Über den HIS-HE:Newsletter zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz vom 08.03.2024 vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE) erfahren wir von der Aktualisierung der Kostenorientierungswerte für die „Ersteinrichtungskosten von Hochschul- und Forschungsgebäuden“.
Dazu schreibt die HIS-HE: „Bevor neue Hochschul- und Forschungsgebäude in Betrieb gehen können, müssen diese zuerst vollständig eingerichtet und ausgestattet werden. Hilfreich sind dabei Kostenorientierungswerte (…)“. Diese Kostenorientierungswerte wurden im Rahmen eines neuen Projekts von HIS-HE aktualisiert und sind bereits veröffentlicht.

Nach den in der DIN 276 aufgestellten Kostengruppen fallen die Kosten für eine Ersteinrichtung (Ersteinrichtungskosten) in die Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunstwerke“. Diese Kostengruppe untergliedert sich in folgende Untergruppen:
610 Allgemeine Ausstattung
620 Besondere Ausstattung
630 Informationstechnische Ausstattung

Das SAI-Lab weist gerne auf die nützliche bezeichnende Unterscheidung der Kriterien „beweglich“ und „ohne besondere (einfache innenarchitektonische) Maßnahmen zu befestigen“ bei der Ausstattung, wie hier der Ersteinrichtung, hin. In allgemeinen und fachlichen Sprachgebrauch lassen sich für die bewegliche Ausstattung und die Ausstattung, die ohne besondere Maßnahmen zu befestigen ist, die Bezeichnung der Möbel in Form der Möblierung verwenden. 
Andere Ausstattung, die in der oben genannten Norm des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) genannt werden, lassen sich bei der Ausstattung gegenüber in den Kostengruppen „380 Baukonstruktive Einbauten“ und „470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen“ angeben. Solche „Einbauten“ sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mit dem Bauwerk fest verbunden sind, womit konkrete technische und planerische Maßnahmen erforderlich sind, um diese Einbauten einzubauen.  Somit können für Einbauten die gegenteiligen Kriterien von „unbeweglich“ und „mit besonderen (baulichen) Maßnahmen zu befestigen“ angewendet werden.
Die „Künstlerische Ausstattung“ und „Sonstige Ausstattung“ können dann in den dazu zusätzlich vorgesehenen Kostengruppen 640 und 650 der oben genannten Norm benannt und aufgeführt werden.

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