Mit dem Projekt "Unnahe Beifälle oder Beinahe Unfälle" soll das Thema "beinahe" (fast, so gerade nicht tatsächlich, gerade noch mal gut gegangen) mit dem Gegenteil "eingetreten" untersucht und ausgearbeitet werden in der speziellen Grauzone von „nicht zwingend ordnungswidrig, aber üblicherweise bußbewert“ untersucht werden. Es soll die Grauzone aufgehellt und das Spannungsfeld zwischen Verhältnissen und Verhalten (verhaltensbasierter gegenüber verhältnisbezogener Ansatz) bei ungewöhnlichem Tätigkeiten analysiert werden. Welches Verhalten ist, bei ungünstigen bis widrigen Bedingungen der Verhältnisse, üblicherweise von einzelnem und individuellem Verhalten, dennoch staatlichem, ordnungsrechtlichem oder bürokratischem Vollzug ausgesetzt? Wann wird wer und warum durch wen bestraft, mit Bußgeld oder sonstigen Nachteilen oder Beeinträchtigungen belegt, wenn die Verhältnisse, in dem ein Verhalten ungewöhnlich oder gar außergewöhnlich ist, durch Tätigkeiten der Rechtspflege und Dritten Gewalt verfolgt? Welche Beispiele für „verhaltensbezogenen Ungehorsam in verhältnisbezogenen Missständen“ gibt es? Wo sind diese Beispiele besonders verbreitet? Wann und Wie treten diese Beispiele in Erscheinung? Was sind die Verhältnisse und wer sind die Akteure des abweichenden Verhaltens?

Wie reagieren, verhalten und interagieren die betroffenen Akteurinnen und Akteure nach oder aufgrund von Sanktionierung? Was umfasst die zivile, künstlerische oder bürgerliche Antizipation auf diese Tatbestände und Ereignisse? Wie geben Betroffene und Mitwirkende der emotionalen, psychischen und physischen Betroffenheit einen passenden Ausdruck? Wie erfolgt die, zumeist künstlerische, Verarbeitung des eigenen und fremden Verhaltens angesichts der erlebten und fortbestehenden Verhältnisse? Welche Resonanz zeigt oder bewirkt diese Nachbearbeitung? Aus der Besonderheit des Umstands von wahrscheinlicher Realität, die zugleich nicht zu einem Momentum konkreter Geschichte wurde, ziehen Menschen unterschiedlichste Schlussfolgerungen. Ein kleiner Teil der Betroffenen outet zu der Gemengelage aus Bedingungen von Verhalten und Verhältnisse ganz spezielle Offenbarungen, insbesondere bei den Fällen einer Sanktionierung. Dazu gehören Wünsche und Bitten, aber auch Klage und Forderung. Mit diesem Projekt sollen sowohl nicht eingetretene Unfälle, also Beinaheunfälle, aber auch alle anderen Arten und Formen der Versuche der Veränderung der Verhältnisse anhand der Rezeption durch die Betroffenen untersucht werden. Dabei soll nicht die Situation selbst im Vordergrund stehen, sondern die Art und WEise der Verarbeitung, der Bewältugung und des nachfolgenden, sekundären Ausdrucks. Was bleibt nach der Feststellung „nochmal Glück gehabt - aber trotzdem Schaden erlitten, übrig?

Als einer der vielen Klassiker im Bereich der Fahrradmobilität für "ich verhalte mich so-und-so, werde dafür sanktioniert ... und stelle das Problem auf provokante, ungewöhnliche, kreative oder küsterlische, frappierende bis drastische Art und Weise dar" gilt hier das Video von Casey Neistat mit dem Titel "Bike Lanes by Casey Neistat" (Neistat 2011, s.u.). Welche Fälle gibt es noch? Was sind weitere Anlässe für "Unnahe Beifälle" und was dazu ist medial geworden?

Wie reagieren Menschen, bezogen auf gefährliche, diskriminierende oder beeinträchtigende Verhältnisse, mit denen Sie sich vor warscheinlichem Schaden durch die Verhältnisse, durch ungewöhnliches Verhalten, schützen? Auch wenn es sich um ein mitunter nachvollziehbares Verhalten handelt, dies aber dennoch grundsätzlich ein verbotenes, sanktioniertes oder ordnungsrechtlich nicht geduldetes Verhalten ist, was legen die Betroffenen im Nachgang noch an den Tag?

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