Aktualisiert am 06.03.2026.
Dieser Artikel schildert Grundlagen und Kernelemente für die Kombination von "Mensch", "Fahrrad", "Gemeinschaft" und "Mobilität".
Siehe auch begleitende Folien, Download: Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren-V1.00.pdf
Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren (FFF)
Das Lastenrad fahren ist vielfach ein Fahren ohne Lasten sondern mit Mitfahrenden, wie Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen oder Senioren. Dieses Lastenrad fahren ist ein Fahren als Fahrrad-Fahrgemeinschaft.
Rikschas sind Lastenräder. Rikschas können zwar auch für den Transport von Lasten eingesetzt werden, sind aber entweder für die „Beförderung“ als gewerbliches Taxi eingesetzt oder für die Fahrgemeinschaft als bürgerliches und ziviles Gemeinschaftsfahrzeug genutzt.
Damit ist Rikscha fahren ist Lastenrad fahren a) ohne Lasten und b) mit Beifahrern oder Fahrgästen (Taxis, ÖPNV) oder Mitfahrenden (Mit Fahrer und Mitfahrer). In einer Fahrgemeinschaft auf einem Lastenrad, wie beim typischen Einsatz einer Rikscha bilden die in Gemeinschaft von praktisch und physisch fahrenden Mitfahrer, von denen eine Person fährt und die anderen mitfahren. Das Fahren erfolgt in Gemeinschaft, zu der Fahrt, zur Verantwortungs-, zur Fürsorge-, zur Haftung und zur Fortbewegung.
Arbeitsmittel für Personenbeförderung
Für den gewerblichen Betrieb mit beruflich tätiger Fahrerin oder tätigem Fahrer sind Rikschas unter allen Vorgaben, Bedingungen und Regeln für die sichere, gesundheitsgerechte und umweltfreundlichen, also insgesamt nachhaltige Nutzung als Arbeitsmittel, hier einem Fahrzeug, einzusetzen.
Das Handlungsfeld beginnt beim gesetzlichen Auftrag oder dem Geschäftsmodell, geht weiter über die Beschaffung, die Lagerung (Parkplatz), die Instandhaltung (Wartung und Reparatur), die Gefährdungsbeurteilung (GBU) für die Erfassung und Beurteilung der Arbeitssicherheit, der Betriebsanweisung gemäß Herstellerangaben und weiteren Maßnahmen aus der GBU, sowie Unterweisung und Einweisung in die Praxis der unfallfreien und verletzungsfreien (Körper und Psyche) Nutzung gemäß Unfallversicherungsrecht.
Dazu gehören bei der Nutzung von Fahrzeugen der Lastenräder auf öffentlichen Straßen sowohl die Straßenverkehrsordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Führerscheinrecht (Personenbeförderung) weitere zu erfüllende Vorgaben für die Erfüllung erwarteter Fähigkeiten und Kenntnisse (Kompetenzen).
Fortbewegungsmittel für Gemeinschaften
Für den privaten, bürgerlichen und zivile Nutzung mit freiwilligen, ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen befähigten Personen sind Rikschas unter allen Vorgaben, Bedingungen und Regeln für die sichere, gesundheitsgerechte und umweltfreundlichen, also insgesamt nachhaltige Nutzung, als Fortbewegungsmittel und Kommunikationsmittel einzusetzen.
Das Handlungsfeld beginnt beim bürgerlichen Prinzip oder dem familiären, freundschaftlichen oder nachbarschaftlichen Idee zu gemeinschaftlicher Betätigung oder Handlung, geht weiter über die Besorgung, die Platzierung (Standort), die Instandhaltung (Wartung und Reparatur), die Betrachtung von allgemeinen Gefahren und Gefährdungen (Risiko) für die Erkenntnis zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit, der allgemeinen Wahrung des bestimmungsgemäßen Gebrauch nach Herstellerangaben, des ordnungsgemäßen Gebrauchs nach allgemeinem Ordnungsrecht, sowie weiteren Maßnahmen zur Verhinderung, Vermeidung oder Verminderung von bekannten (allgemeinen) Risiken, sowie der Einweisung in die Praxis der unfallfreien und verletzungsfreien (Körper und Psyche) Nutzung gemäß Krankenversicherungs- und Rentenrecht.
Dazu gehören bei der Nutzung von Fahrzeugen der Lastenräder auf öffentlichen Straßen die Straßenverkehrsordnung, für Bürgerinnen und Bürger aber nicht die Fahrzeugzulassungsverordnung (die den Erwerb von bestimmten nicht zugelassenen Fahrzeugen verhindert) und ebenfalls nicht das Führerscheinrecht (da Fahrader für den Gebrauch grundsätzlich führerscheinfreie sind), jedoch weitere zu erfüllende Vorgaben für die Erfüllung erwarteter Fähigkeiten und Kenntnisse (Kompetenzen).
Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren (FFF)
Das „Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren“ besteht aus den drei Wortteilen: „Fahrrad“, „Fahrgemeinschaft“ und „Fahren“. Darüber hinaus besteht es aus den Wortkombinationen: „Fahrrad-Fahrgemeinschaft“ und „Fahrgemeinschaft-Fahren“.
