Aktualisierung am 15.05.2026.

Das Projekt "Beurteilung von Barrierefreiheit (BeBaFrei)".

Rahmenprojekt: Disparity Eraser
Nachhaltigkeitsziel: SDG 10

Über das Projekt sollen die Methoden, Regeln, Grundlagen, Vorgaben, Handreichungen, sowie weitere Hilfen für die Beurteilung von Barrierefreiheit zusammengestellt, ausgewertet, angewendet, beschrieben und vorgestellt wernde.

  • Welche Zielgruppen als Bürger, Besucher, Gäste oder Interessierte sollen wegen der Eigenart, Merkmale oder Bedürfnisse in der Verschiedenheit von Behinderungen betrachtet werden?
  • Welche allgemeinen, gruppenbezogenen und erweiterten Maßnahmen zur Barrierefreiheit sollen für jeweilige Grade der Beeinträchtigung oder Behinderung aufgestellt, vorgestellt und umgesetzt werden.
  • Was sind Arten und Form von grundlegende oder standardisierten Maßnahmen für allgemein passende Grade von Behinderung, was sind erweiterte Maßnahmen wegen Beeinträchtigung? 
  • Können bestimmte Maßnahmen der Barrierefreiheit besser von bestimmte Zielgruppen beurteilt werden oder sind gemischte Gruppen aus Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung zusammen mit Menschen ohne Beeinträchtigung oder Behinderung günstiger?

Die "Beurteilung von Barrierefreiheit (BeBaFrei)" kann auf bestimmte oder hinreichend skizzierte Bereiche angewendet werden. Die Beurteilung von Barrierefreiheit kann auf die verschiedenen Handlungsfelder und Bereich der Gestaltung ausgerichtet werden. Die Beurteilung von Barrierefreiheit kann für jeweilige Tätigkeiten, Lösungen und Maßnahmen gezielt Beispiele aufgreifen. Es können  prototypische Ansätze, Lösungen und Maßnahmen betrachtet werden.

 

Nachhaltigkeitsziele und Nachhaltigkeitsvorgaben:

  • 33. Zielvorgabe 4.5: Bis 2030 Beseitigung der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Bildungswesen und Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung für schutzbedürftige Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, indigene Völker und Kinder in prekären Situationen.
    Kurz: "Geschlechtsspezifische Disparitäten, Diskriminierung und Benachteiligung in der Bildung beseitigen".
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1276

Weitere Informationen:

  • Vereinte Nationen (2026): Deutscher Übersetzungsdienst. URL: https://www.un.org/german/de. Darin: "Über uns. Der Deutsche Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen wurde am 18. Dezember 1974 mit der Resolution 3355 (XXIX) der Generalversammlung ins Leben gerufen und nahm am 1. Juli 1975 seine Arbeit auf. Seither werden ausgewählte Dokumente der Vereinten Nationen (VN) neben den sechs Amtssprachen auch ins Deutsche übersetzt.
  • UN-Behindertenrechtskonvention (2026): UN-Behindertenrechtskonvention. URL: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html. Darin: "Schätzungsweise über eine Milliarde Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Nur in etwa 45 Staaten gibt es Vorschriften, die ihre Rechte besonders schützen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat deshalb 2001 beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollen - die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)." (s.o.). Auch darin "Staatliche Anlaufstelle (Focal Point): Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Sie ist die verantwortliche Stelle für den Steuerungsprozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt auf Bundesebene mit einem Nationalen Aktionsplan. Dieser liegt bereits in einer zweiten Version vor und ist ein Maßnahmenkatalog, der immer weiterentwickelt, auf den Prüfstand gestellt und ergänzt wird. Mit seinen über 400 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen sollen bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und der gelebten Praxis sukzessive geschlossen werden. Verantwortlich für die Umsetzung der einzelnen Vorhaben sind insbesondere die Bundesministerien." (s.o.).
  • Katharina Droms (26.10.2023): Leitfaden zur Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen. Handreichung für Kommunen. Herausgeber: Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis Weilheim-Schongau. URL: https://www.weilheim-schongau.de/media/6439/leitfaden-zur-barrierefreiheit-in-oeffentlichen-raeumen.pdf 
  • Wikimedia Foundation Inc. (Wikipedia) (12.03.2026): Behinderung. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung 

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