Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Wirtschaft und Energie - Nr. 110" die Information "Nachhaltige Reisen werden noch selten gebucht“ veröffentlicht.
"(...) Der Wunsch nach nachhaltigen Reisen ist bei den Menschen durchaus vorhanden, in den Reisebuchungen spiegelt sich dieser Wunsch aber nicht wider. Dies berichteten Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Tourismus, die vom stellvertretenden Vorsitzenden Stefan Zierke (SPD) geleitet wurde und in der der Bericht des Umweltbundesamtes über Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen zur Kenntnis genommen wurde.
Wie die Regierung berichtete, habe der Tourismus eine hohe Bedeutung - sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Tourismus sei aber auf eine intakte Natur als Erlebnis- und Erholungsraum angewiesen. Zugleich wirkten sich touristische Aktivitäten negativ auf die Umwelt aus. Dem könne durch nachhaltige Aktivitäten entgegengewirkt werden. Durch bewusstes Reisen und Freizeitverhalten könne Tourismus zum Schutz der Natur und ihrer Schönheit beitragen, indem Naturräume und Ressourcen trotz touristischer Nutzung schonend behandelt würden.
Nachhaltiger Tourismus wolle den Schutz von Umwelt und Natur mit Reiseerlebnissen in Einklang bringen, berichtete die Regierung weiter. Indem er auf ein nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet sei und auf Ressourceneffizienz sowie Klimaschutz setze, biete er beste Voraussetzungen, dauerhaft zur regionalen Wertschöpfung beizutragen. Eine Vielzahl von Destinationen und Reisedienstleistern habe bereits nachhaltige Angebote entwickelt.
Die Studie zeige als Ergebnis von Untersuchungen und Umfragen auf, dass die klare Mehrheit der Deutschen nachhaltig zu reisen wünsche, so die Regierung. Im Gegensatz dazu spiegele sich dieser Wunsch im Buchungs- und Reiseverhalten jedoch kaum wider. Gleichwohl habe sich der Anteil der Buchungen von Reiseangeboten mit Nachhaltigkeitskennzeichnung seit 2009 von sechs Prozent auf elf Prozent im Jahr 2023 erhöht. Nachhaltigkeit sei bei der konkreten Reiseentscheidung selten ausschlaggebend. Ein Zuwachs bei Fern- und Auslandsreisen habe 2024 sogar zu einem Rekordwert an touristischer Verkehrsleistung mit dem Flugzeug geführt. Eine gravierende Veränderung im Buchungsverhalten hin zu einem grundlegend nachhaltigen Reisen sei in der Gesamtbevölkerung nicht zu erkennen. Nachhaltigkeit sei bei der Reiseentscheidung nur einer von vielen Wünschen. Für die Tourismuswirtschaft sei das Interesse an nachhaltigen Reisen aber eine Chance, in den Angeboten mehr Nachhaltigkeitsbezug zu wagen.
Für die CDU/CSU-Fraktion zeigt der Bericht, dass die Deutschen gerne nachhaltig reisen wollten, aber Nachhaltigkeit nicht allein der entscheidende Faktor bei der Reiseauswahl sei. Der Prozess des nachhaltigen Reisens solle unterstützt werden, empfahl die Fraktion.
Die SPD-Fraktion nahm mit Freude zu Kenntnis, dass die Mehrheit der Deutschen nachhaltig reisen möchte. Man müsse aber auch zur Kenntnis nehmen, dass trotz der positiven Einstellung zur Nachhaltigkeit diese nur selten ausschlaggebend sei. Hauptfaktor seien in den meisten Fällen wirtschaftliche Gründe. Nachhaltige Reisen müssten daher erschwinglich sein.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem „aufschlussreichen Bericht“. Die Fraktion thematisierte die neue nationale Tourismusstrategie und welchen Stellenwert nachhaltiges Reisen darin einnehme. Nach Angaben der Bundesregierung wird in der neuen Strategie das Thema Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum stehen.
