- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 20.11.2025.
Dieser Beitrag zum Projekt "PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3390) informiert über einen kleinen Schritt vorwärts.
Auf das Projekt sind erste Beschäftigte der TU Berlin aufmerksam geworden und intressieren sich für diese gebrauchte Fahrräder. Ein Teil der ehemaligen Hinterhof-Fahrräder ist für die Wiederherstellung im Re-Use für die Nutzung als verkehstüchtiges Fahrrad ganz gut geeignet. Daraus kann, von Rad zu Rad, der Fahrradpool aufgebaut werden.
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3390
- CoLeTo 032: Kreislaufwirtschaft von Dingen aus einem Hinterhof auf einem Campus (Hinterhof-Campus), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/28-sdg-04-coleto/3391
- PROSUM - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/1507
Anker:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark - Erste Interessenten für geparkte Gebraucht-Fahrräder, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/en/projekte/44-sdg-12-prosum/4213
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 20.11.2025.
Dieser Beitrag zum Projekt "PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3390) informiert über die bereits tätige Akteure und bestehende Kooperationen zum Projekt.
An der Umsetzung der Idee "Fahrradpool-Fuhrpark", ausgehend vom Projekt "Wheels, Ways & Wheels (WWW)" im Jahr 2018, auch wenn dieser Teil der beantragten Idee damals nicht wirklich umgesetzt werden konnte, arbeiten seitdem zumindest die Stabsstelle SDU, Bereich Umwelt und Fahrrad, sowie Unirad, mehr oder weniger, zusammen.
Wir aus dem SAI-LAb freuen uns an dieser Stelle öffentlich verfügbare Informationen zu Akteuren für einen Fahrradpool an der TU Berlin, sowie zu Fahrrädern in einem entsprechenden Fuhrpark der TU Berlin für die Bereitstellung und Verfügbasrmachung für Angehörige (insbesondere über die Leihe), vorstellen zu können.
- Unirad: Aus Schrott mach Rad (Unirad 15.05.2025).
- Stabsstelle SDU: Projekt „Aus Schrott mach Rad“ wertet alte Räder auf – als funktionstüchtiges „neues“ Rad (..) (SDU 2021).
- Climate Change Center Berlin Brandenburg (CCC): Nachhaltig in den Alltag. Fahrradfahren (CCC 2023).
- ...
Wir freuen uns über Hinweise, eigene Meldung und weitere Informationen zur Erweiterung und Vervollständigung der Liste.
Weitere Informationen:
- Climate Change Center Berlin Brandenburg (CCC) (2023): Klima-Challenges beim TU Retreat wirken nachhaltig in den Alltag. Fahrradfahren, Energiesparen und vegan Ernähren waren Themen beim Workshop des TU-Jahresretreats. URL: https://www.tu.berlin/themen/klimaschutz/klima-challenges-beim-tu-retreat
- Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) (2021): Schrottfahrrad? Von wegen! Das Projekt „Aus Schrott mach Rad“ wertet alte Räder auf – als funktionstüchtiges „neues“ Rad, Kunstwerk oder Einrichtungsgegenstand. TU Berlin. URL: https://www.tu.berlin/news/berichte/aus-schrott-mach-rad
- Unirad (15.05.2025): Aus Schrott mach Rad. TU BerlinURL: https://www.unirad-berlin.de/announcments/2025/05/15/Schrott.html. Darin: "Du studierst und möchtest dir ein Fahrrad aufbauen? Dann haben wir gute Neuigkeiten! Wir haben einige alte Fahrräder und Rahmen zur Verfügung, die wieder gefahren werden wollen. Am 30.05 ab 14 Uhr kannst du dir einen davon und ein paar Ersatzteile nehmen und unter unserer Anleitung dir ein Fahrrad zusammenbauen. Da unser Vorrat begrenzt ist, gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Du kannst auch gerne ein eigenes Aufbau-Projekt mitbringen. Wichtig ist nur, dass du list am Schrauben hast! Für die verwendeten Materialen und das Werkzeug würden wir uns, wie immer, über eine Spende freuen." (s.o.).
