- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 03.05.2026.
Das Projekt "Buchhaltung und Kosten-Leistungsrechnung von Instandhaltung (KLR Insta)".
Rahmenprojekt: C2G
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17
Über das Projekt soll die ordentliche, ordnungsgemäße und dem Stand der guten Verwaltungspraxis entsprechenden Buchung und Verwaltung von Kosten der Instandhaltung betrachtet werden.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (2026): 7.8 Kosten-/Leistungsrechnung (KLR). URL: https://www.orghandbuch.de/Webs/OHB/DE/Organisationshandbuch/7_Management/78_KLR/klr-node.html
Quervernetzt:
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- Nachhaltigkeitsziele - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1596
Anker:
- C2G 021: Buchhaltung und Kosten-Leistungsrechnung von Instandhaltung (KLR Insta), siehe URL: https://sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/5103
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 03.05.2026.
Das Projekt "Verantwortungsträger für Verzug von Instandhaltung (VVI)".
Rahmenprojekt: C2G
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17
Über das Projekt sollen Verantwortungsträger für den allgemeinen Verzug von Instandhaltung, sowohl für mittelfristigem bis langjährigem Verzug von Instandhaltung im Öffentlichen Dienst ermittelt, recherchiert, beschrieben, benannt, erkannt und vorgestellt werden.
Bei diesen Verantwortungsträgern für Instandhaltung, unabhängig von Geschlecht der Person, handelt es sich in der Regel um Inhaberinnen oder Inhaber von entsprechenden Stellen in der öffentlichen Verwaltung, Ämtern oder Funktionen der Leitung (Vorgesetzte, Führungskräfte), sonstigen betriebliche Funktionen oder Beauftragten in der jeweiligen Einrichtung. Der Verzug zeigt, äußert oder manifestiert sich ebenso in der Regel als eine Gemengelage aus Verhältnissen, einhergehend mit bestimmten, unbestimmten und teils versteckten und intransparenten Bedingungen, Wirkungen und Wechselwirkungen. Neben den Verhältnissen ist es das Verhalten von Personen in dem zuvor skizzierten Kreis, Strukturen oder Netzen von Personen , sowie deren bestimmtes, unbestimmtes und teils geheimes, internes und nicht dokumentierten Handeln, aber auch Untätigkeit, fahrlässiges und mit einem Verdacht auf Vorsatz Unterlassenes oder entsprechend wirksames Verhalten , das mittelbar oder unmittelbar zu Verzug führt.
Der Verzug von Instandhaltung hat, so die These zu diesem Projekt, zahlreiche Verantwortungsträger, die auf unterschiedlicher Art und Weise agieren, wegen verschiedener Wirksamkeit beteiligt sind und zu konkrete Graden der Verantwortung für den Verzug beitragen. Zu der These wird auf ergänzend notiert, das es offenkundig, leicht und einfach „bestimmbare“ Verantwortungsträger gibt, wie es und augenscheinlich, schwer und schwierig „bestimmbare“ Verantwortungsträger gibt, die als allgemein unbestimmt, oftmals unerkannt und im verborgenen und gehüteten Bereichen tätig sind, ob durch aktive Tätigkeit, oder passive Untätigkeit. Der These nach lassen sich Personen erkennen und in einem System oder den Strukturen von Verzug von Instandhaltung als mittelbar Mitwirkende oder Beteiligte von Verantwortungsträger oder unmittelbar als Verantwortungsträger erkennen, entlarven oder benennen.
Ebenfalls als Teil der These zum Verzug von Instandhaltung gilt zu diesem Projekt, das ein Verzug beide Seiten von Veralten und Verhältnissen betrifft, wobei die durch bestimmbare oder identifizierbare Entscheidungen zu beschreibbaren Bedingungen herrschender Verhältnisse führen, die das Verhalten von Verantwortungsträger prägen oder begünstigen, die zu konkreteren oder sich manifestierendem Verzug von Instandhaltung auswirken. Die zeitliche Dimension von Verzug von Instandhaltung, mit Folgen mit Wirkungen auf das hier und jetzt, ebenso wie auf die Zukunft, ist ein weiterer Faktor oder Indikator der im Projekt berücksichtigt werden soll. Für den Verzug von Instandhaltung, können, je nach Sache, Gut, Anlage oder Bauwerk, auf das sich der Verzug der Instandhaltung bezieht, im Zusammenhang mit einer Verantwortung, verschiedene Facetten oder Aspekte aufweisen.
