Schrottfahrräder - Wir wuppen das

Zur nachhaltigen Fahrradmobilität gehören gute, sichere und attraktive Fahrradparkplätze ohne Fahrradleichen und Schrottfahrräder. Dazu passt der Spruch "Wir wuppen das" mit der Bedeutung "etwas bewältigen".
Sehr schön wir auch dies auch im Thesaurus vom Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS, URL: https://www.dwds.de/wb/wuppen) in der Synonymgruppe erläutert: "(einer Sache) Herr werden", "es zu Wege bringen"," (einer Sache) beikommen", sowie umgangssprachlich und figurativ etwas "auf die Kette kriegen", "geregelt bekommen" und "in den Griff bekommen" - oder in aller Kürze: "wuppen".

Mit dem Fahrrad unterwegs in der Stadt. Nahe am Ziel angekommen, beginnt die Parkplatz-Suche. Das ist beim Fahrrad nicht viel anders als beim Auto. Nur die Wege sind tatsächlich kürzer. Kenne ich den Situation zu den Parkplatz für Fahrräder vor Ort? Weiß ich wo die Fahrrad-Parkplätze am Ziel stehen. Kenne ich deren Frequentierung? Wird da vielleicht noch ein Abstell-Parkplatz für mein Fahrrad frei sein?

Ich möchte mein Fahrrad ja schließlich sicher gegen Diebstahl und gut gegen Vandalismus parken.

Je nach Ausstattung der öffentlichen Infrastruktur für den ruhenden Radverkehr (Qualität & Quantität) zeigen sich ganz unterschiedliche Situationen und Zustände vor Ort: Vom kapazitätsbegrenzenten Baumschutzbügel (Kein Fahrradparkplatz!) bis hin zum Fahrradparkhaus. Von Null bis Zweitausend!?

Fahrradparken kennt viele Gesichter, Geschichten und Bedingungen

Zu den Bedingungen rund um Fahrradparkplätze kann gestalterisch eingewirkt werden. Die Situation zum Fahrradparken kann verändert, verbessert und nachhaltig entwickelt werden. So können Ziele für das Parken von Fahrrädern aufgestellt werden. Es können die vorhandenen Probleme mit Fahrradparkplätzen schrittweise gelöst werden. Über den Teilbereich "Parken" kann in der nachhaltigen Fahrradmobilität das Potential für die Lebenswerte Stadt erkennt und umgesetzt werden.

Das Fahrradparken und die Parkplätze für Fahrräder sind eine Basis für Fahrradmobilität. Fahrradparken gehört zu einem attraktiven, sicheren und guten Radverkehr dazu.
Durch die Errichtung und den Betrieb von Fahrradparkplätzen lässt sich eine nachhaltige Entwicklung initiieren, mit der fließenden Radverkehr gefördert wird. Eine durchweg gut gestaltete Infrastruktur der Fahrradparkplätze für den ruhenden Radverkehr ist eine Grundlage für den fließenden Radverkehr.

Etwas für den fließenden Radverkehr zu bewirken, kann auch mit Maßnahmen für den ruhenden Radverkehr erreicht werden. Zum Beispiel mit guten Fahrradparkplätzen.

Bewirtschaftung von Fahrradparkplätzen = Benutzbarkeit

Jeder Parkplatz für Fahrräder wird bewirtschaftet. Selbst beim grundsätzlich kostenlosem Angebot an steuerfinanzierten Fahrradparkplätzen im öffentlichen Raum, steht nach der Errichtung der Betrieb an: Der Betrieb ("betreiben") von Fahrradparkplätzen umfasst die Elemente der Reinigung der Fläche und Bauten, die Kontrolle mit gegebenenfalls nötiger Wartung, sowie die Instandsetzung bei Schäden. Gut Instand gehalten Fahrradparkplätze sind gute Fahrradparkplätze. Wären da nicht die Fahrradleichen und Schrottfahrräder!

