Das Projekt "Botschafter des Friedens".

Rahmenprojekt: Sustainer 
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17

Anlass für das Projekt ist das Verhalten der Privatperson namens Donald Trump, zugleich das Verhalten dieser Person des öffentlichen Lebens, als staatlicher Repräsentant und als politischer Amtsträger, hier zuletzt als Nutzer eines sogenannten Sozialen Netzwerks, zur Verunglimpfung von Botschaftern des Friedens.

Über das Projekt sollen Antworten, Ansätze, Lösungen und Maßnahmen zur Umsetzung sowohl zu a) für den Schutz von Botschafter des Friedens, sowie zu wie b) zur authentischen, menschlichen und persönlichen Förderung und Entwicklung von Botschaftern des Friedens erarbeitet, bearbeitet, angewendet und vorgestellt werden.

Das Projekt besteht demnach aus zwei Teilen, aus dem Teil „S“ für den Schutz und dem Teil „F“ für die Förderung von Botschafter des Friedens.

Weitere Hinweise zum Teil „S“ für den Schutz  von Botschafter des Friedens

Das Projekt soll nach Antworten und Lösungen suchen, wenn öffentliche Personen mit Vorsatz, Nachdruck und Hartnäckigkeit den Frieden stören, auf schädliche Art und Weise in die Maßnahmen zum Erhalt von Frieden eingreifen, oder die Grundlagen für Frieden in der Welt beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören. Die Tätigkeiten sollen, sofern es Verstöße gegen geltendes internationales, multinationales oder staatliches Recht hinreichend konkret benannt und bezeichnet werden können, entsprechend von Organen und Stellen offiziell verfolgt werden. 
Darüber hinaus sollen alle sonstigen Akteure in zivilen Organisationen und Zuständige in öffentlichen Institutionen die Botschafter des Friedens schützen, wozu in diesem Projekt die eigenständige Art und Weise für den  Schutz und die Wiederherstellung von Schutz der Botschafter des Friedens bearbeitet werden soll. 

Im Projekt soll die allgemeine Schädlichkeit, die Ordnungswidrigkeit oder die Straftat, als einzelne Tat, als Delikt oder in einer erschwerenden Kombination von Vergehen, behandelt werden, das die Botschafter des Friedens betrifft. Dies können insbesondere Formen der Entgleisungen, abstruse Unterstellungen, absurde Beschuldigungen, offenkundige Fälle der Verdrehung der Tatsachen,  unverhohlener Täter-Opfer-Umkehr, augenscheinlicher Täuschung,  bewusster Verfälschung oder absichtlicher Verdrehung von Tatsachen,  uneinsichtiger Behauptung,  verblendeter Beleidigung, der psychisch auffälligen Bedrohung gegenüber Botschafterinnen und Botschafter des Friedens sein. 

Sofern bei dem Verhalten der Personen des öffentlichen Lebens keine behandelte oder unbehandelte Krankheit als Ursache für das Verhalten diagnostiziert ist, soll in diesem Projekt das Verhalten abschätziger, unterminierender, abwertender oder auf einer sonstige Art und Weise beschämenden Verhaltens gegenüber Botschafterinnen und Botschafter des Friedens nicht nur moralisch, ethisch, rechtlich, sondern auch medizinisch untersucht und bearbeitet werden.

Weitere Hinweise zum dem Teil „F“ für die Förderung von Botschafter des Friedens

Im Projekt soll die allgemeine Günstigkeit, die Menschlichkeit oder der gesellschaftliche Mehrwert, von der einzelnen Tat bis hin zum Lebenswerk, auch in sonstigen förderlichen und friedensstiftenden Kombinationen von Denken, Reden und Handeln, behandelt werden, zu dem, was die Botschafter des Friedens ausmacht und kennzeichnet.

Dies können insbesondere alltägliche Beiträge und normale Leistungen für den Frieden sein, besondere Taten, konkrete Bekenntnisse,  offenkundige Bekräftigungen,  unverkennbare Haltungen, augenscheinliche Belege, bewusste Aktionen  oder absichtliche Interventionen für den Frieden,  friedliches Tun, besonnenes Handeln, geistige und soziale Prinzipien  als  Botschafterin und Botschafter des Friedens. 
Sofern bei dem Verhalten der Personen des privaten oder öffentlichen Lebens eine Hinweis auf Merkmale bestehen, auch bereits als Anfangsverdacht, soll in diesem Projekt nach Möglichkeiten der Anerkennung und Würdigung des Verhalten und Wirkens eine Ausschau nach Botschafterinnen und Botschafter des Friedens gehalten werden.

 

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