Es können, ebenfalls als Teil der These, also sowohl physische, wie immaterielle Aspekte des Verzugs von Instandhaltung erkannt und bearbeitet werden, wie informelle und informatorische. Daher sollen in diesem Projekte vermeidlich oder tatsächliche geheime Indizien, sowie klare und nachprüfbare Nachweise und Belege für das Handeln, als Tätigkeit oder Untätigkeit, von Verantwortungsträgern für den Verzug von Instandhaltung zusammengestellt, untersucht, analysiert erörtert und vorgestellt werden.
Anhand der Art, dem Grad oder Maß an Verantwortung der Verantwortungsträgern für Verzug von Instandhaltung kann in einem weiteren oder anderen Projekten das Ergebnis beurteilt und weiter verwertet und verwendet werden, beispielsweise um Tatbestände der Verletzung einer Pflicht, Fürsorge oder Verantwortung zu bemessen, sei es aus allgemeiner, ordentlicher, ordnungsrechtlicher, gesetzlicher Vorgabe oder einer sonstigen vorgeschriebenen oder vorgegebenen Bedingung. Die unterschiedliche Art und Weise des Agierens von Akteuren, hier in der Betrachtung von Verantwortungsträgern, auf den Verzug von Instandhaltung , hat verschiedene Wirksamkeit aufgrund der Beteiligung und könnte im Projekt in Graden der Verantwortung für den Verzug erfasst, gemessen und dargestellt werden.
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- Nachhaltigkeitsziele - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1596
Anker:
- C2G 020: Verantwortungsträger für Verzug von Instandhaltung (VVI), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/5086
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 06.04.2026.
Das Projekt "C2G 017: Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und nachhaltige Entwicklung (GEFANE)".
Rahmenprojekt: C2G
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17
In diesem Projekt soll die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) mit dem Thema der nachhaltige Entwicklung, hier gemäß der Agenda 2030 der Vereinten Nationen betrachtet, bearbeitet, bei neuen Gesetzen beobachtet und untersucht, sowie allgemeine erörtert und vorgestellt werden.
- Gibt es zu einem Gesetz in Deutschland eine Abschätzung der Folgen durch die darin getroffenen Regelungen ind VOrgaben nach den Zielen der Nachhaltigkeit, nach den Vorgaben für die nachhaltige Entwicklung oder zu den Indikatoren der Nachhaltigkeit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, ggf. übertragen und angewendet nach der Strategie zur Nachhaltigkeit der Bundesregierung oder des Parlaments?
- Gibt es irgendwo einen Leitfaden für eine Gesetzesfolgenabschätzung zur nachhaltigen Entwicklung?
Beispiele:
- C2G 017: GEFANE - Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4984
Weitere Informationen:
- Bundesministerium des Innern (BMI) (06.2009): Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung. Referat Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. URL: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/arbeitshilfe-gesetzesfolgenabschaetzung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
- Wikimedia Foundation Inc. (Wikipedia) (30.03.2025): Gesetzesfolgenabschätzung. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesfolgenabsch%C3%A4tzung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) (09.2021): Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO. Referat Öffentlichkeitsarbeit. URL: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/186980/e5528c0b2ce90cdc9bc8aa54c6e198c2/arbeitshilfe-gleichstellungsorientierte-gesetzesfolgenabschaetzung-nach-2-ggo-data.pdf
Quervernetzt:
- C2G 017: GEFANE - Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4984
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- SDG 17 C2G - Beschreibung, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/2120
- Nachhaltigkeitsziel 17, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1579
Anker:
- C2G 017: Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und nachhaltige Entwicklung (GEFANE), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4983
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 21.04.2026.
Dieser Beitrag zum Projekt "C2G 017: Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und nachhaltige Entwicklung (GEFANE)" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4983) soll sich dem Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) widmen.
Wir suchen noch nach der Quelle: Wo gibt es den Entwurf "Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG)"?