Eine kuriose Form der Flächennutzung

Fahrradleichen und Schrottfahrräder sind eine sehr besondere und fast schon kuriose Form der Flächennutzung von öffentlichem Straßen, Wegen und Flächen. Die "Flächennutzung" wird zumeist begleitet vom Vergehen der bußgeldbelegten Müllentsorgung (Ordnungswidrigkeit). Jede Fahrradleiche und jedes Schrottfahrrad blockiert einen Fahrradparkplatz und hindert aktive Radfahrerinnen und Radfahrer an der Nutzung des Fahrradparkplatzes. Jede Fahrradleiche und jedes Schrottfahrrad im öffentlichen Raum ist vermeidbar. Jede Fahrradleiche und jedes Schrottfahrrad sollte rasch und umgehend entfernt werden. Für das entfernen von Fahrradleichen und Schrottfahrräder gelten recht klare rechtliche Bestimmungen und transparente Regeln und vollziehbare Vorgänge. Das alles macht jeden Ort mit einer Fahrradleiche oder einem Schrottfahrrad zu einem kuriosen Ort. Kurios deshalb, weil verschiedene "Akteure" daran in unterschiedlicher Pflicht, Verantwortung und Zuständigkeit daran beteiligt sind. Diese Beteiligung kann auch "aktiv" und "passiv" betrachtet werden. Das macht es dann gegebenenfalls noch kurioser.

Grundsatz

Für jede Fahrradleiche und für jedes Schrottfahrrad gilt der Grundsatz: Es sollte in der Erhaltungs- und Weiternutzungswirtschaft fahrrad-bezogen repariert werden und weiter als Fahrrad genutzt werden. Das ist zunächst die Pflicht des Eigentümers.
Ist bei einem Fahrrad die fahrrad-bezogen Fahrrad-Nutzung dem Eigentümer nicht möglich, sollte der sich "etwas überlegen". Als Eigentümer kann leicht, einfach und günstig über die weitere Verwendung der Sache Fahrrad entschieden werden. Einfach kaputt stehen lassen, als Schrott aufgeben ist keine vernünftige option. Sind eigentumsrechtliche Aspekte klar, können die Materialien von Fahrradleichen und Schrottfahrrädern beispielsweise in der Kreislaufwirtschaft prioritär fahrrad-bezogen recycelt werden. Kreislaufwirtschaft ist für Fahrräder, ebenso wie für Fahrradleichen und Schrottfahrräder ein "Zauberwort" für Eigentümer. Jeder Eigentümer eines Fahrrades, ganz gleich in welchem Zustand, kann die nachfolgend skizzierte Regel anwenden.

Regel

Für jede Fahrradleiche und für jedes Schrottfahrrad gilt die Regel: Als defektes Fahrzeuge darf es nicht im öffentlichen Raum aufgegeben werden. Für defekte Fahrräder und für "Trenn-Fahrräder", solche, die vom Eigentümer aufgegeben werden (wollen, sollen, können), gibt es in der Fahrrad-Szene viele Formen der Verwendung: von A, wie "abgeben als Spende an einer Fahrradwerkstatt für soziales und ökologisches Re-use" bis Z, wie "zur stofflichen Verwertung als Metallschrott".
Sehr problematisch ist dagegen das "Aufgeben" im öffentlichen Raum. Nicht nur als "ordnungswidrig" sollte ein solches Fahrrad - es muss ja noch nicht eine Fahrradleiche oder ein Schrottfahrrad sein -  unverzüglich mit einer Entfernungsaufforderung versehen werden. Denn Fahrradleichen und Schrottfahrräder haben Eigentümer. Die sind erst mal am "Zug". Die sind in der Pflicht zu entscheiden, was mit dem Fahrrad geschieht. Dazu müssen Sie es wegnehmen -Bitte! Eigentümer müssen sich über den Verbleib selber kümmern - Bitte! auch Fahrrad-Eigentum verpflichtet.

Wird die Regel missachtet, muss ein förmliches Verwaltungsverfahren starten

Erst nach einem ordentlichen Verfahren der Kennzeichnung von Fahrradleichen und Schrottfahrräder mit einer "Entfernungsaufforderung" gegenüber den unbekannten Eigentümern kann ein "seine Zeit dauernder Vorgang" gestartet werden mit der zunächst der "Besitz" angeeignet und später dann das "Eigentum" an eine an der Person übergeht beziehungsweise dauerhaft übertragen wird. Hierbei schließt sich  an die Entfernungsaufforderung die baldige Entfernung aus dem öffentlichen Raum an. Zu diesem Zeitpunkt ist immerhin der Fahrradparkplatz wieder von anderen nutzbar. Das Verwaltungsverfahren endet aber erst erheblich zeitverzögert, nämlich dann, wenn nach der gesetzten Frist kein Eigentümer sein Fahrrad zurückverlangt hat und formal aus dem Besitz (eingelagerte Fahrräder) ein Eigentumsübertrag erfolgt. Der neue Eigentümer kann dann eine möglichst fahrrad-bezogen Nutzung als Maßnahme umsetzten. Eine solche Umsetzung gilt es über alle Spielarten des Re-use und Recycling zu organisieren. Das ist durchaus aufwendig und mühevoll.