Quervernetzt:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark - Erste Interessenten für geparkte Gebraucht-Fahrräder, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/en/projekte/44-sdg-12-prosum/4213
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3390
- CoLeTo 032: Kreislaufwirtschaft von Dingen aus einem Hinterhof auf einem Campus (Hinterhof-Campus), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/28-sdg-04-coleto/3391
- Cargoride 002: Wheels, Ways & Weights, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/43-sdg-11-cargoride/112
- PROSUM - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/1507
Anker:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark - Akteure und Kooperationen, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/4215
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Das Projekt "Steuerechtliche Zuordnung von Tätigkeiten in Vereinen".
Rahmenprojekt: PROSUM
Nachhaltigkeitsziel: SDG 12, sowie 4, 9, 10 und 11
In diesem Projekt sollen weitere Hinweise und Inmformationen zur steuerechtlichen Zuordnung von Tätigkeiten in Vereinen, gemäß der gesetzlichen, ordnungsrechtlichen und vereinsrechtlichen Vorgaben, zusammengestellt werden. Dabei soll es sich im ergänzende und "weitere" Hinweise handeln, die an bekannte Informationen und Hilfestellungen für Vereine anknüpften. Für die Zuordnung von Tätigkeiten in Vereinen sollen die relevanten Tatbestände, anhand von Beispielen, Mustern und Fällen zusammengestellt und vorgestellt werden.
- Ideeller Bereich (iB)
- Vermögensverwaltung (VV)
- Zweckbetrieb (ZB)
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wGB)
„Steuervergünstigungen werden insbesondere gemeinnützigen Vereinen gewährt. Dies sind Vereine, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist: in gemeinnütziger Weise die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO)“ (BMJV 09.2016 Leitfaden, S.60 )
Ideeller Bereich (iB)
"Steuerfrei sind in der Regel alle Einnahmen im ideellen Bereich, also Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse." (BMJV 09.2016 Leitfaden).
Beispiele:
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Zuschüsse
"Körperschaftsteuerfrei und gewerbesteuerfrei. Unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer." (OFD NRW 2025)
Vermögensverwaltung (VV)
„Auch Einnahmen aus der Vermögensverwaltung, wie Zinsen oder Mieten, sind häufig steuerbegünstigt – solange sie für den Vereinszweck eingesetzt werden und keine gewerblichen Tätigkeiten darstellen.“ (BMJV 09.2016 Leitfaden).
"Bei der Vermögensverwaltung werden die Einnahmen grundsätzlich dadurch erzielt, dass anderen das Vermögen zur Nutzung überlassen wird." (OFD NRW 2025)
Beispiele:
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus einer langfristigen Vermietung (Hier sind allerdings einige Abgrenzungsfragen zu beachten).
"Körperschaftsteuerfrei und gewerbesteuerfrei." (OFD NRW 2025)
"Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig zu dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) beziehungsweise steuerfrei nach § 4 Umsatzsteuergesetz" (OFD NRW 2025)
Zweckbetrieb (ZB)
„Ist ein Verein auch wirtschaftlich tätig, um gemeinnützige Ziele zu erreichen, so liegt ein Zweckbetrieb vor. Die Abgabenordnung (§ 65) definiert den Zweckbetrieb wie folgt: Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
• der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen,
• die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und
• der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.
Typische Zweckbetriebe sind: Kinder-, Jugend- und Erziehungsheime, Behindertenwerkstätten, kulturelle und sportliche Veranstaltungen, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten oder berufsausbildende Vereine, kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Konzerte.
Der Zweckbetrieb eines Vereins ist von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Zudem muss keine Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn die Umsätze, die ein Zweckbetrieb tätigt die Freigrenze von 17.500,– € unterschreiten. Bei Überschreitung der Freigrenze wird auf die gesamten Umsätze eine Umsatzsteuer von 7 % erhoben." Wolters Kluwer Steuertipps GmbH 2025 Zweckbetrieb).