- Sind zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) die Gesetzesfolgen abgeschätzt worden?
- Wurde das Gesetz anhand der Ziele, Vorgaben und Indikatoren der nachhaltigen Entwicklung abgeschätzt?
- Welches Geld oder welche Ressourcen für die Auflösung des Sanierungsstau soll die Hochschulbaugesellschaft verwenden?
- Warum soll das benötigte Geld oder die erforderlichen Ressourcen von der Hochschulbaugesellschaft verwaltet und genutzt werden, aber nicht direkt von den Hochschulen?
- Welche Kosten und welchen Aufwand benötigt die Entwicklung der Organisation oder Einrichtung einer Hochschulbaugesellschaft?
- Welche Sparsamkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung wird durch eine zusätzliche Hochschulbaugesellschaft erreicht?
- Welche bekannten und gegebenenfalls neu erfassten und ermittelten Faktoren und Kriterien wurden abgewogen, um die Vorteile und Nachteile der geplanten Zentralisierung der Bauplanung der Hochschulen zu beurteilen?
- Welche Prozessen (Verwaltungsprozesse, -verfahren und - vorgänge) bei der Instandhaltung und dem Neubau im Bereich Hochschule wurden betrachtet und analysiert, um deutliche Effekte der Vereinfachung durch eine Hochschulbaugesellschaft festzustellen?
- Sind die erwarteten finanziellen Effekte durch eine Hochschulbaugesellschaft das Ergebnis eine sachlich fundierten Untersuchung oder eine "Hoffnung"?
- Wenn die Hochschulbaugesellschaft selbst Kredite aufnehmen können soll, warum sollten das die Hochschulen nicht dürfen?
- Wurde im Gesetz die Pflicht zu Bericht und Rechenschaft beachtet die Umgehung der Schuldenbremse im Landeshaushalt auszuschließen?
- Welche Vorgaben des Baurechts und des Haushaltsrechts zu Erhaltung von öffentlichem und staatlichem Vermögen (Anlagen) in Form von Bauwerken und Gebäude, Infrastruktur und Anschaffungen werden besser durch eine Hochschulbaugesellschaft erfüllt, als durch due Hochschulen selbst?
- Wenn ein offenkundiger und gravierender Stau von Bau- und Sanierung, sowie teilweise deren Planung, an den Hochschulen bestehen, erfüllt die Idee und der Anlass zum Gesetzt oder die zügige Arbeit der Hochschulbaugesellschaft, die bisherigen Bedingungen der Politik die für die Lage der Hochschulen verantwortlich sind?
- Welche Lösungen oder Ansätze zu Lösungen beim Instandhaltungsverzug an den Hochschulen, aufgrund von nicht oder wiederholt nicht verfügbaren Ressourcen bei den Hochschulen, bestehen neben dem Gesetz noch?
- Wenn Ressourcen, Pflichten und Kompetenzen in einer "Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG)" gebündelt werden sollen, wurden dieses Outsourcing hinreichend kritisch beurteilt, da bereits mehrfach im Land Berlin mit Outsourcing bis Verkauf ein Schiffbruch erlitten wurde?
- Wurde Bewertet ob und wie sich das Outsourcing auf die Strukturen, Organisation, Verfahren und Leistungen der Hochschulen auswirkt?
- Wenn die Aufgabe der Instandhaltung als Teil vom Gebäudemanagement durch die Hochschulbaugesellschaft erfolgen soll, ist eine solche Handwerksdienstleistung-Zentrum tatsächlich wirtschaftlicher als dezentrale Einheiten an der Hochschulen, die es lediglich zu stärken und stützen gilt?
- Welche Effekte auf die Selbstständigkeit und Funktion von Hochschulen wurden betrachtet und beurteilt, wenn alle Gebäude und Bauwerke der Hochschulen nicht selbst verwaltet und bewirtschaftet würden, sondern über das Modell der Vermietung von Räumen?
- Wurde betrachtet, ob durch die Hochschulbaugesellschaft nicht eher eine weitere staatliche Institution errichtet würde, die als Vermieter in Erscheinung tritt, wie die Wohnungsbaugesellschaften?
