Labor für nachhaltige und nützliche Innovationen 
Sustainable Accessible Innovations Laboratory 
(SAI-Lab)

Satzung

Präambel

Die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030, mit den 17 Zielen der Nachhaltigkeit, umfasst ökonomische, ökologische und soziale Vorgaben, nach denen gemeinsam nachhaltige Entwicklung gestaltet werden kann. Das SAI-Lab ist eine Modell für nachhaltige Entwicklung „machen“. Es ist ein ehrenamtliches Reallabor und ein bürgerwissenschaftlicher Mikro Thinktank. Durch „ungemein nützlich“ sein und möglichst „wirksam gemeinnützig“ wollen wir ehrenamtlich und bürgerwirtschaftlich die nachhaltige Entwicklung nach dem Prinzip des Gemeinguts betreiben und die Nachhaltigkeit als Gemeinwohl entwickeln.

Inhaltsverzeichnis
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
2 Ziele und Zwecke 
Selbstverständnis
Ziele
Zwecke
Besondere Verwirklichung der Zwecke 
4 Gemeinnützigkeit
5 Mitgliedschaft 
6 Organe

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Die Vereinigung (Reallabor, Thinktank) nennt sich „Labor für nachhaltige und nützliche Innovationen”, auf Englisch: "Sustainable Accessible Innovations Laboratory (SAI-Lab)“ 2. Sie hat ihren Sitz in Berlin. 
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 
4. Der Vereinigung wurde am 09.10.2018 errichtet. 

2 Ziele und Zwecke

Das SAI-Lab ist eine private und ehrenamtliche Vereinigung, sowie Initiative, Projekt, Programm und Aktion, zur Fortführung der Nachhaltigkeitsprojekte „Cargoride“ von Michael Hüllenkrämer, Jan Phillip Reuter und Max-Marvin Jungblut, von „TranSPORTlastenrad“ von Stefanie Fiebig und Michael Hüllenkrämer, sowie „Wheels, Ways & Weights (WWW)“ von  Dr. Franz-Josef Schmitt, Prof. Dr. Thomas Friedrich und Michael Hüllenkrämer an der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) aus dem Jahr 2018.
Die Gründung wurde durch den Präsidenten Christian Thomsen finanziell und organisatorisch gefördert. Das SAI-Lab wurde oder wird durch den Nachhaltigkeitsrat der TU Berlin, die Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) des Kanzlers, sowie vom Institut für Chemie in der Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften der TU Berlin gefördert. Das Reallabor und der Mikro Thinktank wird von Menschen aus verschiedenen zivilen und gemeinnützigen, ehrenamtlichen und altruistischen Bereichen in Berlin, Deutschland und Europa unterstützt.

Das SAI-Lab wurde am 09.10.2018 von Michael Hüllenkrämer, Dr. Franz-Josef Schmitt, Max-Marvin Jungblut und Jan Phillip Reuter als Mikro Thinktank und Reallabor zur Nachhaltigkeit an der TU Berlin, in Form einer feierlichen fluiden Grundsteinlegung, gegründet. Damit wurde das Spektrum der Tätigkeiten von den damaligen Projekten, Initiativen und Veranstaltungen auf alle Aspekte und Bereiche der Nachhaltigkeit, nach den Vorgaben der Vereinten Nationen, gemäß der Agenda 2030, erweitert.
Selbstverständnis

Das Reallabor und der Mikro Thinktank für Nachhaltigkeit versteht sich als Partner, Plattform, Multiplikator, Freund und Teil von Netzwerken für Menschen, die nachhaltige Entwicklung gestalten und umsetzten. Ausgangspunkt der Arbeit, mit Methoden und Mitteln eines ehrenamtliches Reallabors, sowie von einem bürgerwissenschaftlichen Mikro Thinktank, ist die Körperschaft öffentlichen Rechts in Berlin, die Technischen Universität Berlin (TU Berlin). Hier ist das SAI-Lab informell an der Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste (SDU),  sowie der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsrates, angebunden. Das Reallabor ist Teil der Stadtmanufaktur, die von der TU Berlin, dem Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) und dem Einstein Center Digital Future (ECDF) gegründet wurde und eine Reallaborplattform und Kooperationsinitiative zwischen Wissenschaft und Gesellschaft bildet. Das Reallabor und der Mikro Thinktank ist mit weiteren Akteuren aus Lehre, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung für nachhaltige Entwicklung verbunden.

Ziele

Das SAI-Lab hat sich folgen Ziele gesetzt:

  1. Verbreitung der Idee, Grundlagen, Ziele, Methoden, Konzepte und Strategien für nachhaltige Entwicklung auf allen Skalen, von örtlich, lokal, regional, landesweit, bundesweit, bündnisübergreifend bis international und global.
  2. Bildung für konkrete, haptische, physische, psychische, biologische, soziale, menschliche, erfahrbare und erlebbare Nachhaltigkeit durch Projekte, Initiativen, Kampagnen und Veranstaltungen.
  3. Interaktion und Kollaboration in disziplinärer, interdisziplinärer, transdisziplinärer und pandisziplinärer Zusammenarbeit für gemeinschaftliches „machen“ von nachhaltiger Entwicklung und gestalteter „erreichter“ Nachhaltigkeit.
  4. Zusammenarbeit mit Akteuren sowie Unterstützung und Förderung vom Partnern und Freunden in den Netzwerken der nachhaltigen Entwicklung.
  5. Verbreitung der Prinzipien  und der Grundlagen zur Bürgerwirtschaft, der Allmende und des Commons, als eine zivile, rechtsstaatliche, demokratische und bürgerliche Art und Weise zur Erreichung von Nachhaltigkeit durch Gemeingut und Gemeinwohl.
  6. Innovationen in Form von Methoden, Instrumenten, Werkzeugen, Geräten und Anlagen, sowie von Technik und Technologie, für die Verbreitung und Wirksamkeit von nachhaltiger Entwicklung und der erreichten Nachhaltigkeit.
  7. Entwicklung und Umsetzung von Projekten, Kampagnen, Initiativen und Veranstaltungen unterschiedlichster Formate und Formen zur Erreichung der Ziele. 
Zwecke

