Aktualisierung am 21.05.2026.

Das Projekt "Phänomenbereiche Politisch motivierter Kriminalität (PMK) und Politik".

Rahmenprojekt: Sustainer
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17

In diesem Projekt soll der These nachgegangen werden, wonach, ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen, bestimmte Tätigkeiten von Politikerinnen und Politkern im Inland und im Ausland, als Straftat bezeichnet werden können. Die Taten der Politikerinnen und Politkern können bestimmten Themenfeldern zugeordnet werden, sowie nach erkennbaren ideologischen Hintergründen und Ursachen der Tatbegehung, in einem „Phänomenbereich“ eingeordnet oder einem solchen zugeordnet werden. Weiterhin soll der These nach, eine Tätigkeit in einem politischen Amt, als Politikerin oder Politiker, auch als Sachverhalt betrachtet werden, der unabhängig von bestehender Immunität einem Phänomenbereiche PMK zugeordnet und erörtert werden kann.

Anhand der Erkenntnisse für oder gegen die Feststellung zu oben genannten oder zusammengestellten Taten und Tätigkeiten, hier als Straftaten, können fördernde oder hemmenden, befürwortende oder ablehnende Haltungen und Handlungen zum Rechtsrahmen der Phänomenbereiche PMK in einem begleitenden ordnungsrechtlichen Vorgangswesen für den diplomatischen Dienst, die Außenpolitik, die Internationale Zusammenarbeit, sowie andere Bereiche der Politik, entwickelt und bereitgehalten werden.

Im Projekt soll eine mögliche Zuordnung erstellt, diskutiert und vorgestellt, sowie ein dazugehörendes ordnungsrechtliches Vorgangswesen für entsprechende Straftaten von Politikerinnen und Politkern aufgestellt und erörtert werden.  

 

Weitere Informationen:

Quervernetzt:

  • Deutscher Bundestag (19.07.2023): PMK-Begriffe „fremdenfeindlich“ und „ausländerfeindlich“. Inneres und Heimat — Antwort — hib 563/2023. URL: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-958598. Darin: "Die unterschiedliche Verwendung der Begriffe „fremdenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ und „rassistisch“ als Bezeichnung sogenannter „Themenfelder“ im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7757(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7522(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach werden im Rahmen dieses Meldedienstes politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst.
    Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden die jeweiligen Delikte dabei durch die Länder bestimmten Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem „Phänomenbereich“ abgebildet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist laut Vorlage der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen.
    Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, ist zwischen „Oberthemfeldern“ wie „Hasskriminalität“ und „Unterthemenfeldern“ wie beispielsweise „Fremdenfeindlich“, „Rassismus“ oder „Ausländerfeindlich“ zu unterscheiden. Hasskriminalität bezeichnet dabei den Angaben zufolge politisch motivierte Straftaten, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, äußeres Erscheinungsbild begangen werden“.
    "Ausländerfeindliche, fremdenfeindliche und rassistische Straftaten sind laut Bundesregierung Teilmengen der Hasskriminalität. Das Unterthemenfeld (UTF) „Fremdenfeindlich“ ist danach bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird. Das UTF „Rassismus“ bezieht sich laut Bundesregierung auf Hasskriminalität, die aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers verübt wird, Das UTF „Ausländerfeindlich“ wird der Antwort zufolge bei politisch motivierten Straftaten genannt, „bei denen sich Vorurteile auf eine andere als die deutsche Nationalität beziehen (auch bei einem nichtdeutschen Tatverdächtigen)“. (s.o.).

  • Sustainer - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/54-sdg-17-sustainer/906-sdg-17-sustainer-uebersicht

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