- Wurden die Leistungen der BIM und deren Organisation mit denen der Hochschulbaugesellschaft abgeglichen, verglichen und untersucht, um Doppelstrukturen bei den Körperschaften öffentlichen Rechts im Land Berlin zu verhindern.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG). URL: https://www.tu.berlin/personalrat/nachrichtendetails/stellungnahme-zum-referentenentwurf-zum-berliner-hochschulbaugesellschaftsgesetz-bhgg
- Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) ....
- Wikimedia Foundation Inc. (Wikipedia) (30.03.2025): Gesetzesfolgenabschätzung. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesfolgenabsch%C3%A4tzung
- Jan-Martin Wiarda (23.02.2026): Baugesellschaft als Lösung für marode Unis?: Senat stößt Berliner Hochschulen mit Gesetzentwurf vor den Kopf. URL: https://www.tagesspiegel.de/wissen/baugesellschaft-als-losung-fur-marode-unis-senat-stosst-berliner-hochschulen-mit-gesetzentwurf-vor-den-kopf-15275561.html. Darin: "Uni-Gebäude sollen dank einer von Berlin geplanten Gesellschaft schneller gebaut und saniert werden können. Doch das Konzept des Senats empört die Hochschulleitungen – dieser verteidigt sich." (s.o.).
- Freie Universität Berlin (FU Berlin) (13.02.2026): Hochschulbaugesellschaft – Informationsstand, Rechte der Beschäftigten und weiteres Vorgehen. Personalrat. URL: https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/aktuelle_infos/2026-02-13_Hochschulbaugesellschaft.html
- Landesvertretung Akademischer Mittelbau Berlin (LAMB) (22.02.2026): Stellungnahme zum Referentenentwurf Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG). In der vorliegenden Form insgesamt nicht tragfähig. URL: https://lamberlin.de/2026/02/22/ablehnung-hochschul-bausgesellschaft/
- Marten Brehmer (10.02.2026): Berlin: Hochschulbaugesellschaft soll auch klempnern. Referentenentwurf: Hochschulen sollen künftig Miete für ihre Gebäude zahlen. URL: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197504.wissenschaft-berlin-hochschulbaugesellschaft-soll-auch-klempnern.html. Darin: "Rohrbrüche, bröckelnde Fassaden, überfüllte Hörsäle: An den Berliner Hochschulen haben sich in den vergangenen Jahren Probleme am Gebäudebestand zugespitzt. An der Technischen Universität besteht bei 98 von 102 Gebäuden dringender oder mittelfristiger Sanierungsbedarf. Am besten steht noch die Freie Universität da, bei der immerhin ein Drittel der Gebäude in vertretbarem baulichen Zustand ist. Insgesamt, schätzt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, seien berlinweit 700 Baumaßnahmen notwendig, deren Kosten sich auf bis zu acht Milliarden Euro beliefen – knapp ein Fünftel des gesamten Berliner Landeshaushalts. Hinzu kommen geplante Neubauten." (s.o.).
- Hochschulbaugesellschaft soll zahlreiche Uni-Beschäftigte übernehmen - Gewerkschafter befürchten Tarifflucht. nd.DerTag / nd.DieWoche. URL: https://www.presseportal.de/pm/59019/6214428
- Abgeordnetenhaus von Berlin (16.09.2025): Abschluss von Änderungsverträgen zu den Hochschulverträgen gemäß § 2a Berliner
Hochschulgesetz für den Zeitraum 2025 bis 2028. Vorlage – zur Beschlussfassung. Drucksache 19/2656. URL:
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2656.pdf - Dr. Jan-Martin Wiarda (14.01.2026): Was macht eigentlich die Berliner Hochschulbaugesellschaft? Berlin will seine baufälligen Hochschulbauten mit einer eigenen Baugesellschaft sanieren. Dieser Plan macht nach Monaten Fortschritte, doch währenddessen verfällt so manches Gebäude weiter. URL: https://www.jmwiarda.de/blog/2026/01/14/was-macht-eigentlich-die-berliner-hochschulbaugesellschaft
Quervernetzt:
- C2G 017: Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und nachhaltige Entwicklung (GEFANE), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4983
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- SDG 17 C2G - Beschreibung, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/2120
- Nachhaltigkeitsziel 17, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1579
Anker:
- C2G 017: GEFANE - Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4984
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- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisiert am 02.04.2026.