"Unter den Zweckbetrieb fallen die wirtschaftlichen Betätigungen. die der Verfolgung der in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke unmittelbar dienen. Dabei muss diese Betätigung für das Erreichen des Zwecks zwingend notwendig sein. Darüber hinaus darf der Verein nicht mehr als unbedingt notwendig in Konkurrenz zu anderen nicht als gemeinnützig anerkannten Unternehmen treten. Daneben wurden einige Bereiche vom Gesetzgeber unabhängig von diesen Vorgaben als Zweckbetrieb eingestuft, zum Beispiel die Krankenhäuser und Kindergärten." (OFD NRW 2025)
"Körperschaftsteuerfrei und gewerbesteuerfrei."(OFD NRW 2025).
"Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig zu dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent)" (OFD NRW 2025)
Beispiele:
- Tätigkeit vollumfänglich zum Zweck gemäß Satzung des Vereins
- "die wirtschaftliche Betätigung des Vereins dient der unmittelbaren Verwirklichung der gemeinnützigen Satzungszwecke" (PROmedia 07.02.2025 Zweckbetrieb)
- "die wirtschaftliche Betätigung ist für die Verwirklichung des Zwecks unentbehrlich" (PROmedia 07.02.2025 Zweckbetrieb)
- "zusätzlich tritt der Verein nicht mehr als unbedingt notwendig in Wettbewerb zu anderen nicht begünstigten Steuerpflichtigen (der Wettbewerb ist dann schädlich, wenn ein Unternehmer oder ein Unternehmen die gleichen Leistungen bedarfsdeckend anbietet und dafür Steuern zahlen muss" (PROmedia 07.02.2025 Zweckbetrieb)
- ...
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wGB)
"Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst alle wirtschaftlichen Betätigungen, die nicht zum Zweckbetrieb gehören.
Körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, sofern die Einnahmen des Jahres die sogenannte Besteuerungsgrenze überschreiten (bis 2019: 35.000 Euro, ab 2020: 45.000 Euro).
Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig zu dem normalen Steuersatz (19 Prozent)" (OFD NRW 2025)
Beispiele:
- "Vereinsgaststätte " (OFD NRW 2025)
- "kurzfristige Vermietung einer Sportanlage an Nichtmitglieder" (OFD NRW 2025)
- "Verkauf von Sportartikeln" (OFD NRW 2025)
- "Veranstaltung von Flohmärkten" (OFD NRW 2025)
- Durchführung wiederholt eintrittspflichtiger Veranstaltungen
- Verkauf von Speisen, Getränke und Sportartikel auf Veranstaltungen
- Vermietung von Inventat (z.B. Sportgeräte) an Nichtmitglieder
- Vermietung von Räumen (z.B. Sportanlagen) an Nichtmitglieder
- Verkauf von Werbefläche in Vereinszeitung (z.B. Werbung von Unternehmen
Nachhaltigkeitsvorgaben:
- 35. Zielvorgabe 4.7: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind, u. a. durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensstile, Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgertum und Wertschätzung der kulturellen Vielfalt und des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung.
Kurz: "Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung sicherstellen".
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1278 - 80. Zielvorgabe 9.c: Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie deutlich verbessern und bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Internetzugang in den am wenigsten entwickelten Ländern anstreben.
Kurz: "Zugang zur IKT erheblich erweitern, erschwinglichen Zugang zum Internet bereitstellen"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1323 - 83. Zielvorgabe 10.3: Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheiten bei den Ergebnissen, unter anderem durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen in diesem Bereich.
Kurz: "Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1326 - 84. Zielvorgabe 10.4: Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen.
Kurz: "Politische Maßnahmen für Gleichheit beschließen"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1327 - 86. Zielvorgabe 10.6: Gewährleistung einer stärkeren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um wirksamere, glaubwürdigere, rechenschaftspflichtige und legitimere Institutionen zu schaffen.
Kurz: "Mitsprache der Entwicklungsländer bei Entscheidungsfindungen internationaler Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1329 - 92. Zielvorgabe 11.2: Bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle, Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
Kurz: "Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Verkehrssystemen sicherstellen, Sicherheit im Straßenverkehr verbessern"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1355 - 93. Zielvorgabe 11.3: Bis 2030 die integrative und nachhaltige Urbanisierung und die Kapazitäten für eine partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und ein Management in allen Ländern verbessern.