Die AfD-Fraktion übte grundsätzliche Kritik an der Untersuchung. In dem Bericht stehe nur, was jedes Kind ohnehin wisse und man frage, warum dafür Bundesmittel verschwendet würden." (Deutscher Bundestag, 14.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
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Deutscher Bundestag (14.11.2025): heute im bundestag - Wirtschaft und Energie - Nr. 110. Newsletter
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Außen und Verteidigung - Nr. 124" die Information "Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation“ veröffentlicht.
"(...) Experten warnen mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten. In einer Öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses am Mittwochnachmittag reichten die Empfehlungen von der stärkeren Förderung der Medienkompetenz bis hin zu Rufen nach mehr Regulierung, etwa durch eine enge Auslegung des Digital Service Act. An der Veranstaltung unter dem Titel „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“ nahmen sechs Experten teil.
Die Journalistin Gesine Dornblüth bezeichnete russische Desinformation als „Sicherheitsrisiko“. „Sie sei ein zentraler Bestandteil des russischen hybriden Krieges gegen demokratische und offene Gesellschaften.“ Der Kreml weite die Desinformation weiter aus, für 2026 sehe der Haushalt die Rekordsumme von umgerechnet 1,5 Milliarden Euro für Propagandamedien vor. Inhaltlich gehe es vor allem darum, Stimmung gegen die Ukraine und ihre Unterstützer machen und Zweifel am Sinn der wegen des russischen Angriffskriegs gegen Russland verhängten Sanktionen zu streuen. Dornblüth sprach sich für eine Stärkung der Medienpädagogik in Schulen und in der Erwachsenenbildung aus. Wer wisse, wie russische Kampagnen funktionierten und wer mit ihnen rechne, sei weniger anfällig.
Für Ferdinand Alexander Gehringer von der Konrad-Adenauer-Stiftung steht Russland bei Desinformationen „an vorderster Front und ist die größte Bedrohung für Deutschland“. Russische Kampagnen kombinierten „staatliche Medien, Geheimdienststrukturen, Troll-Netzwerke und KI-generierte Inhalte zu einem hochgradig vernetzten Ökosystem“. Dahinter stehe das Ziel, gesellschaftliche Spaltung zu vertiefen, das Vertrauen in demokratische Prozesse und Strukturen zu untergraben und die Handlungsfähigkeit der westlichen Staaten zu schwächen - nicht zuletzt bei der Unterstützung der Ukraine.
In diese Kerbe schlug auch der Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje: Vertrauen solle durch solche Kampagnen systematisch zerstört werden. „Die Menschen sollen nicht mehr wissen, was wahr ist und was falsch ist, die gemeinsame Faktenbasis soll eliminiert werden“. Es handle sich bei „Desinformation um eine Strategie der Informationsmanipulation“. Wie weit diese Manipulation reichen, machte er am Beispiel von KI-Modellen deutlich, die von Russland strategisch gefüttert würden. „Im schlimmsten Fall kommt es zu der Situation, dass man eine KI befragt zur Überprüfung einer Information und die Antwort dieser KI ist eigentlich vom Urheber der Desinformation.“ Nötig sei mehr Medienbildung mit dem Ziel der „Informationskompetenz“. Es gehe vor allem darum, Quellen richtig einschätzen zu können.
Stefan Liebich von der Rosa-Luxemburg-Stiftung machte auf das schleichende Sterben von Lokalzeitungen in Deutschland aufmerksam. Es müsse darum gehen, gemeinnützigen Journalismus zu unterstützen, entweder auf Spendenbasis, und wo das nicht funktioniere, auch vonseiten des Staates durch steuerliche Förderung. Mit Nachdruck machte sich Liebich für die Regulierung sozialer Netzwerke und gegen eine Verwässerung des Digital Service Act der EU stark. Wenn man sich anschaue, dass einige der reichsten Männer der Welt wie Elon Musk und Mark Zuckerberg die Plattformen „X“ beziehungsweise Facebook, Instagram und Whatsapp besitzen und zudem Unterstützer des US-Präsidenten Trump seien, „dann wird einem klar, was wir hier für ein Problem haben“.