Fahrrad
Das jeweilige Fahrrad, hier Eines aus der Kategorie der Lastenräder, konkret die der Modelle der Rikschas, sind die sachliche und materielle Voraussetzung für eine Nutzung im Verkehr oder der Mobilität, sei es als Arbeitsmittel für Personenbeförderung oder als Fortbewegungsmittel für Gemeinschaften.
- Maße
- Ständer, Stütze (Parkend)
- Rahmen
- Technik
- Licht
- Reflektoren
- Bremsen
- Bautenzüge
- Lenker
- Sattel
- Reifen
- Reifendruck
- Antrieb
- Kette, Riemen
- Zahnräder
- Behälter (Kisten, Box)
- Sitze
- Gurte (Sicherheitsgurte, Zurrgurte)
- Sitzposition
- Körperhaltung
- Lenkereinschlag
- Wendekreis
- Bremsart
- Bremsweg
Fahrgemeinschaft
Das jeweilige Fahrgemeinschaft ist eine Gruppe, ein Zusammenschluss oder eine sonstige Art von Gemeinschaft von Personen. Hier konkret ist es eine Lastenrad- oder Rikscha-Fahrgemeinschaft. Die "Gruppenbildung" ist die menschliche und persönliche Voraussetzung für eine vorgesehene Nutzung vom Fahrrad mit der Eigenschaft „für Mehr-Personen“ am Verkehr und in der Mobilität.
- Anzahl
- Alter
- Größe, Körpermaße
- Gewicht
- Beeinträchtigungen
- Medikamente
- Medizinprodukte-Nutzung (Brille, Gehilfe)
- Behinderung
- Kenntnisse (Straßenverkehrsordnung)
- Fähigkeiten (Fahrrad fahren)
- Sonstige Kompetenzen (oder gegenteilig "Fürsorge")
- Motivation
- Engagement
- Beitrag (Mitwirkung, Mitgestaltung)
Fahren
Das jeweilige Fahren, hier einer Fortbewegung auf einer Route, konkret von einem Ort zum Anderen, ist das tatsächliche Tun der Nutzung vom Fahrrad. Diese geschieht als Teilnehmer der Fahrgemeinschaft, durch Teilnahme am Verkehr, als Teil von Mobilität.
- Fahrfähigkeit
- Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsordnung
- Voraus-Schauendes Fahren
- Rücksicht-Nehmendes Fahren
- Sicheres Fahren
- Teilhabendes Fahren (Fahrer lenkt, Mitfahrende geben Zeichen und machen Verkehrsbeobachtung).
Fahrrad-Fahrgemeinschaft
Die Wortkombination Fahrrad-Fahrgemeinschaft verbindet die Elemente des Fahrrads mit der Bildung einer Fahrgemeinschaft: Bildung einer Gemeinschaft zu einem Fahrzeug und zum Fahren.
Das zusammengesetzte Hauptwort der Fahrrad-Fahrgemeinschaft besteht selbst wieder aus dem Teil des Fahrzeugs Fahrrad, sowie dem anderen Teil der Fahrgemeinschaft, aus der Fahren und Gemeinschaft besteht. Daraus kann auch die Gemeinschaft zum Fahrzeug herausgegriffen werden, die für das gemeinschaftliche zur "Sache des Fahrzeugs" von eigenständiger Bedeutung ist (Instandhaltung, Kümmern). Jene Gemeinschaften die sich um Fahrzeuge, wie die Lastenräder bilden, um diese für gemeinschaftliches Fahren bereitzustellen, gibt es insbesondere in Form der Initiativen und Projekt der Freien Lastenräder.
Fahrgemeinschaft
- lernt das Fahrrad kennen
- klärt Rollen
- bespricht Ablauf
- nimmt Rücksicht aufeinander
- erörtert erwartete Besonderheiten
- stimmt sich auf sichere Fahrt ein
- kommuniziert miteinander
Fahrgemeinschaft-Fahren
Die Wortkombination Fahrgemeinschaft-Fahren verbindet die Elemente der Fahrgemeinschaft mit der Tun des Fahrens: Fahren in Gemeinschaft.
Das zusammengesetzte Hauptwort der Fahrgemeinschaft-Fahren besteht selbst wieder aus dem Teil der Gemeinschaft und doppelt, eingerahmt, aus dem Fahren.
Die daraus herausgegriffene Gemeinschaft zum Fahren, weist auf die Grundlage hin, die verbundenem, abgestimmten, fürsorglichen, verantwortlichen „gemeinschaftlichem“ Tun verweist, zur koordinierten, geplanten, Tätigkeit von Fahren. Dies verweist sowohl auf die Freiwilligkeit und Freimütigkeit, wie auf das Schicksal und die kollektiv Verbundenheit der Gruppe, in dieser Gemeinschaften hin. Die Fahrzeuge, wie die Lastenräder bilden, um diese für diese „gemeinschaftliche“ Formen des Handelns, wegen dem Fahren, eine besondere Erfahrungs- und Erlebniswelt für alle Mitwirkenden und Teilhabenden.
