Zum „Weltkindertag“ unterstützt das SAI-Lab den Schutz der Kinder vor Beeinträchtigung, Schädigung und Ausbeutung durch Arbeit und weist auf den in Deutschland geltenden Kinderschutz, den Kinderarbeitsschutz und den Jugendarbeitsschutz hin (s.u.).

Wir greifen auch gerne die Darstellung von INKOTA-netzwerk e.V. auf, die zum Tag schreiben: "Kinder haben besondere Bedürfnisse und Rechte – heute zum Weltkindertag sollten wir uns besonders daran erinnern, dass Kinderrechte jeden Tag verletzt werden. Etwa im Kakaoanbau. In den wichtigsten Anbauländern für Kakao, in Ghana und Côte d’Ivoire, müssen rund 1,5 Millionen Kinder auf Kakaoplantagen arbeiten. Oft unter gefährlichen Bedingungen. (...)" (s.u.).

Weiterhin zitieren wir gerne aus der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV, s.u.), wonach der § 2 über "Zulässige Beschäftigungen" (KindArbSchV § 2) besagt:
"Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden
1. mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
2. in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit
    a) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,
    b) Botengängen,
    c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,
    d) Nachhilfeunterricht,
    e) der Betreuung von Haustieren,
    f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
3. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei
    a) der Ernte und der Feldbestellung,
    b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
    c) der Versorgung von Tieren,
4. mit Handreichungen beim Sport,
5. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien,
wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist." (KindArbSchV § 2 Abs.1).

Wir wünschen uns, dass für alle Kinder und Jugendliche dieses Recht in deren Lebenphase gewährt, sichergestellt und kontrolliert werden. Wir wünschen weiterhin, das auch Erwachsene dafür Sorge tragen, dass alle nötigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt sind, das dieses Recht einfach erlebbar ist.

 

Weitere Informationen:

  •  INKOTA-netzwerk e.V (20.09.2024): Süßer Genuss mit bitterem Beigeschmack. Newsletter
  • NKOTA-netzwerk e.V (2024): Infoblatt 5: Kinderarbeit. Infoblätter Make Chocolate Fair! https://webshop.inkota.de/infoblatt-5-kinderarbeit
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (23.06.1998): Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (06.012021): Jugendarbeitsschutz. URL: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Jugendarbeitsschutz/jugendarbeitsschutz.html

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