Jan Mainka, Chefredakteur und Herausgeber der „Budapester Zeitung“, beklagte ein „eklatantes Auseinanderklaffen“ zwischen dem Ungarnbild deutscher „Mainstreammedien“ und der Wirklichkeit vor Ort. Es gebe eine ausgeprägte Meinungsfreiheit in Ungarn, Medien könnten frei berichten, es gebe keine staatlichen Eingriffe in den redaktionellen Alltag, es könne auch sehr hart kritisiert werden. Der Schlachtruf der ungarischen Opposition belege Premier Viktor Orban mit einer Schmähung, ohne dass dieser daraufhin klagen würde. Es gebe in Ungarn nicht den Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“. „Wenn man das machen würde wie hier in Deutschland, könnte man die komplette Opposition lahmlegen.“
Puma Shen, Abgeordneter im taiwanesischen Parlament für die Democratic Progessive Party, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf ein „asymmetrisches Dilemma“ für Demokratien. „Informationelle Autokratien“ wie China oder Russland stünden praktisch unbegrenzte, durch keine demokratische Kontrolle eingeschränkten Ressourcen und Kanäle für Kampagnen zur Verfügung. Autoritäre Kampagnen seien äußerst wirkmächtig und schwer zu bekämpfen. „Die Politik muss den Schwerpunkt auf die Zerschlagung der strukturellen Architektur der ausländischen Einflussnahme“, legen und zum anderen Medienkompetenz fördern. Bürgerinnen und Bürger sollten ermutigt werde, „Narrativen im Internet die Komplexität der echten Welt entgegenzusetzen und sich auf primäre und nuancierte Informationen zu konzentrieren“." (Deutscher Bundestag, 14.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
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Deutscher Bundestag (14.11.2025): heute im bundestag - Außen und Verteidigung - Nr. 124. Newsletter
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 129" die Information "Gesundheitsausschuss billigt Gesetz gegen K.O.Tropfen“ veröffentlicht.
"(...) Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) mit einer Ergänzung gebilligt. Mit der Novelle soll der verbreitete Missbrauch von Distickstoffmonoxid (N2O/Lachgas) sowie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) eingedämmt werden, ohne die verbreitete industrielle Nutzung der chemischen Stoffe zu gefährden. Für den Entwurf (21/1504) stimmten am Mittwoch im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Grünen-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Linke enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden. Die Nutzung von Lachgas zu Rauschzwecken nehme zu, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem würden GBL und BDO teils zu Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten missbraucht. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, wird das NpSG um eine Anlage 2 ergänzt, in der Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO ist zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und Inverkehrbringens über den Versandhandel oder die Selbstbedienung an Automaten vorgesehen. Dass es sich bei den Stoffen um technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien handelt, werden nur Darreichungsformen, Konzentrationen und Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst, die besonders leicht missbräuchlich genutzt werden können. Der Ausschuss billigte in dem Zusammenhang einen Änderungsantrag der Koalition, wonach die maximal zulässige Füllmenge bei Lachgas-Kartuschen von 8 auf 8,4 Gramm erhöht wird. Damit sollen produktionstechnische Umstellungen bei den Herstellern möglichst gering gehalten werden, da die auf dem Markt verfügbaren Kartuschen teils eine Füllmenge von 8,4 Gramm aufweisen. Größere Kartuschen fallen künftig unter das erweiterte Umgangsverbot des NpSG. Zudem wird die Zahl der Kartuschen, die im stationären Einzelhandel an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen, auf zehn pro Verkaufsvorgang begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Abnehmer massenhaft solche Kartuschen kaufen und womöglich missbräuchlich verwenden." (Deutscher Bundestag, 12.11.2025).
Das SAI-Lab greift diese Information in den dazu angelegten, vorgeschlagenen oder notierten Projekten zur nachhaltigen Entwicklung auf.
