Artikel: Anarchie durch Beweismittelverlust

Die Einführung und Bereitstelltung von Computerprogramme mit den Funktionen und Fähigkeiten der Verfremdung, Veränderung, Imitation und Kopie von urheberrechtlich geschützten Werken oder Werken die die Privatsphäre, die grundlegende Menschenrechte und die Nachhaltigkeit betreffend, hier Werke von Bildern, Fotos und Filmen, ist eine Art und Weise der Einführung von Anarchie.

Wenn bestimmte Bilder und Fotos und Filme nicht mehr als Beweismittel taugen, da der grundlegende Verdacht der Verfälschung oder Fälschung, oder ebenen der nicht nachweisbaren oder belegbar Abgrenzung gegen eine Erzeugung mittels KI, möglich ist, verlieren solche Beweismittel die grundlegende Eigenschaft als Beweismittel zu dienen und anerkannt zu sein. Damit wird über Fake-Bilder und Fake-Videos mehr schaden verursacht als bereits mit deren Herstellung. Es wird das Original oder jegliches Original, hier ein privates oder beruflich erzeugte Foto oder Film, mit den herkömmlichen Techniken der Fotografie oder der Filmtechnik, entwertet. Vielmehr greift diese Entwertung über bestimmte Zusammenhänge und Funktionen, in gesellschaftliche Bedingungen ein, die Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Gewaltenteilung und bisheriges ziviles Leben untereinander gefährdet und bedroht.

Die Bedeutung von solchen Fotos (beispielsweise Tatort, oder Beweisfoto) und Filmen (Überwachungskamera-Aufnahme, Dienst-Bodycam-Aufnahme) für die Rechtsprechung in dazu geführten Anzeigen und Klagen mit Rechtsprozessen, auch der Gerichte, stehen dann als Mittel der Beweisführung und zur Beurteilung eines Ereignis mit einer bestimmten Tat, nicht mehr zu Verfügung, oder sind auf wesentliche und erheblich Art und Weise eingeschränkt, was gegebenenfalls eine eigenständige und aufwendige Form der Zulassung als Beweismittel erforderlich macht. Wenn aber ein Schnappschuss-Foto oder ein Filmschnipsel nicht mehr üblich und einfach als Beweismittel in einem Rechtsverfahren angenommen und verwendet werden kann, weil es als Beweismittel zu schwierig ist oder der Verdacht der Fälschung, Verfälschung oder des Fake grundlegend besteht, also das Medium ohne weitergehende Prüfung als Beweis ungeeignet ist, werden diese nützlichen und vernünftigen Beweismittel fehlen. Wenn allgemeine und übliche Beweismittel, die als allgemeiner Standard und übliche Mittel, nicht mehr zu Verfügung stehen, können bestimmte Tatbestände und Fragen des Vergehens oder der Straftat, der Schuld, der Täterschaft, der schwere der Schuld und damit auch das Strafmaß, nicht oder nicht mehr hinreichend danach gerichtlich festgestellt und bestimmt werden. Dann bleibt die Unschuldsvermutung und der Freispruch mangels an Beweisen zu beklagen.

Wenn es fotografisch oder filmisch beweisbare und als solche gültige, anerkannte und rechtmäßige Taten gibt, bei denen es, die wegen dem Verlust der Kraft als Beweismittel, eher zur Einstellung des Verfahren aus Mangel an Beweisen kommt, wird die Verfolgung und Ahndung von Straftaten zumindest eingeschränkt und erschwert. Im schwerwiegendsten Fall werden bestimmte Straftaten wegen der Unzulässigkeit üblicher Beweismittel der Fotos und Filme nicht mehr ahndungsfähig sein und Täter oder Täterinnen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das wiederum gefährdet den Rechtsstaat wegen dem Mangel an gerichtlicher Möglichkeiten der beweiskräftigen Verfolgung, Verfahren und Verurteilung und fördert damit indirekt das Begehen bestimmter strafbarer Handlungen, da die Wahrscheinlichkeit der Beweiskraft der bisher üblichen Beweismittel, wie hier von Fotos und Filmen, verloren gegangen ist, nicht mehr zweifelsfrei bestätigt werden kann oder ein Mangel an Beweisen zu befürchten ist, oder dann tatsächlich besteht. Dann können zahlreiche Verfahren, hier diejenigen die bisher mit Fotos und Filmen, zu beweisbare Straftaten geführt haben, nicht mehr geführt oder damit nachgewiesen werden. Diese Verfahren zu Taten können dann auch nicht mehr als Straftat geahndet werden.

