Nach dem allgemein Modell der betriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten, werden „Unternehmen“ von „Öffentliche Betriebe und Verwaltungen“ getrennt, auch wenn beide Einheiten die Gruppe der „Betriebe“ bilden. Die „Betriebe“ sind eine der drei Kategorien der Wirtschaftseinheiten, neben „öffentliche Haushalte“ und „Privathaushalte“ (Wikimedia 29.03.2024).
Für Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) (Wikimedia 24.04.2024), die keine Unternehmen sind, gelten die Vorgaben der EU und das nationale Recht zu Sorgfaltspflichten bei Lieferketten nicht zu. Das „gilt nicht“ trifft auf nahezu alle Teile der öffentliche Haushalte der Verwaltung der Kommunen, Bundesländer und des Bundes zu. Auch viele Hochschulen und Universität gehören zu diesem Bereich der zwischen Unternehmen und Privathaushalten, beispielsweise in der konkreten Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch die TU Berlin ist eine KöR. Aus diesem Umstand des Lesens und der prüfenden Interpretation der rechtlichen Formulierung der Richtlinien und Gesetzte zu Sorgfaltspflichten bei Lieferketten, hier beispielsweise dem § 1 „Anwendungsbereich“ im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geht hervor, das, wenn eine Hochschulen oder Universität eine betriebswirtschaftlich Wirtschaftseinheit der öffentliche Haushalte ist, die für Unternehmen geltenden Sorgfaltspflichten bei Lieferketten freiwillig erfüllen können, sofern die Einhaltung, Sicherstellung und Gewährleistung dieser Sorgfaltspflichten bei Lieferketten für die Hochschulen und Universität überhaupt relevant sind, da es hier keinen rechtlich relevanten Bedarf für entsprechende Regeln gibt, da gegebenenfall andere Vorgaben und Regeln bereits die Sorgfaltspflichten bei Lieferketten umfänglich sicherstellen. Dazu dient dieses Projekt: Stimmt die These, das Hochschulen und Universität durch gesetzliche Vorgaben oder andere rechtliche Bestimmungen den Sorgfaltspflichten bei Lieferketten in einer Quantität und Qualität nachkommen, die gewünschtes Praxis also bereits hinreichend umgesetzt ist, oder trifft die Alternativhypothese zu, wonach des euräische und dazu umgesetzte oder eigenständige nationale Vorgaben die staatlichen Hochschulen und Universität von Lieferkettensorgfaltspflichten in der Formel „gilt nicht“ ausnehmen?
Gibt es gleichwertige oder gleichartige Regeln zur Sorgfaltspflicht für öffentliche Haushalte?
Gibt es gleichwertige oder gleichartige Regeln zur Lieferungen und Lieferketten für öffentliche Haushalte?
Welche Regeln und Vorgaben gelten für Sorgfaltspflichten bei Lieferketten für öffentliche Haushalte (Gesetzte, Regeln, Vorgaben, Verordnungen)?
Welche Rolle, Funktion, Aufgaben und Stellung haben staatliche Hochschulen im juristischen System für die Sorgfalt und die dazu bestehenden Pflichten bei Lieferungen und Lieferketten?
Welche Bedeutung haben Selbstverpflichtungen von oder für Hochschulen und Universitäten die gesetzlichen Sorgfaltspflichten bei Lieferketten für Unternehmen anzuwenden?
Müssten, sollten oder könnten Hochschulen und Universitäten sich selbst verpflichten Sorgfaltspflichten bei Lieferketten sicherzustellen?
Welche Wirkungen gehen von Hochschulen und Universitäten bei freiwilliger Einhaltung von Sorgfaltspflichten bei Lieferketten aus?
Welche Wirkungen betreffen Hochschulen und Universitäten ohne Selbsterpflichtung zur Einhaltung von Sorgfalt und Sorgfaltsspflichten bei Lieferungen und Lieferketten?
Das Deutsche Recht nimmt den öffentlichen Dienst, die öffentlichen Einrichtungen, bis aus winige Ausnahmen, aus dem Gesetz heraus, in dem das nationale gesetzliche Regelwerk ausschließlich (nur) für „Unternehmen“ gilt. Die öffentlichen, staatlichen Einrichtungen sind nicht die Adressaten der rechtlichen Vorgaben, lediglich die Unternehmen, sind diejenien, die direkt angesprochen und adressiert werden. „Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt fest, dass Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten beachten müssen, dies betrifft auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die entsprechende europäische Regelung ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D oder CSDDD)“ (Huck 2024).
Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (16.07.2021): Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG). Ausfertigungsdatum: 16.07.2021. Vollzitat: "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)". URL: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/BJNR295910021.html#BJNR295910021BJNG000101000
Wikimedia Foundation Inc. (Wikimedia) (24.04.2024): Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland). URL: https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(Deutschland) . Darin: "Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen." (s.o.).
In diesem Projekt soll, in Analogie zum Peer Review, ein „Civil Review“ (Bürger-Begutachtung) von Bürgerinnen und Bürgern der Bürgerwissenschaft zu den „Leitbildern“ im Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland durchgeführt werden.
„Leitbild 1: Citizen Science lebt durch eine Vernetzung und den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die Vernetzung und der regelmäßige Austausch werden gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Weitergabe der Expertise zur Koordination und Durchführung von Citizen-Science-Projekten.
Leitbild 2: Es existieren verschiedene Finanzierungsmodelle für Citizen-Science-Aktivitäten und -Projekte. Citizen Science findet unter finanziellen Bedingungen statt, die Projekte über kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume mit diversen Akteuren ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderung sich insgesamt an den speziellen Anforderungen von Citizen-Science-Projekten in all ihrer Unterschiedlichkeit und Vielfalt orientiert. Die institutionelle und private Forschungsförderung schafft Möglichkeiten zur Integration verschiedener Beteiligungsformate zu unterschiedlichen Abschnitten im Projektablauf. Die Erforschung von Citizen Science wird ebenfalls finanziell unterstützt.
Leitbild 3: Die Aus- und Weiterbildung von Forschenden und Ehrenamtlichen in Vereinen, Verbänden, wissenschaftlichen Instituten und Lehreinrichtungen ist Bestandteil der Citizen-Science-Kultur in Deutschland. Die entwickelten Fortbildungsmaterialien werden angewendet und fortgeschrieben. In einem regelmäßigen Austausch werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen evaluiert und verbessert. Insbesondere Koordinatorinnen und Koordinatoren werden als wichtige Vermittlerinnen und Vermittler zwischen Haupt- und Ehrenamt unterstützt und gewürdigt
Leitbild 4: Citizen Science als Konzept wird medial thematisiert, einzelne Projekte werden beworben und begleitet. Dadurch werden die Beschäftigung mit wissenschaftlichen Themen und Methoden sowie das Verständnis von der und für die Wissenschaft in der Öffentlichkeit gefördert. Prozesse der Wissenschaftskommunikation werden wissenschaftlich begleitet. Bereits etablierte Strukturen in Wissenschaft, Politik und Ehrenamt können von der Citizen-Science-Community für den Austausch von Informationen und der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, den Teilnehmenden und weiterer Stakeholder genutzt werden. Die effektive Nutzung dieser Kanäle baut auf den Ergebnissen aus der Begleitforschung der Wissenschaftskommunikation auf und berücksichtigt Anforderungen an Interaktion und Partizipation. Umgesetzt werden diese von den Wissenschaftskommunikatorinnen und Wissenschaftskommunikatoren mittels verschiedener Medien wie Internet, Print, Rundfunk und Fernsehen.
Leitbild 5: Citizen Science ist in der Gesellschaft, in der Wissenschaft und in der Politik ein integraler und anerkannter Bestandteil. Die verschiedenen Formate von Citizen Science, von der Datensammlung bis hin zu aktivem Kodesign und aktiver Koproduktion, werden in der Gesellschaft und Wissenschaft geschätzt, honoriert und gelebt. Es existieren verschiedene Abstufungen und Ausprägungen von Citizen Science mit definierten Kriterien, die in Abhängigkeit von der Zielstellung sowie der disziplinären Ausrichtung variieren.