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Deutscher Bundestag (12.11.2025): heute im bundestag - Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit - Nr. 129. Newsletter
Bundesministeriums der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ) (21.06.2024): Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Ausfertigungsdatum: 21.11.2016. Vollzitat: "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 210) geändert worden ist". Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.6.2024 I Nr. 210https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zum Thema "heute im bundestag - Bundestagsnachrichten und weitere Gremien - Nr. 61" die Information "Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“ veröffentlicht.
"(...)Die gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wird es zumindest kurzfristig nicht geben. Das wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mareike, Lotte Wulf (CDU), sieht die Bundesregierung bei dem Thema „dringenden Handlungsbedarf“. Daher habe sie eine Kommission eingesetzt, die sich um die Frage des „Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt“ kümmert. Die Kommission werde im Herbst 2026 ihre Ergebnisse vorlegen, kündigte die Staatssekretärin an. „Uns ist dabei wichtig, wissenschaftsbasiert vorzugehen“, betonte sie.
Eine Expertenkommission „zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ wird - neben dem Mindestalter von 16 Jahren - auch in der der Sitzung zugrundeliegenden öffentlichen Petition gefordert. Die Petentin Verena Holler, Mitgründerin und Vorstandsmitglied des Vereins „Smarter Start“, betonte vor den Abgeordneten den dringenden Handlungsbedarf, „Minderjährige im digitalen Raum zu schützen“. Kinder seien dort schwerwiegenden Gefahren und Risiken ausgesetzt. Sie verbrächten mehr und mehr Zeit vor Bildschirmen, „statt sich aktiv mit Familie, Freunden und der Offline-Welt auseinanderzusetzen“.
Suchtfördernde Designs hielten sie gefangen. Täglich liefen sie Gefahr, illegalen, schädlichen und extremistischen Inhalten zu begegnen. Die Frage sei daher nicht ob, sondern wie man Kinder vor Plattformen schützen kann, deren Geschäftsmodell es sei, die Nutzungszeit um jeden Preis zu maximieren, sagte Holler. „Wie schützen wir Kinder vor Plattformen, die ihr Verhalten, ihre Schwächen, ihre Stimmungen durchgehend beobachten und analysieren?“ Wenn sie unzufrieden mit ihrem Körper, traurig wegen Liebeskummer oder empfänglich für extremistisches Gedankengut seien, werde ihnen passgenau das vorgesetzt, für das sie in diesem Moment empfänglich seien. Für die einen seien das Inhalte, die Essstörungen fördern, für die anderen Inhalte, die Suizid als Lösung aller Probleme glorifizierten, für den dritten extremistische Propaganda. „Die richtige Antwort auf diese Fragen ist ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für Social Media kombiniert mit einer verpflichtenden Altersverifikation“, sagte sie.
Ein milderes Mittel sehe sie nicht. Die vermeintliche Alternative, Kinder durch den Aufbau von Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, „klingt vernünftig, ist es aber nicht“. Es liege nicht an mangelnder Aufklärung, wenn Kinder zu lange scrollten, Enthauptungen ansähen oder sich bei Gewalttaten oder lebensgefährlichen Challenges filmten. Es sei vielmehr die logische Folge von Algorithmen, die genau zu diesem Zweck programmiert würden. Von Kindern zu fordern, sich dagegen behaupten zu können, sei unfair. Selbstverständlich brauche es auch eine Kompetenzförderung. „Wenn aber Dienste strukturell jugendgefährdend sind, muss sich das Design ändern, nicht das Kind“, sagte sie.
Wichtig sei auch, dass das Verbot für alle gilt, und es keine Möglichkeit gibt, dass Eltern für 13-Jährige einwilligen. „Dann heißt es wieder: Alle anderen haben aber...“, sagte die Mutter zweier Kinder.