Fahrgemeinschaft-Fahren
- erfolgt miteinander
- ist sicher
- berücksichtigt individuelle Bedürfnisse, Sorgen oder Ängste
- ist kommunikativ
- ist sozial
- ist ...
Kommunikationsmittel
Jede Rikscha, wie alle anderen Fahrräder, auf denen in Fahrgemeinschaft gefahren wird, sind „Kommunikationsmittel“. Ein in Fahrgemeinschaft genutztes Fahrzeug ermöglicht nicht physisch oder technisch einen bestimmten Kanal der Kommunikation, wie Telefonie oder Telegrafie. Ein in Fahrgemeinschaft genutztes Fahrzeug bedarf der Kommunikation untereinander wegen der Gemeinschaft und zur Fahrt.
Das Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren auf
a) einem dafür ausgestattetem Fahrrad mit Kindersitz für Eltern mit ihren Kindern, ebenso wie
b) einem mit Kinderanhänger zum Lastenrad kombiniertem Fahrrad, von
c) Lastenräder mit passenden Sitzen für Kleingruppen aus Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern, über
d) weiter Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger oder Anbauten und Teilen zur Erweiterung und Ergänzung eines Fahrrades, bis hin zur
e) Rikscha für die Fortbewegung in Kleingruppen aller Altersgruppen,
bedarf der Kommunikation der Menschen zur gebildeten Gemeinschaft und zur gemeinsamen Fahrt auf dem Fahrzeug des jeweiligen Fahrrads.
Durch die Gemeinschaft besteht die Forderung und Möglichkeit der lebenspraktischen Ausgestaltung und Verwirklichung des Grundgesetzes, insbesondere der Werte der Artikel 1 (Würde, Menschenrechte, Gemeinschaft), 2 (Entfaltung der Persönlichkeit, Unversehrtheit) und 3 (Gleichheit, Gleich-Berechtigung, Diskriminierungs-Freiheit, Benachteiligungs-Verbot wegen Behinderung).
Die Grundwerte der Artikel des Grundgesetzes verlangen demokratisches, bürgerliches Denken, Reden und Handeln: Als Kommunikation zum Tun für und im Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren.
Rikscha und Kommunikation
Wird die Kommunikation für ein Lastenrad, für ein Fahrrad für die Nutzung in Gemeinschaft, für ein Lastenrad für die Verwendung in einer Fahrgemeinschaft, insbesondere für eine Rikscha, als die wichtiger Ansatz für die Erreichung der Ziele, beispielsweise Unversehrtheit, Freude, Erreichung eines Ort, Glück in der verbrachten Zeit, betrachtet, dann kann über das Fahrzeug nachhaltiger Mehrwert entstehen.
Kommunikation und soziale Interaktion sind für das Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren hilfreich, wichtig und dringend demokratisch empfohlen.
ie wesentlichen Ansätze für eine „Rikscha“ und die „Kommunikation“ sind Einstimmung, Einweisung, Fahrtraining und die Selbstermächtigung.
Einstimmung
Die Einstimmung zur Idee oder Praxis von „Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren“ sollte auf die zuvor genannten, skizzierten und beschriebenen Aspekte eingehen und diese aufgreifen.
Einweisung
Die Einweisung zur Idee oder Praxis von „Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren“ sollte auf die jeweilige Menschen, die eine (Fahr-) Gemeinschaft bilden, sowie das Fahrzeug mit gefahren werden soll, in den Mittelpunkt stellen.
Fahrtraining
Die Fahrtraining zur Idee oder Praxis von „Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren“ sollte auf die Kompetenzen (Kenntnisse und Fähigkeiten), die eine (Fahr-) Gemeinschaft benötigt, sowie die Beherrschung des Fahrzeugs, das gefahren werden soll, in den Mittelpunkt stellen. Es sollte sowohl die Fahrzeug-Beherrschung, wie die Gemeinschafts-Bildung, trainiert werden. Ein solches Training sollte entsprechende soziale und technische Elemente umfassen, sowohl für die Gemeinschaft wie für das
Fahrzeug und Selbstermächtigung
Die Selbstermächtigung zur Idee oder Praxis von „Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren“ sollte auf jede Person, einzeln, individuell und menschlich ausgerichtet sein. Die Selbstermächtigung für eine (Fahr-) Gemeinschaft, sowie für eine Kategorie von Fahrzeug selbst, soll im Mittelpunkt stehen, wobei beides - Fahren und Gemeinschaft - dazugehört und eine Einheit bildet.
Eine Selbstermächtigung sollte für beides wirksam sein, sowohl die Funktion sicher „Fahrrad fahren“ sicherstellen, wie das „In Gemeinschaft mitfahren“, verbinden garantieren.
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- Publikationen 2026, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/publikationen/4792
Anker:
- Fahrrad-Fahrgemeinschaft-Fahren (FFF), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/publikationen/4791