Das SAI-Lab verfolgt mit der geistigen und körperlichen Arbeit für die nachhaltige Entwicklung selbstverständlich die Zwecke der anerkennbaren Förderung der Allgemeinheit nach der Abgabenordnung (AO), § 52 „Gemeinnützige Zwecke“. Dazu gehören, mit teils sehr unterschiedlichen Schwerpunkten und Betrachtungen, die Verfolgung der dort genannten 26 Zwecke, sowie weitere Zwecke, mit denen die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird. Als wesentlicher Zweck einer möglichen staatlichen oder verwaltungsfachlichen Bescheinigung oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist der übergeordnete Zweck der „nachhaltigen Entwicklung“:

  1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
  2. die Förderung der Religion;
  3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
  4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
  5. die Förderung von Kunst und Kultur;
  6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
  7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
  8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
  9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
  10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
  11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
  12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
  13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  14. die Förderung des Tierschutzes;
  15.  die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
  16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
  17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
  18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
  19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
  20. die Förderung der Kriminalprävention;
  21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
  22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
  23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
  24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
  25.  die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
  26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.
Besondere Verwirklichung der Zwecke

Die Zwecke werden insbesondere durch Formen der Arbeit und des Ausdruck und der Methoden und Mittel von Reallaboren und von Thinktanks verwirklicht. Beispiele hierfür sind:

  • persönlicher Einsatz für Nachhaltigkeit als „Nachhaltigkeit machen“.
  • veröffentlichen von Ideen und Projekten zur nachhaltigen Entwicklung.
  • verschenken, verleihen und tauschen von Ressourcen (Zeit, Raum, Sachgüter, Geld) für die nachhaltigen Entwicklung.
  • entwickeln von Methoden für nachhaltige Entwicklung für alle Ziele der Nachhaltigkeit.
  • mitwirken in Vereinen, Initiativen und Verbänden für gelebte soziale und kulturelle, ökologische und umweltfreundliche, sowie ökonomische und bürgerwirtschaftliche Nachhaltigkeit.
  • fördern von Interaktion und Kollaboration für nachhaltigen Entwicklung.
  • einstehen für Frieden, Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Menschlichkeit und Menschenrechte als Grundlagen für nachhaltige Entwicklung.
  • gestalten und ausgestalten von ziviler und bürgerlicher nachhaltigen Entwicklung durch Selbstermächtigung und Selbstwirksamkeit.
  • mitarbeiten an der kontinuierliche Weiterentwicklung und Bildung zur nachhaltigen Entwicklung von den Verhältnissen und dem Verhalten.
  • anstoßen, umsetzten, mitwirken, beteiligen, fördern und unterstützten von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung.
  • ehrenamtlich und bürgerlich einsetzen, debattieren, sachlich streiten, Lösungen suchen, Kompromisse finden, demokratisch-rechtsstaatlich Bürgerrechte anwenden für das soziale Miteinander, die partizipative Entwicklung des Gemeinwohls, der Intergenerationengerechtigkeit und den Schutz der Lebensbedingungen für Menschen und Mitwelt auf dem Planten Erde.

4 Gemeinnützigkeit

Das SAI-Lab und dessen Mitglieder sind selbstlos tätig; Die Mitglieder verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das SAI-Lab verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO), wobei  wirtschaftliche Zwecke und die Erzielung von Gewinn ausgeschlossen sind. Das SAI-Lab wendet Prinzipien des Gemeinwohls und des Gemeinguts an, beispielsweise nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), „Schenkung“ (BGB § 516 ff), „Tausch“ (BGB § 480) oder “Leihe“ (BGB § 598 ff) und setzt sich für die Weiterentwicklung dieser und neuartiger Tätigkeiten für Nachhaltig ein.

Die Mittel des SAI-Lab werden und dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Etwaige Gewinne werden ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen den erhaltenen Mitteln. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung weder Beiträge noch Anteile des Vermögens. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des SAI-Lab fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.

5 Mitgliedschaft

1. Ordentliches und Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv an der Umsetzung der Ziele beteiligt. 
2. Für den Beitritt bedarf es keiner formellen Erklärung. Die Mitgliedschaft kann durch formlosen mündlichen und schriftlichen Antrag auf Aufnahme gestellt werden. Es muss dabei angegeben werden, ob man ordentliches (aktives) oder außerordentliches (förderndes) Mitglied werden möchte. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung. Weitere Aspekte der  Mitgliedschaft und Zugehörigkeit werden nach dem Vereinsrecht organisiert. 

6 Organe

Die Organe sind: 
1. Mitgliederversammlung sowie 
2. Vorstand (Leitung).

Die Tätigkeit der Organe soll nach den Vorgaben aus dem Vereinsrecht ausgerichtet und umgesetzt werden.

Berlin, 01.02.2024