Auf Nachfrage machte Holler deutlich, dass es nicht um die Benutzung von Social Media Diensten gehe: „Es geht, wie in Australien, um die Errichtung eigener Accounts.“ Zwar brauche es für unter 16-Jährige laut aktuellen gesetzlichen Regelungen dafür auch jetzt schon die Einwilligung der Eltern. Die Plattformen prüften das aber nicht. Die Petentin sprach von einem Wettlauf gegen die Zeit. „Wir sind Eltern. Unsere Kinder sind jetzt Kinder“, sagte Holler. „Ich kann nicht warten, bis in acht oder zehn Jahren eine im Digital Service Act (DSA) vorgesehene Regulierung tatsächlich greift.“ Die europäischen Leitlinien machten es möglich, dass Nationalstaaten ein Mindestalter regeln, sagte sie. „Das ist als Sofortmaßnahmen nötig, um auch sofort eine Wirkung zu haben.“
Die Argumentation, dass, wenn die großen Plattformbetreiber ein Verbot - kombiniert mit einer zuverlässigen Altersüberprüfung - umsetzen müssten, die Kinder zu noch schlimmeren unkontrollierten Plattformen gehen würden, ließ Tobias Windbrake, ebenfalls Vorstandsmitglied bei „Smarter Start“, nicht gelten. Selbstverständlich müssten alle Plattformen entsprechend reguliert werden. Eine solche Regulierung, so Windbrake, schaffe auch erst den Raum für „gute, ethische Plattformen“, die aktuell gar keine Chance hätten.
Einer Altersregulierung bei Social Media stehe ihr Ministerium positiv gegenüber, sagte Staatssekretärin Wulf. Mit dem DSA gebe es auf europäischer Ebene positive Entwicklungen und Vorgaben an die Plattformbetreiber. Es brauche aber auch eine Altersverifikation, die wirkt. Mit der EUDI-Wallet gebe es Ansätze für einen Mechanismus, mit dem nachweisbar werden soll, wie alt ein Kind ist, wenn es einen Account anlegt. Ihrer Information zufolge werde die EUDI-Wallet Ende nächsten Jahres zur Verfügung stehen, „was dann mit dem Bericht der Kommission ganz gut zusammenfallen sollte“, sagte Wulf.
Petentin Holler verwies noch auf die Entwicklung in Australien. Dort habe man sich zwölf Monate mit der Frage eines Mindestalters auseinandergesetzt. „Dort wurde ein Weg gefunden. In einem Monat tritt die Regelung in Kraft. Lassen Sie uns doch sehen, was klappt und was nicht klappt“, forderte sie.
Vom Fachgebiet Arbeitslehre / Ökonomie und Nachhaltiger Konsum (FG ALÖNK) und dem Organisationteam, bestehend aus Prof. Dr. Dr. Martina Schäfer, Dr. Maike Gossen und Dr. Gabriele Wendorf, wird an der TU Berlin die "TU Berlin for Future – Die Ringvorlesung zum Klimaschutz, Teil 1 (WiSe 25/26)" angeboten. Am 10.11.2025 begrüßt Frau Martina Schäfer die Teilnehmenden und stellt 10.11.2025 den Prof. Dr. Karsten Neuhoff, Leitung vom Fachgebiet Energie- und Klimapolitik, im Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, an der TU Berlin, der zu "Politiken für klimaneutrale Industrieproduktion" vorträgt.
Dazu ist zu lesen: "Herstellung von Grundstoffen wie Stahl, Zement oder Plastik verursacht 1/3 der weltweiten Treibhausgasemissionen. Mit einer Kombination aus Strom- und H2-basierten Produktionsprozessen, Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz kann Klimaneutralität erreicht werden. Was ist notwendig, damit Hersteller und Nutzer von Grundstoffen dafür notwendige (Investitions-)Entscheidungen treffen? Welche Politikinstrumente können das ermöglichen?" (ZTG) (10.11.2025).
