Das Projekt „Verpflichtung für gestiftetes Eigentum (Stiftungseigentum)".

Rahmenprojekt: Recording
Nachhaltigkeitsziel: SDG 16

In diesem Projekt sollen die Bedingungen und Grundlagen aus Stiftungen von Vermögen, Kapital, Sachen, Gegenstände, Möbel, Kunst, Bauwerke, Gebäude und sonstiges Eigentum betrachtet werden, um die sich daraus ergebenden oder bedingenden, vorgegebenen Pflichten und Auflagen für den Betrieb, die Nutzung, die Instandhaltung und die Bewahrung, zu erörtern, vorzustellen, darzustellen und zu untersuchen. 
Mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem Projekt sollen daraufhin allgemeine, bürgerlich rechtliche, vereinbarte, geltende, anzuwendende, vorgegebene und verpflichtende Auflagen, sowie gültige, nachvollziehbare und vernünftige Regeln zu diesem Eigentum betrachtet oder daraus ergänzend abgeleitet werden. 
Mit dem Projekt soll aus dem Begehren, dem Willen, der Motivation oder der Absicht von Stiften, sowie dem darüber übertragenem Stiftungseigentum, die Merkmale, Kriterien und Indikatoren für eine pflichtgemäßen und verantwortungsvollen Umgang, Betrieb, Instandhaltung und Sorge, hier im Sinne der Vorsorge und Fürsorge, als Bestandteile der Wohlfahrt und des Gemeinwohls, vorgestellt und dargestellt werden.
Für die Betrachtung und Bearbeitung sollen verschiedene Stifter, Akteure, Empfänger und Bedingungen und Zwecke der Stiftung von Eigentum einzeln, als Gruppe oder deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede betrachtet werden. Dabei sollen  insbesondere die funktionalen, organisatorischen oder namentlichen Stiftungen, der zeitliche oder historische Zusammenhang, die jeweiligen Güter der Stiftung, wie Grund und Boden, Gebäude, Kunst oder Gebrauchsgegenstände, betrachtet werden.
Aus der jeweiligen Auswahl oder Zusammenstellung von Konstellationen des Eigentum aus einer Stiftung im neuen Eigentum  eines Eigentümer, sollen die jeweiligen Verpflichtung für das gestiftetes Eigentum dargestellt, erörtert und vorgestellt werden. Für eine solche Erörterung können Merkmale und Kriterien, wie beispielsweise

  • schädliches Vernachlässigung und gutes Kümmern,
  • augenscheinliche Untätigkeit und offenkundige Wohltätigkeit,
  • öffentliche Wahrnehmung oder insgeheime Ablehnung von Verantwortung,
  • moralische oder ethische Bewirtschaftung oder unethische oder kommerzielle Wertschöpfung,
  • soziale Verantwortung oder Profit für Stakeholder,
  • wertebasierte Behandlung und Umgang oder nach dem Eigennutz getriebene Verwertung,
  • passender Gebrauch oder ungeeigneter Missbrauch,
  • nachhaltige Grundlage oder kurzfristiges Bestreben,
  • Bewirken des gestifteten Zwecks oder Verwirken des Stiftungszwecks,

und vieles andere mehr. 

Nachhaltigkeitsvorgaben:

  • 82. Zielvorgabe 10.2: Bis 2030 die soziale, wirtschaftliche und politische Eingliederung aller Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status stärken und fördern.
    Kurz: "Menschen zu Selbstbestimmung befähigen und umfassend Inklusion fördern"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1325 
  • 83. Zielvorgabe 10.3: Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich.
    Kurz: "Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1326
  • 84. Zielvorgabe 10.4: Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen.
    Kurz: "Politische Maßnahmen für Gleichheit beschließen"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1327
  • 91. Zielvorgabe 11.1: Bis 2030 den Zugang aller zu angemessenen, sicheren und erschwinglichen Wohnungen und grundlegenden Dienstleistungen sicherstellen und Slums sanieren.
    Kurz: "Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und Grundversorgung sicherstellen, Slums sanieren".
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1334
  • 108. Zielvorgabe 12.8: Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über die relevanten Informationen und das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise im Einklang mit der Natur verfügen.
    Kurz: "Informationen und Bewusstsein für eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur sicherstellen"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1371
  • 141. Zielvorgabe 16.3: Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene und Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für alle.
    Kurz: "Rechtsstaatlichkeit fördern, gleichberechtigter Zugang zur Justiz gewährleisten"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1431
  • 143. Zielvorgabe 16.5: Erhebliche Verringerung von Korruption und Bestechung in allen ihren Formen.
    Kurz: "Korruption und Bestechung reduzieren"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1433
  • 144. Zielvorgabe 16.6: Aufbau effizienter, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen.
    Kurz: "Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen aufbauen"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1434
  • 145. Zielvorgabe 16.7: Eine reaktionsfähige, integrative, partizipative und repräsentative Entscheidungsfindung auf allen Ebenen gewährleisten.
    Kurz: "Bedarfsorientierte, inklusive, partizipatorische und repräsentative Entscheidungen gewährleisten"
    Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1435 

Weitere Informationen:

  • ...
Anker: