse aufgegriffen und bearbeitet werden , sowie aus Gründen der körperlichen Unversehrtheit, dem Kinderschutz und der demokratisch-freiheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
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- BUSTER - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/40-sdg-09-buster/1137-buster-uebersicht