Daueraufgabe: Freihalten von Fahrrad-Parkraum

Gelangen Fahrradleichen und Schrottfahrräder, beispielsweise über die Daueraufgabe des Freihalten von Fahrrad-Parkraum, in das Eigentum der öffentlichen Verwaltung, ist soziales, ökologisches und ökonomisches Re-use und Recycling nicht nur möglich, sondern als Teil von Nachhaltigkeit angemessen. Nach der rechtlich bemessen Zeit der Einlagerung von Fahrradleichen und Schrottfahrrädern, kann aus dem Besitz der Sache ein Eigentum werden. Von da ab  kann die Verwaltung die vielen Möglichen der "neuen Wege für schrottige Fahrräder" - von der Veräußerung, über den Re-use bis hin zum Recycling - organisieren und begleiten.

Ziele

Mit der Entfernung von Fahrradleichen und Schrottfahrräder aus dem öffentliche Raum können verschiedene Ziele verfolgt werden, die - je nach Art und Weise der Umsetzung -  die gewünschte Breitenwirkung entfalten. Dabei ist die „Entfernung“ ist das Eine, die „fahrrad-bezogene Verwertung“ das Andere.
Beides, die "Entfernung" und die "Verwertung" sind nicht getrennt voneinander zu denken oder zu realisieren.
Beides passt auch in die Konzepte, Methoden und die Praxis der Agenda 21 für nachhaltige Entwicklung sowie zur Förderung ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit

Das Problem

Für eine Verkehrswende gibt es in Deutschland, im städtischen und ländlichen Raum zu wenig Fahrradparkplätze. Die Fahrradmobilität ist ein Katalysator und Motor der Verkehrswende. Daher sind Fahrradparkplätze ein wichtiges Mittel für die gewünschte Wende im Verkehr und die darüber mögliche Mobilität. Die Situation "Fahrradparkplätze" können sogar als Indikator für die Gestaltung der Prozesse in der Verkehrswende zum Bestandteil "Infrastruktur" eingesetzt werden. Das skalierte Merkmal "müllfreie" an Fahrradparkplätzen kann ein solcher Indikator für die Infrastrukturplanung und das Verkehrsmanagement sein.
Es gilt das Problem "Müll" an Fahrradparkplätzen als Daueraufgabe zu managen und die Beeinträchtigung von Fehlverhalten von Fahrradeigentümer darüber zu mindern und die Situation am Fahrradparkplatz für alle Anderen zu lindern.

Die Aufgabe

Die Aufgabe lautet demnach: An den Fahrradparkplätzen und an vielen anderen Orten auch, aufgegebene Fahrräder als „Müll“ zu erfassen. Es gilt diesen Müll „Fahrzeugschrott“, mit der illegaler Entsorgung oder dem fahrlässigen „vor Ort belassen“, konsequent, strukturiert und systematisch zu begegnen. Dann kann das, was entfernt wurde, als dessen Eigentümer, nach einer Zeit bestimmt werden: "Wie geht es weiter mit den Fahrradleichen und den Schrottfahrädern".
Die zuständigen Stellen, Abteilungen und Ämter der öffentlichen Verwaltung, die für öffentliche Sicherheit (Polizei) und Ordnung (Ordnungsamt) klassische Aufgaben erfüllen, können in die kreislaufwirtschafts-mässige Optionen der Verwertung einbezogen werden. Mit Hilfe von vollständigen und geschlossen Prozessen, vom "Müll" bis zum idealerweise wieder fahrbereitem "Fahrrad" kann das Problem "Fahrradparkplätze" als integrierte Bürgerdienstleistungen entwickelt werden. Dies kann weit über das eigenständige Entsorgen als Schrott" oder das "Verschenken oder Verkaufen von Fahrradleichen und Schrottfahrrädern" auf viele verschiedene Formen der Kooperation und Kollaboration mit gemeinnützigen Akteuren ausgestaltet werden. Es gilt die vorhandenen Möglichkeiten zum Parken von Fahrrädern zu verbessern und den öffentlichen Raum als Ganzes lebenswert zu gestalten. Im Dialog und in Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in Einrichtungen, Initiativen und Projekten der nachhaltigen Entwicklung kann das beeinträchtigende Phänomen "Fahrradleichen und Schrottfahrräder", insbesondere an Fahrradparkplätzen gemindert und zugleich Fahrradmobilität gefördert werden.

