Das Projekt "Vario-Lastenradeinhausung - Einhausungen für Lastenräder".

Rahmenprojekt: BAU
Nachhaltigkeitsziel:

Einsatz von Elementen der Hausmöbelgaragen (Müllcontainer) und Doppelstabmattenzäunen für einfache, günstige und fliegende Bauten zum sicheren und witterungs-geschützten Parken von Lastenrädern und Rikschas.

Für  kostengünstige, einfache, modulare und anpassbare Lastenradeinhausungen, ebenso wie für die Errichtung und Betrieb dieser Form der Einhausung von beweglichen Gütern als fliegender Bau, eignen sich Hausmöbel-Einhausung aus Zaunelementen. Die von verschiedenen Metallbaufirmen und Herstellern von Einhausung für bewegliche Hausmöbel für das Außengelände einer Wohnanlage oder eines Hauses angebotenen Modelle können auch für Fahrräder, Lastenräder, Lastenanhänger und Rikschas ausgewählt werden, um dieses Fahrzeuge darin zu parken. Das parken von Lastenrädern in derartigen überdachten Käfigen mit breiter Eingangstüre erfüllen die beiden wesentlichen Merkmale für sicheres einschließen, witterungs-geschützte Aufbewahrung und einfaches parken. Für den Einsatz sind Vario-Lastenradeinhausung aus Elementen der Einhausung von beweglichen Hausmöbel (bekannt und üblich für Müllcontainer und Mülleimer) und modularen kombinierbaren Bauteilen der Doppelstabmattenzäunen mit Dachkonstruktion sind in verschiedenen Breiten und Höhen verfügbar. Die benötigten Pfosten können auf ein einfaches Gestellt eines Rahmens aus Metall oder Holz dem Boden platziert werden. Der oberen Luftraum kann mit angebotenen Dachelementen, mit verschiedenen Lösungen und Optionen der Abdeckung ausgeführt werden, wenn die Abstellanlage auch nach oben geschlossen werden soll. Für den Sichtschutz der Doppelstabmattenzäunen werden  in der Regel auch verschiedene Varianten, von der Bepflanzung bis hin zu Einfechtbändern angeboten. Der Zugang kann über verschließbare Torelemente oder Türbauteile umgesetzt werden. Für Türen (einflügeliges Öffnen) und Tore (beidseitiges Öffnen oder seitliches Verschieben).

Die Vario-Lastenradeinhausung, also Einhausungen für alle Bauformen und Größen von Lastenrädern, wie Fahrräder mit Lastenanhänger, Lastenrädern, Rikschas  und Triovelos,  sind keine Garagen, die der Musterbauordnung für diese Bauwerke unterliegen. Als Einhausung gehören Vario-Lastenradeinhausungen zu den sonstigen baulichen notwendigen und üblichen Elementen auf einem Freigelände oder Fläche auf einem Grundstück, um dort für die Hauswirtschaft notwendigen Objekte bereitzustellen, abzustellen oder zu lagern. Auch das parken von Fahrrädern aller Art gehört dazu.

Mit der baulichen Lösung als Einhausung gehören die Vario-Lastenradeinhausung  zu den Klein- und Kleinstbauten, die in der Ausführung als fest auf eine Fundamentierung oder als Fliegende Bauten nach einer einfachen Baugenehmigung errichtet werden können. Als Fliegende Bauten mit einer örtlichen Dauer der Aufstellung von bis zu drei Monaten, mitunter auch bis zu sechs Monaten kann allgemein von einem Bauantrag mit Bauvorlage abgesehen werden.

Die Hersteller von entsprechenden Bauten, die als Vario-Lastenradeinhausung errichtet und betrieben werden, stellen üblicherweise auch passende Unterlagen für die Gehmigungsfreistellung (auch Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahme(gabe)verfahren) bereit, also ein in den Bauordnungen der Bundesländer geregeltes bauordnungsrechtliches Verfahren vor der Errichtung von kleineren und mittleren Bauvorhaben. Danach können auch Vario-Lastenradeinhausung, im Gegensatz zum Bauanzeigeverfahren, als einfach und oftmals günstig, bezogen auf die fälligen Gebühren, beantragt und dazu eine Genehmigung erlangt werden.

 

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