Leitbild 6: Es existieren Methoden zur Validierung, Aufarbeitung und Speicherung von Citizen-Science-Daten. Für den Umgang mit Citizen-Science-Daten gibt es Kriterien und Strukturen, die die Herkunft erkennbar und die Daten zugänglich machen. Es herrschen verbindliche Standards zu Angaben über die Eigenschaften der Daten (Metadaten) sowie zum Umgang mit den Daten. Citizen-Science-Projekte nutzen die ausgebauten webbasierten sowie analogen Infrastrukturen, die als vertrauenswürdige und datenschutzkonforme Umgebungen die jeweiligen Projekte und Aktivitäten sowie die teilnehmenden Akteure unterstützen. Um dem Anspruch eines echten Austauschs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft gerecht zu werden, existiert auch für die Öffentlichkeit ein freier Zugang zu Daten aus der Wissenschaft
Leitbild 7: Für das Management von Citizen-Science-Daten gibt es rechtliche Strukturen, die die Auswertung und Speicherung von Daten und deren Zugänglichkeit regeln. Es herrschen verbindliche Standards zum Umgang mit Datenrechten. Koordinations- und Dateninformationsstellen sind als Anlaufstellen eingerichtet, um bezüglich des Umgangs mit Daten (Urheberrechte, Verwaltung, Nutzung) beraten zu können. Wissenschaftlich tätige Ehrenamtliche sind z. B. bei der Datenerhebung durch ergänzende Rahmenverträge zum Unfallversicherungsschutz abgesichert. Es existiert eine Ethik-Arbeitsgruppe oder ein Ethikrat, die bzw. der sich mit ethischen Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen von Citizen Science ausein andersetzt sowie beratend zur Verfügung steht.
Leitbild 8: Citizen Science ist in all seinen Facetten eine lebendige Form der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Gesellschaft. Citizen Science ist Ausdruck eines modernen Wissenschaftsprozesses, der gesellschaftliche Teilhabe durch partizipative Methoden ermöglicht. Citizen Science ist eine Bereicherung der Wissenschaftskultur, indem gemeinsam gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Herausforderungen identifiziert und erforscht werden. Auf Seiten der Wissenschaft herrscht Offenheit für Fragen und Erkenntnisse, die von oder in kontinuierlicher Partnerschaft mit gesellschaftlichen Akteuren erarbeitet werden. Ein Ausbau methodischer Kenntnisse führt zu einer guten wissenschaftlichen Praxis und Stringenz in Citizen Science.
Leitbild 9: Citizen Science erweitert gesamtgesellschaftliche Bildungskonzepte durch Stärkung von Schlüsselkompetenzen zur Erlangung eines erfolgreichen Lebens und einer funktionierenden Gesellschaft. Es ist wichtig, alle Akteure der Gemeinschaft zu integrieren. Citizen Science in Deutschland unterstützt die Erreichung der Ziele der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Explizite Förderinstrumente ermöglichen die Durchführung von Citizen-Science-Projekten an Schulen und bei außerschulischen Bildungsträgern. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Schulen und der universitären Bildung, in der die Lehrenden wichtige Promotoren sind und für ihre Arbeit auf qualitativ hochwertige Lehrunterlagen zurückgreifen können. Hierzu stehen spezielle Weiterbildungsangebote für Lehrende zur Verfügung. Die Aktivitäten sind auf Lehrpläne und sonstige Rahmenbedingungen abgestimmt und werden stetig fortgeschrieben
Leitbild 10: Citizen Science trägt zur Lösung von alltagsnahen und gesellschaftsrelevanten lokalen und regionalen Fragen bei. Dies unterstützt politische und planerische Entscheidungsprozesse.“ (GEWISS 2016).
Weitere Informationen
A. Bonn, A.Richter, K. Vohland, L. Pettibone, M.Brandt, R. Feldmann, C. Goebel, C. Grefe, S. Hecker, L. Hennen, H. Hennen, S. Kiefer, S. Klotz, T. Kluttig, J. Krause, K. Küsel, C. Liedtke, A. Mahla, V. Mahla, M. Mahla, M. C. Rillig, O. Röller, L. Schäffler, B. Schmalzbauer, U. Schneidewind, A. Schumann, J. Settele, K. Tochtermann, K. Tockner, J. Vogel, W. Volkmann, H. von Unger, D. Walter, M. Weisskopf, C. Wirth, T. Witt, D. Wolst, D. Ziegler (2016): Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland. URL: https://www.buergerschaffenwissen.de/sites/default/files/assets/dokumente/gewiss-gruenbuch_citizen_science_strategie.pdf. Dazu: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig, Leipzig, Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung (MfN), Berlin-Brandenburgisches Institut für Biodiversitätsforschung (BBIB), Berlin. BürGEr schaffen WISSen – Wissen schafft Bürger (GEWISS) ist ein Bausteinprogramm zur Entwicklung von Citizen-Science-Kapazitäten. Als Konsortiumsprojekt wird es von Einrichtungen der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft mit ihren universitären Partnern getragen. Beteiligte Partnereinrichtungen sind das Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und der Friedrich-Schiller-Universität Jena; sowie das Berlin-Brandenburgische Institut für Biodiversitätsforschung (BBIB) mit den Institutionen Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung (MfN), Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und der Freien Universität Berlin. Projektpartner sind außerdem der Leibniz-Forschungsverbund Biodiversität (LVB) und Wissenschaft im Dialog (WiD).
