Zum Tag gegen Lärm lesen wir in der Pressemitteilung der DGUV e.V. unter der Zwischenüberschrift "Warum ist ein "lärmbewusstes Verhalten" wichtig - nicht nur im Privaten, sondern auch am Arbeitsplatz?" die weiteren Erläuterungen und Hinweise:
"Lärm ist so etwas wie akustischer Müll. Und davon produzieren wir in unserer Gesellschaft einfach zu viel - teilweise sogar so viel, dass wir davon krank werden. Daher finde ich lärmbewusstes Verhalten wichtig und freue mich besonders über Aktionen wie den Tag gegen Lärm, der die Aufmerksamkeit auf genau dieses Problem lenkt.
Lärm hat ganz unterschiedliche Auswirkungen. Am bekanntesten ist sicherlich die Gehörgefährdung. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit ist mit um die 7000 Anerkennungen pro Jahr eine der häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in Deutschland. Sie entsteht sehr langsam, über viele Jahre hinweg, weshalb sie von den Betroffenen oft lange unbemerkt bleibt. Wenn sie dann bemerkt wird, ist es bereits zu spät - Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Lärmbewusstes Verhalten bedeutet also auch: Hohe Lärmbelastung so gut es geht vermeiden. Bei unvermeidbarer Belastung ist unbedingt passender Gehörschutz zu tragen und zwar konsequent. Und das Gehör unterscheidet nicht zwischen Arbeitsplatz und Freizeit. Wenn es überlastet ist, braucht es Erholung. Wer pro Woche zwei Stunden ohne Gehörschutz in einem lauten Club feiert, wird sehr wahrscheinlich nach einigen Jahren eine Schwerhörigkeit entwickeln.
Abgesehen von der Gefährdung für das Gehör hat Lärm noch weitere, psychische wie physiologische Wirkungen. Beispielsweise kann Lärm zu Anspannung, Nervosität und Gereiztheit führen, zu Ermüdung und Erschöpfung, zu Konzentrationsproblemen, zu eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder Bluthochdruck. Die Liste ist lang. Wirklich gut verstanden ist bislang aber nur die Lärmschwerhörigkeit. (...)" (DGUV e.V. 28.04.2025).
Aus diesem Grund haben wir uns aus dem SAI-Lab für diesen Tag als Aktion folgendes ausgedacht, das sich rund um die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier den § 16 "Warnzeichen" und darin Absatz 1 "Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2.wer sich oder Andere gefährdet sieht." (StVO)
- Wir starten den Tag mit der Aktivierung einer kompakten und umweltfreundliche Fahrradhupe, die einfach auf dem Fahrrad mitgeführt werden kann. Mit dieser zusätzlichen Sicherheitsvorkehrung für ein akustische Signal "hupen", kann ein deutlich lauteres Warnzeichen bei einer festgestellten Gefährdung ausgelöst werden, als dies mit einer "helltönenden Glocke" (Fahrradklingel) möglich ist (siehe BMJ, BfJ 10.6.2024). Unter Beachtung der StVZO ist ein Fahrrad "mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet", wobei zu beachten ist, das "Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein." Die zusätzliche Fahrradhupe darf also nicht am Fahrzeug des Fahrrads angebracht (Montage, Verschraubung, Befestigung) sein, die Mitnahme und das Mitführen dieses ergänzenden Schallzeichens ist aber ausdrücklich, wegen der Formulierung "mindestens", erlaubt und auch durchaus zweckmäßig.
- Wir fahren im üblichen öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad, bewegen uns mit dem Fahrrad auf Wegen auf dem Campus fort und nutzten dabei das aufmerksame Verhalten zur Wahrnehmung von Warnzeichen anderer Teilnehmerinnen Teilnehmern am Verkehr. Durch besonder vorausschauendes und partnerschaftliches Verhalten soll., so da Ziel, die Vermeidung der Nutzung des Warnzeichen "Schall" der Lufthupe erreicht werden. Sofern eindeutig fesgestellt werden sollte, das "Andere gefährdet sind" oder "Gefährdung" von Leib und Leben der eigenen Person besteht, soll zunächst von Glocke gebrauch gemacht werden. Erst wenn wiederholtes Klingeln mit der Glocke dennoch zu keiner Änderung bei einer fortbestehen einer Gefährdung beiträgt (aus welchen Gründen auch immer), soll ausnahmweise die auf dem Fahrrad mitgeführte Presslufthupe kurz eingesetzt werden.
- Am Ende des Tages soll die Statistik der gehörten Signale "hupen" von anderen wegen Gefährdung, sowie wegen vermuterter anderer Gründe, zusammengestellt und veröffentlicht werden. Dazu gehört auch die Anzahl und die Art der Anlässe für die eigene Nutzung von Glocke und Lufthupe.
Weitere Informationen:
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (10.6.2024): Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 64a Einrichtungen für Schallzeichen. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
- Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV e.V.) ( 28.04.2025): PM DGUV: "Manchmal reicht Lärmvermeidung allein nicht aus". Mailing. Newsletter.
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (11.12.2024): Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (11.12.2024): Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 16 Warnzeichen. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__16.html
- Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA e.V.) (04.2025): Tag gegen Lärm 2025. URL: https://www.dega-akustik.de/tag-gegen-laerm.
- Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA e.V.) (04.2025): Impressum. URL: https://www.tag-gegen-laerm.de/impressum
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (30.04.2025): Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day. Lärm, Aktionstag. URL: https://www.bmuv.de/veranstaltung/tag-gegen-laerm-international-noise-awareness-day
Quervernetzt:
- SAI-Lab Kalender 2025, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/veranstaltungen/1824
- INKAL: Tag gegen Lärm, am 30.04.2025, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/51-sdg-16-recording/2968
- INKAL: Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day, am letzer Mi in 04.JAHR, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/51-sdg-16-recording/2967
- Integraler Nachhaltiger Kalender (INKAL): INKAL, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/1014-integraler-nachhaltiger-kalender-inkal-inkal
- U2C 006: Integraler Nachhaltiger Kalender (INKAL), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/83-u2c-006-integraler-nachhaltiger-kalender-inkal
Anker:
- INKAL: Tag gegen Lärm, am 30.04.2025 - Warnzeichen-Aktion mit Hupe auf dem Fahrrad, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/veranstaltungen/2969