Die mutmaßliche Straffreiheit bei bestimmten Straftaten, hier wegen Unzulässigkeit des Beweismittels oder dessen unzureichender oder fehlender Beweiskraft, wegen deren zweifelsfreien Echtheit oder Wahrheit als Beweis, können ganz Bereiche des Strafrechts betreffen, in denen fortan keine, weniger oder nur mit neuerlichem Aufwand, wegen der Beweismittel, geführte Gerichtsverfahren, zu einer tatsächlichen Feststellung der Straftat führen, was zu einer wesentlichen Veränderung der Rechtssicherheit und einem Mangel an Schutz durch Strafe nahe kommen kann. Die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an Beweismittelentkräftung, die Herbeiführung und Bereitstellung von Mitteln der Beweismittelverhinderung, der Beweismittelnichtigkeit, wird daher als deutliche Gefahr und selbst als Strafvereitelung angesehen. Mit den derzeit als anarchische Methoden für den Zugang zu KI, den Funktionen von KI und der Nutzung von KI bezeichnete oder skizzierte Lage dargestellt werden kann, führt in eine Anarchie in der Fotos und Film als Beweismittel verloren zu gehen drohen.

Damit kann ein bestehendes Strafrecht, eine darauf aufbauende zivile Gesellschaft erhebliches Leiden erfahren und deutlichen Schaden nehmen. Die unkontrollierte Einführung, Nutzung und Veröffentlichung von Fotos und Filmen, die mit KI verändert wurden oder erzeugt wurden, kann den Rechtsstaat erheblich und geradezu grundsätzlich schädigen und (zer-) stören, wenn Beweismittel nicht mehr, oder nur stark eingeschränkt, als Grundlage für die gerichtliche Verfahren und Strafe genutzt werden können. Das Argument de Verteidigung, hier der Entkräftigung von Foto und Film, wegen der Vorbehalt der Veränderungen durch KI, gar dem allgemein voreingenommen Antrag auf Nichtzulassung und Aberkennung als Beweismittel, kann zum grundsätzlichen Ausschluss von Fotos und Filmen als Beweismittel führen. Dann sind alle Verfahren und Schuldsprüche, die darauf beruhen in Zukunft gefährdet oder nicht mehr belastbar.

Die Gefahr des Freispruchs wegen Mangel der Beweiskraft des vermeintlichen Beweismittels muss bei Medien, insbesondere bei Foto und Film, verhindert werden. Es darf kein Raum entstehen, in dem ein Foto und oder ein Film einer Autorenschaft, eine Urheberschaft, ein eindeutiger Bezug zum Hersteller, sowie der Authentizität, auch der technischen und künstlichen Art und Weise der Erzeugung des Werkes, in Zweifel gerät oder in Zweifel steht, authentisch und wahr zu sein.

Daher bedarf es sofortiger und wirksamer Kennzeichnungspflicht für KI generierte Medien, damit allen wesentlichen anderen Medien nicht die Beweiskraft als zulässiges Beweismittel abhanden kommt.

 

Weitere Informationen:

  • Carla Reveland (28.01.2025): tagesschau als Ziel von Deepfakes. Immer wieder kursieren in den sozialen Netzwerken mithilfe von KI verfälschte Videos, die tagesschau-Beiträge zeigen sollen. Kurz vor der Bundestagswahl kursieren Fakes, die politisch Einfluss nehmen wollen. URL: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ki-fakes-tagesschau-100.html 
  • Adrian Lobe (17.10.2025): Michael Jackson verkauft Burger, Stalin boxt gegen Stephen Hawking: Die KI Sora 2 flutet das Netz mit täuschend echten Fake-Videos. OpenAI hat sein neuestes KI-Tool in Europa veröffentlicht und die Nachfrage ist mindestens so groß wie die Kritik. Unternehmenschef Sam Altman reagiert mit vagen Versprechen. URL: https://www.tagesspiegel.de/kultur/michael-jackson-verkauft-burger-stalin-boxt-gegen-stephen-hawking-die-ki-sora-2-flutet-das-netz-mit-tauschend-echten-fake-videos-14584049.html. Darin „Der Bildbeweis hat ausgedient.“ (s.o.). Auch: Der Tagesspiegel, 18.10.2025, Printausgabe, Teil Kultur, Artikel: Stalin gegen Hawking - Flut von täuschend echten KI-Fake-Videos. S.25).
  • Wulf Rohwedder (06.06.2025): Mithilfe von KI gefälschte Videos Das Ende der Wirklichkeit? URL: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/ki-fake-videos-100.html. Darin: „Ge- oder verfälschte Videos gibt es im Internet, seitdem im Netz bewegte Bilder übertragen werden können. Durch Anwendung Künstlicher Intelligenz hat die Verbreitung von Fake-Videos jedoch eine neue Dimension erreicht.“ (s.o.).

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