Das Potential

Die Polizei und die Ordnungsämter, sowie alle für doe Entfernung und Lagerung zuständigen und beteiligten Beschäftigten von öffentlichen Einrichtungen und deren nachgeordneten Organisationen, sowie die späteren Eigentümer (oftmals juristische Personen), können zweierlei für die nachhaltige Fahrradmobilität tun:

a) aufgegebene Fahrradleichen und Schrottfahrräder aus dem öffentlichen Raum, insbesondere an Fahrradparkplätzen, entfernen und über ein rechtskonformes, standardisiertes Verfahren zum Eigentümer werden.

b) als Eigentümer von Fahrradleichen und Schrottfahrräder mit "Allen" gesellschaftlichen Akteuren eine Vielzahl von Maßnahmen zur fahrrad-bezogenen Verwertung, Weiternutzung, Re-use und Recycling - als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung - umsetzten.

So geht wuppen - Zuständigkeiten

Fahrradleichen und Schrottfahrräder trüben das Orts- oder Stadtbild.

Mit "so geht wuppen" werden in der hier dargestellten Übersicht ausgewählte Zuständigkeiten vorgestellt. Danach kann "Schrottfahrräder - Wir wuppen das" geleitet und organisiert werden:

Pflichten und Verantwortung

  1. Zuständigkeit: Für die Aufbewahrung und Lagerung von Schrottfahrräder ist der Eigentümer verantwortlich - Verantwortung für die Sache wahrnehmen, Sache entfernen.
  2. Zuständigkeit: Für die Entfernung von Schrottfahrräder auf dem Betriebsgelände  ist der jeweiliger Eigentümer des Geländes beziehungsweise dort derjenige der für die Umsetzung des Hausrechts verantwortlich ist.
  3. Zuständigkeit: Für die Entfernung von Schrottfahrräder im Öffentlich Raum aufgrund von Ordnungswidrigkeiten ist die Kommune mit dem für die Umsetzung des öffentlichen Rechts verantwortlich Ordnungsamtes zusammen mit der Polizei.
  4. Zuständigkeit: Für die Entfernung von Schrottfahrräder im Öffentlich Raum aufgrund von Gefährdung der Verkehrssicherheit ist die Polizei.
So geht wuppen - Aufgaben

Fahrradleichen und Schrottfahrräder schaden der Verkehrswende.

Mit "so geht wuppen" werden in der hier dargestellten Liste ausgewählte Aufgaben vorgestellt. Danach kann "Schrottfahrräder - Wir wuppen das" organisiert und umgesetzt werden:

Verfahren

  1. Kenntnis über Schrottfahrräder (Ort, Position, Dauer).
  2. Dokumentation von Schrottfahrrädern am Standort (Rahmennummer, Fahrraddaten, Codierung, Foto).
  3. Bestand an Schrottfahrräder nach Potential für die Verwertung (nach allgemeinen Merkmalen zum Re-use klassifizieren).
  4. Netzwerk von Partnern zur Verwertung aufbauen und pflegen („Social-Relationship-Management“, vertrauensvolle, wertebasierte, zwischenmenschliche Kontakte knüpfen und pflegen, mit vorhandenen Ressourcen gemeinsam strategische Projekte und Aktivitäten planen und durchführen).
  5. Akteure vor Ort ausfindig machen, ermitteln, kontaktieren (OA, Polizei, Technik, Transport, Logistik, ÖA, Service, Presse, etc.).
  6. Akteure für rechtliche Belange ausfindig machen, ermitteln, kontaktieren.
  7. Akteure für organisatorische Belange ausfindig machen, ermitteln, kontaktieren.
  8. Netzwerk der Akteure über den Prozess und die Vorgangsbearbeitung „Aufforderung - Entfernung - Lagerung - Aushändigung - Eigentumsübertragung (AELAE)“ informieren.
  9. Netzwerk der Akteure über den Prozess und die Vorgangsbearbeitung „Fahrradbezogene Wiederverwendung, Weiterverwendung und Recycling (Re-use) sowie das funktionale und materielle Recycling (Re-cyc) (Re-vehicle) informieren und die dazu geplanten Veranstaltungen ankündigen.
  10. Abstimmung (koordinieren) von Aufgaben und Tätigkeiten  mit Akteuren im Netzwerk zu den  Prozessen AELAE und Re-vehicle.
  11. Herstellung von Entfernungsaufforderungen (Aufforderung zur Entfernung mit Frist und Nennung des weiteren Vorgehens).
  12. Auswahl eines Lagerort für Schrottfahrräder (möglichst zutritt-gesichert und verschlossen); u.a. Zentrales Lager, Dezentrale Lager, Zwischenlager).
  13. Prozess und Vorgangsbearbeitung „Aufforderung - Entfernung - Lagerung - Aushändigung - Eigentumsübertragung (AELAE)“ planen und Termine festlegen.
  14. Information und Aushang zum Prozess erstellen und bearbeiten.
  15. Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess, Information aller örtlichen, rechtlichen und organisatorischen Akteure.
  16. Tourenplanung der Kennzeichnung.
  17. Kennzeichnung der Schrottfahrräder mit der Entfernungsaufforderungen.
  18. Nachkennzeichnung der Schrottfahrräder mit der Entfernungsaufforderungen in Fällen des Abriss oder Diebstahl der Entfernungsaufforderungen.
  19. Transportfahrzeug und Fahrer für den Transport von Schrottfahrrädern organisieren (geeignete Lastenräder und Lastenanhänger bereitstellen).
  20. Technikfahrzeug, Fahrer und Arbeitsmittel (Werkzeug, Maschinen) für die Lösung  von Schrottfahrrädern organisieren (geeignete Lastenfahrräder und Arbeitsmittel bereitstellen),
  21. Tourenplanung der Loslösung für Transportfahrzeug und Technikfahrzeug, ggf. Zwischenlager und Schließmittel bereitstellen.
  22. Durchführung der Touren mit der Loslösung.
  23. Loslösung der befestigten Schrottfahrräder am jeweiligen Ort vom Objekt (Schlösser aufbrechen, Ketten Seile oder Elemente  auftrennen, Ketten Elemente oder  Seile durchtrennen mit geeigneten mobilen Werkzeug und PSA).
  24. Schrottfahrräder gemäß der Dokumentation mit wesentlichen Daten kennzeichnen (nummerieren, beschriften).
  25. Schrottfahrräder auf Fahrzeug beladen (Fahrzeuge beladen).
  26. Schrottfahrräder abtransportieren (Verbringe-Fahrten durchführen, Transportfahrten zum Lagerort).
  27. Schrottfahrräder von Fahrzeug entladen, Schrottfahrräder abladen, Schrottfahrräder im Lager.einlagern.
  28. Schrottfahrräder lagern.
  29. Schrottfahrräder für die fahrrad-bezogene Verwertung klassifizieren.
  30. Dokumentation von Schrottfahrräder zur möglichst vollständigen Re-Use (Re-use) und stofflichem Recycling (Re-cyc) fortschreiben.
  31. Workshop zur Information und Kollaboration im Netzwerk der Akteure und weiterer interessierte Einrichtungen, Organisationen und Personen planen.
  32. Workshop mit Sichtung zur Verwertung von Schrottfahrräder mit Partnern durchführen (Veranstaltung mit Besuch des Lagerort organisieren und umsetzten).
  33. Prozess und die Vorgangsbearbeitung „fahrrad-bezogene Wiederverwendung, Weiterverwendung und Recycling (Re-use) sowie das funktionale und materielle Recycling (Re-cyc) (Re-vehicle).
  34. Vereinbarungen zum Recycling mit Partnern abschließen, Vereinbarungen zum Re-use mit Partnern abschließen (Wenn nutzbare Fahrräder daraus hervorgehen, wie, von wem, wann und wo werden die Fahrräder genutzt?).
  35. Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Re-Use organisieren.
  36. Lagerort durch Herausgabe von Schrottfahrräder an Partner leeren und zuletzt räumen.
  37. Umsetzung der Vereinbarungen zum Re-Use bei Partnern begleiten.
  38. Kontrollieren der Umsetzung.
 
Material, Texte, weitere Informationen:

Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (2019): P USch Fahrradparkplatz 19: Schrotträder und Fahrradleichen. URL: https://www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de/menue/umweltschutz/projektarbeiten/fahrradparkplatz/
p_usch_fahrradparkplatz_19_schrottraeder_und_fahrradleichen/

Google Ireland Limited (03.03.2020): schrottfahrrad entfernen. Ungefähr 2.780 Ergebnisse. [Suche mit Google]. URL: https://www.google.de/search?ei=KudhXt3vGoe6kwX7woDgDA&q=schrottfahrrad+entfernen. Google (2020): schrottfahrrad entfernen - 2.780 Ergebnisse.

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) (2020): wuppen. DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. URL: https://www.dwds.de/wb/wuppen . BBAW (2020): wuppen.

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