Das Projekt "Kürzen ist kein Sparen".
Rahmenprojekt: C2G
Nachhaltigkeitsziel: SDG 17
Über das Projekt sollen die als "Sparen" veröffentlichten und vorgetragenen Pläne, Vorhaben und Entscheidungen der Politik, also seitens der Angehörigen von politischen Parteien, der Angehörigen von Parlamenten, sowie der Angehörigen von Regierungen, aufgegriffen werden und die Richtigstellung mittels der Verwendung des Wortes "Kürzung" zusammengestellt, betrachtet, untersucht und vorgestellt werden, sofern es sich beim jeweilig vermeintlichen "sparen" um tatsächliches "kürzen" handelt.
Der Anlass und die Grundlage zu diesem Projekt sind verschiedenste Kürzungen, die als "Sparen" verbreitet und veröffentlicht werden, bei denen es sich aber um "Kürzung" handelt. Ebenfalls sollen die Aktionen und Reaktionen Medien, der Berufsverbände, der Sozialverbände und der Gewerkschaften hierzu aufgegriffen und betrachtet werden, um sprachliche, fiskalische und haushälterische Klarheit und Genauigkeit zu wahren, zu fördern oder wiederherzustellen.
Weitere Informationen:
- Andrea Kühnemann (23.12.2024): Die Misere mit Berlins Sparhaushalt: Wir müssen umverteilen, jetzt! URL: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/die-misere-mit-berlins-sparhaushalt-wir-mussen-umverteilen-jetzt-12912814.html. Darin: "In unserer Kolumne „In der Lobby“ kommentiert die Regionalchefin von Verdi die aktuellen Sparbeschlüsse des Berliner Senats." (s.o.).
- Saskia Gottschalk, Florian Schuster-Johnson (29.01.2026): Sozialstaatsreform: Sparen ohne Kürzen? Geldbrief. URL: https://dezernatzukunft.org/sozialstaatsreform-sparen-ohne-kuerzen/ . Darin: "Deutschland diskutiert (mal wieder) über den Sozialstaat. Der Abschlussbericht der Sozialstaatskommission ist ambitioniert und enthält 26 Reformempfehlungen. Viele davon zielen etwa auf die Digitalisierung und Vereinfachung von Leistungen ab. Das ist wichtig, um Bürokratie abzubauen und Sozialleistungen zugänglicher zu machen." (s.o.).
- Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD e.V.) (: Teilhabe ist kein Sparposten. Behinderung SoVD -Zeitung -. Kürzungen in der Eingliederungshilfe – SoVD: Kahlschlag bei Inklusion verhindern!. URL: https://www.sovd.de/medienservice/sovd-zeitung/ausgabe/artikel/teilhabe-ist-kein-sparposten
- Stefan Reinecke, Barbara Dribbusch, Anna Lehmann, Manuela Heim (02.04.2026): Sparen im Sozialstaat Wer zahlt die schwarz-roten Reformen? Beim Gesundheitssystem und im Haushalt muss gespart werden. Schaffen Merz und Klingbeil ein sozial gerechtes Paket? Podcast „Bundestalk“. URL: https://taz.de/Sparen-im-Sozialstaat/!6167985/
-
Stephan-Andreas Casdorff (10.02.2026): Für Staatsausgaben muss es klare Prioritäten geben: Sparen heißt sparen – nicht weniger vom Mehr. URL: https://www.tagesspiegel.de/politik/fur-staatsausgaben-muss-es-klare-prioritaten-geben-sparen-heisst-sparen--nicht-weniger-vom-mehr-15233271.html. Darin: "Angela Merkel hätte wohl von der Verwürfelung des Balls gesprochen: Die Regierung darf den Haushalt nicht immer weiter ausdehnen, muss aber zugleich viel investieren. Eine Großtat." (s.o.).
Quervernetzt:
- SDG 17 C2G - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/2119
- SDG 17 C2G - Beschreibung, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/2120
- Nachhaltigkeitsziel 17, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1579
Anker:
- C2G 015: Kürzen ist kein Sparen, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/59-sdg-17-c2g/4428