Das Projekt "Waldschutz durch Sorgfalt für entwaldungs- und waldschädigungsfreie Agrarrohstoffe".

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert über die "Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010" mit diesen erläuternden Hintergründen: 
"Die "EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (Englisch: regulation on deforestation-free products). Für die Umsetzung und Durchführung der Verordnung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Für den Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Europäischen Union (EU) werden an anderen Orten der Welt Wälder gerodet. Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Antriebsfaktor hierfür ist die große Nachfrage nach Rohstoffen wie Palmöl, Soja und Kakao in Konsumentenländern wie den USA, China und der EU. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen auch Agrarrohstoffe entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert werden.
Die EU hat daher eine rechtlich verbindliche Regelung beschlossen. Mit dem Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll mithilfe der EUDR, der EU-Verordnung Nr. 1115/2023, das Ziel entwaldungsfrei hergestellter Produkte erreicht werden. Die EUDR wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 31. Mai 2023 erlassen. Sie ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt – nach einer Übergangszeit von 18 Monaten – für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt eine längere Übergangsphase: Anwendungsstart für sie ist der 30. Juni 2025." (BLE 10.2024).

Mit dem Projekt soll die Umsetzung von Maßnahmen durch die Verantwortlichen und Akteuren der Agrar- und Forstirtschaft bei deren Sorgfalt für entwaldungs- und waldschädigungsfreie Agrarrohstoffe beobachtet, dargestellt, berichet, beschrieben und untersucht werden.


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