Das SAI-Lab hat versucht aus der kurzen Beschreibung des Vorlesung, sowie den beiden darin gestellten Fragen, einen weiteren ergänzenden Kurztitel zu formulieren: Politikinstrumente zu Entscheidungen für Klimaneutralität bei der Herstellung von Grundstoffen. Wir stellen erfreut fest, wie die Verantwortung für Wertschöpfung, die Berücksichtung von Kosten und die Qualität von Produkten für die nachhaltige Entwicklung aufgegriffen werden. Für den Beitrag zur Ringvorlesung Klimaschutz stellt Herr Karsten Neuhoff das Instrument der Emissionszertifikate, für Steuerung und Analyse von betriebs- und volkswirtschaftlichen Produktion, in einem gloalen Handelssystem, für die Eröterung von Fragen zum Klimaschutz, voran.
Das SAI-Lab ergänzt einige grundlegende Gedanken zur "Herstellung von Grundstoffen" und zu "Grundstoffen", über das Ziel der Klimaneutralität oder Aspekten zum Klimaschutz und Emissionsminderung, entlang der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung:
Nachhaltigkeitsziel 2 - Kein Hunger. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern: "Kreislaufwirtschaft beiGrundstoffen zur nachhaltigen Stablisierung von Land- und Forstwirtschaft" siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1581
Nachhaltigkeitsziel 7 - Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern: "Nachhaltige Formen der Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Energie für die Daseinvorsorge, sowie deren nachhaltiger Allokation zur Herstellung von Grundstoffen" siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1586
Nachhaltigkeitsziel 8 - Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern: "Integrative nachhaltige Herstellung von Grundstoffen für Gute Arbeit - Förderung forteilhafter Wechselwirkungen von Arbeit und Grundstoffen" siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1587
Nachhaltigkeitsziel 9 - Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen: "Marktentkoppelte systemische Komponenten der Infrastruktur, Industrialisierung und Innovation bei der Herstellung von Grundstoffen" siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1588
Nachhaltigkeitsziel 10 - Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern: "Zukunftsstandards zur Gerechtigkeit und globlen Kollaboration der Maximalmengen-Kreislaufwirtschaft für den Teilbereich der Herstellung von Grundstoffen", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1589
Nachhaltigkeitsziel 12 - Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen: "Muster für die Transformation in die klimapostivie und nachhaltige Herstellung von Grundstoffen in einer global ressourcen-limitierten Rohstoffwirtschaft", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1591
Nachhaltigkeitsziel 13 - Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen: "Nachhaltige Herstellung, Handel und Nutzung von Grundstoffen zu Wirkungen und Wechselwirkung des Klimas - Maßnahme für die Exploration und Umsetzung von wirksamen Schaltstellen zur Restauration des zuträglichen Globalklimas", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1592
Nachhaltigkeitsziel 14 - Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen: "Vorgaben für Gewinnung und Herstellung von Grundstoffen aus ozeanischer oder meerischer Herkunft, für günsiste Effekte auf alle Indikatoren der Nachhaltigkeit", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1593
Nachhaltigkeitsziel 15 - Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen: "Kopplung der Herstellung von Grundstoffen mit der Sicherstellung und Förderung von biologischer Vielfalt", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1594
Nachhaltigkeitsziel 16 - Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen: "Herstellung von globalen und territorialen Mechanismen für den Faktor "Grundstoffwirtschaft" zur Wahrung, Sicherung und Entwicklung von Frieden und Recht", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1595
Nachhaltigkeitsziel 17 - Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen: "Globale Partnerschaften für die intergenerationelle Nachhaltigkeit der Förderung, bewirtschaftung des Ressourcenpools in der Kreislaufwirtschaft, der ergänzenden Herstellung und sonstigen Verarbeitungen von Grundstoffen", siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/nachhaltigkeit/19-nachhaltigkeitsziele/1579
TU Berlin: Ringvorlesung Klimaschutz T1 2025 - Politikinstrumente zu Entscheidungen für Klimaneutralität bei der Herstellung von Grundstoffen, siehe URL: https://www.sai-lab.de/index.php/de/freunde/4156