Kurz: "Verstädterung gestalten, Siedlungsplanung und -steuerung verstärken"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1356 - 98. Zielvorgabe 11.a: Förderung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch Stärkung der nationalen und regionalen Entwicklungsplanung.
Kurz: "Entwicklungsplanung für Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1363 - 107. Zielvorgabe 12.7: Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens im Einklang mit den nationalen Strategien und Prioritäten.
Kurz: "Öffentlichen Beschaffung mit nachhaltige Verfahren fördern"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1370 - 108. Zielvorgabe 12.8: Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über die relevanten Informationen und das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise im Einklang mit der Natur verfügen.
Kurz: "Informationen und Bewusstsein für eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur sicherstellen"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1371 - 110. Zielvorgabe 12.b: Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Überwachung der Auswirkungen einer nachhaltigen Entwicklung für einen nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert.
Kurz: "Instrumente zur Beobachtung von Tourismus, Arbeitsplätzen, lokale Kultur und Produkten anwenden"
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1373 - 111. Zielvorgabe 12.c: Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die einen verschwenderischen Verbrauch begünstigen, durch Beseitigung von Marktverzerrungen im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, einschließlich einer Umstrukturierung der Besteuerung und der schrittweisen Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, wo sie bestehen, um ihre Umweltauswirkungen widerzuspiegeln, wobei die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer Weise minimiert werden, die die Armen und die betroffenen Gemeinschaften schützt.
Kurz: "Ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe rationalisieren".
Siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/1374
Weitere Informationen:
- Wolters Kluwer Steuertipps GmbH (2025): Zweckbetrieb. URL: https://www.steuertipps.de/lexikon/z/zweckbetrieb
- Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) (2025): Tätigkeitsbereiche eines Vereins. URL: https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/vereine-und-stiftungen/taetigkeitsbereiche-eines-vereins
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (23.1.2025): Abgabenordnung (AO). Anlage 1 (zu § 60). Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften (nur aus steuerlichen Gründen notwendige Bestimmungen). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (09.2016): Leitfaden zum Vereinsrecht. Referat Öffentlichkeitsarbeit; Digitale Kommunikation. URL:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf - BMI (007.05.2025): Öffentliches Vereinsrecht. URL: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/vereinsgesetz/vereinsgesetz-node.html. Darin: „Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungsfreiheit. Sie unterliegt jedoch verfassungsmäßigen Grenzen. Diese werden im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) konkretisiert.“ (s.o.). Auch darin : „Die Vereinigungsfreiheit hat jedoch dort ihre Grenzen, wo sie genutzt wird, um unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu schaden. Vereine, deren Zwecke oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG verboten. Dies ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie.“ (s.o.). Ebenfalls darin: „Das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz – VereinsG) konkretisiert die verfassungsmäßigen Grenzen der Vereinigungsfreiheit. Ein Verein darf erst dann als verboten behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Dabei ist das VereinsG keine abschließende Regelung des gesamten Vereinsrechts. Das öffentliche Vereinsrecht hat vielmehr die rechtliche Stellung des Vereins zum Staat zum Inhalt, während die privatrechtliche Stellung von Vereinen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 bis 79 BGB) geregelt ist.“ (s.o.).
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) (2025): Datenschutz. URL: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/datenschutzerklaerung/. Darin: „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)“. (s.o.).
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) (Hrsg.). (2025): Impressum. URL: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/impressum/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) (Hrsg.). (02.01.2024): Die Einnahmen eines Vereins. URL: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/die-einnahmen-eines-vereins/#toggle-id-5. Darin: „Der Begriff des Sponsorings lässt sich am einfachsten mit „Werbung“ erklären. Es handelt sich in der Regel dabei um Geld- oder Sachleistungen von Firmen oder Selbstständigen an einen Verein oder beispielsweise einen einzelnen Sportler, der mit einem Werbeeffekt verbunden ist. Dieser kann darin bestehen, dem Sponsor eine Werbefläche im Stadion, auf Trikots, dem Vereinsfahrzeug, Sportgeräten oder in einer Festschrift zur Verfügung zu stellen. Oft wird der Sponsor vom Verein in der Öffentlichkeit medienwirksam als besonderer Förderer genannt, teilweise auch, um hierdurch seine Fachkompetenz bei der Lieferung von Sportartikeln darzustellen oder sein Image zu verbessern. Sponsorengelder stellen somit keine Spenden dar, sondern gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.“ (s.o.). - BMJ, BfJ (30.11.2020): Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz). VereinsG. Ausfertigungsdatum: 05.08.1964. Vollzitat: "Vereinsgesetz vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist". Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 30.11.2020 I 2600. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/BJNR005930964.html
- PHINEO gemeinnützige AG (2025): Impressum. URL: https://www.skala-campus.org/impressum/
- PHINEO gemeinnützige AG (29.02.2024): Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Verein: Gute oder schlechte Idee? URL: https://www.skala-campus.org/artikel/wirtschaftlicher-geschaeftsbetrieb-vorteile-nachteile/. Darin: „Ob Sponsoring, Getränkeverkauf oder Vermietung der Räumlichkeiten: Wenn ihr mit eurem Verein zusätzliche Einnahmen generiert, startet ihr einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das hat Vor- und Nachteile.“ (s.o.). Auch darin: „Der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (wGB) ist eine gute Möglichkeit, um euren Verein finanziell mehr abzusichern – allerdings sind die zusätzlichen Einnahmen nicht steuerbegünstigt. Dadurch können mehr Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf entstehen." (s.o.).
- Deutsches Ehrenamt e.V. (2025); Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Verein. URL: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-finanzen/steuern/wirtschaftliche-geschaeftsbetrieb-verein/. Darin: „Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins umfasst Tätigkeiten, die der Erzielung von Einnahmen dienen und nicht unmittelbar den gemeinnützigen Zwecken des Vereins zugeordnet werden können. Diese Einnahmen unterliegen in der Regel der Steuerpflicht. Dieses Dokument soll Vereinsvorstände dabei unterstützen, Einnahmen korrekt dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen und die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Wir erklären, welche Einnahmen hierhin gehören, wie Sie diese in der Praxis erkennen und korrekt zuordnen, sowie die steuerlichen Implikationen.“ (s.o.).
- Buhl Data Service GmbH (11.08.2025): Steuerbereiche im Verein – Ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einfach erklärt. Vereinsbuchhaltung & Finanzierung. URL: https://www.meinverein.de/blog/vereinsbuchhaltung-finanzierung/steuerbereiche/. Darin: „Jeder Verein muss seine Einnahmen und Ausgaben einem von vier steuerlichen Bereichen (oft auch „Spären“ genannt“) zuordnen. Der ideelle Bereich umfasst alle Aktivitäten, die direkt den satzungsgemäßen Zielen des Vereins dienen und sind steuerlich in der Regel von Ertrags- und Umsatzsteuer befreit.
• Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Vereinsvermögen oder Rechten gegen Entgelt und ist umsatzsteuerpflichtig, aber oft steuerbefreit in Bezug auf Erträge.
• Der Zweckbetrieb dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben und ist steuerlich begünstigt, solange die Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
• Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst alle Aktivitäten, die nicht den vorherigen Bereichen zugeordnet werden können und unterliegt der vollen Umsatzsteuer sowie der Ertragsteuerpflicht, sobald die Einnahmen eine Freigrenze überschreiten .“ (s.o.). -
PROmedia (07.02.2025): Zweckbetrieb – diese Punkte müssen Sie beachten. Ein Unternehmensbereich der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. URL: https://www.vereinswelt.de/finanzen/steuern/zweckbetrieb/#abgrenzung-zwischen-zweckbetrieb-und-wirtschaftlichem-geschaeftsbetrieb
Quervernetzt:
Anker:
- PROSUM 057: Steurrechtliche Zuordnung von Tätigkeiten in Vereinen, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/4066
- Details
- Geschrieben von: Michael Hüllenkrämer
- Hauptkategorie: Projekt
Aktualisierung am 20.11.2025.
Das Projekt "PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark".
Rahmenprojekt: PROSUM
Nachhaltigkeitsziel: SDG 12
Mit dem Projekt "Fahrradpool-Fuhrpark", englisch "Bicyclepool-Fleet", sollen die Grundlagen, die Bedigungen, die Anforderungen, der Betrieb und die Umsetzung von einem Fuhrpark aus Fahrrädern, einem Fahrrad-Pool, erarbeitet und vorgestellt werden.
Für den Aufbau von einem Fahrradpool für einen entsprechenden Fuhrpark, gibt es eine Schnittmenge zum Projekt "CoLeTo 032: Kreislaufwirtschaft von Dingen aus einem Hinterhof auf einem Campus (Hinterhof-Campus)" (siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/28-sdg-04-coleto/3391).
Weitere Informationen:
Quervernetzt:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark - Akteure und Kooperationen, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/4215
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark - Erste Interessenten für geparkte Gebraucht-Fahrräder, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/en/projekte/44-sdg-12-prosum/4213
- CoLeTo 032: Kreislaufwirtschaft von Dingen aus einem Hinterhof auf einem Campus (Hinterhof-Campus), siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/28-sdg-04-coleto/3391
- PROSUM - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/1507
Anker:
- PROSUM 002: Fahrradpool-Fuhrpark, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3390
- Details
- Geschrieben von: Super User
- Hauptkategorie: Projekt
Das Projekt "Urban Bunny Farming".
Rahmenprojekt: PROSUM
Nachhaltigkeitsziel: SDG 12
Das Projekt "Urban Bunny Farming", auf Deutsch "Urbane Nebenerwerbs-, Freizeit und Hobby-Landwirtschaft mit Kaninchen" soll die Idee der Renaissance der Haltung und Zucht von Kaninchen in der Stadt für Mehrwert in der nachbarschaftlichen Nachhaltigkeit und für die kollektive nachhaltige Entwicklung von dezetralen Stationen mit Steicheltieren bis hin zur Versorgung mit Fleisch behandeln.
Weitere Informationen:
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenUVKU) (31.01.2025): Haltung von Tieren. URL: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/haltung-von-tieren/
- Freie Universität Berlin (FU Berlin) (10.06.1996): Rechtsvorschriften für die Tierhaltung. URL: https://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/zfi/we10/Rechtsvorschriften/Tierhaltung/index.html
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (29.01.2021): Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer
Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV). TierSchNutztV. Ausfertigungsdatum: 25.10.2001. Vollzitat:
"Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 146) geändert worden ist". Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.8.2006 I 2043;
Zuletzt geändert durch Art. 1a V v. 29.1.2021 I 146. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/TierSchNutztV.pdf - Landesbeirat für Tierschutz Baden-Württemberg (26.11.2010): Merkblatt zur Haltung von Kaninchen als Heimtiere. Empfehlungen des Landesbeirats für Tierschutz Baden-Württemberg. URL: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/Kaninchenmerkblatt.pdf
- Martin Gebhardt (23.06.2025): Der vollständige Leitfaden zur Aufzucht und Zucht von Kaninchen, um dich mit Fleisch zu versorgen. Lerne in diesem Leitfaden, wie du eine unabhängige Fleischversorgung in einer Krise aufbaust, in dem du Kaninchen aufziehst, züchtest und schlachtest. URL: https://survival-kompass.de/kaninchen-zuechten-zur-fleischversorgung-in-der-krise/
- Natuurlijkerleven (01.07.2025): Kaninchen schlachten. URL: https://www.naturlichleben.de/Kaninchen-schlachten
- Wikimedia Foundation Inc. (30.01.2025): Hauskaninchen. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Hauskaninchen
Quervernetzt:
- PROSUM - Übersicht, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/1507
Anker:
- PROSUM 055: Urban Bunny Farming, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/projekte/44-sdg-12-prosum/3320