In diesem Projekt soll, in Analogie zum Peer Review, ein „Civil Review“ (Bürger-Begutachtung) von Bürgerinnen und Bürgern der Bürgerwissenschaft zu den „Zehn Prinzipien von Citizen Science – Bürgerwissenschaften“ nach ECSA durchgeführt werden.
10 Principles of Citizen Science nach ECSA
„Citizen Science Projekte binden Bürgerinnen und Bürger aktiv in wissenschaftliche Unternehmungen ein, die zu neuem Wissen und Verstehen führen. Bürgerinnen und Bürger können dabei als Beitragende, Mitarbeitende, Projektleitende oder in anderen relevanten Rollen agieren.
Citizen Science Projekte führen zu echten wissenschaftlichen Ergebnissen. Dazu gehören die Beantwortung rein wissenschaftlicher Fragen sowie Beiträge zu angewandten Fragen beispielsweise im Bereich Naturschutz und -management oder der Umweltpolitik.
Alle Teilnehmenden profitieren von der Teilnahme, sowohl die institutionell beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch die ehrenamtlich Beteiligten. Dazu können Publikationen, Fortbildungen, persönliches Vergnügen oder soziale Interaktionen zählen, aber auch die Befriedigung, wissenschaftlich zu einem größeren Ganzen beigetragen zu haben, auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene, und damit Einfluss auf Politik zu nehmen.
Wenn sie möchten, können die Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sich an verschiedenen Phasen im wissenschaftlichen Prozess beteiligen. Das kann die Entwicklung der Forschungsfrage, Ausgestaltung der Methoden, Erhebung und Analyse der Daten sowie die Kommunikation der Ergebnisse umfassen.
Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erhalten eine Rückmeldung (Feed-back) vom Projekt. Beispielsweise, wie die Daten genutzt werden und welche wissenschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Ergebnisse das Projekt hat.
Citizen Science ist ein Forschungsansatz, der wie andere auch Limitationen und Vorannahmen hat, die berücksichtigt und kontrolliert werden müssen. Im Gegensatz zu mehr traditionellen Forschungsansätzen bietet Citizen Science die Möglichkeit für die Einbindung einer breiteren Öffentlichkeit und eine Demokratisierung von Wissen(schaft).
Die Daten und Metadaten aus Citizen Science Projekten werden öffentlich zugänglich gemacht und die Ergebnisse soweit möglich in einem open-access Format publiziert. Das Teilen von Daten kann während oder nach dem Projekt erfolgen, wenn keine Sicherheits- oder Datenschutzaspekte dagegen sprechen.
Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern wird Dank und Wertschätzung in den Projektergebnissen und -publikationen ausgesprochen.
Die Evaluierung von Citizen Science Programmen erfolgt auf Grundlage der wissenschaftlichen Ergebnisse, der Qualität der Daten, des Mehrwerts für die Beteiligten sowie der breiteren gesellschaftlichen Wirkung.
Die Projektverantwortlichen berücksichtigen bei sämtlichen Aktivitäten legale und ethische Aspekte, die Urheberrechte, Rechte des geistigen Eigentums, Datenprotokolle, Vertraulichkeit, Verantwortlichkeiten oder Auswirkungen auf die Umwelt betreffen.“ (ECSA 2015)
European Citizen Science Association (ECSA) (2023): Library. 10 Principles of Citizen Science. URL: https://www.ecsa.ngo/documents/
European Citizen Science Association (ECSA) (06.12.2015): 10 Prinzipien von Citizen Science (GER). Zehn Prinzipien von Citizen Science – Bürgerwissenschaften. URL:https://zenodo.org/record/5127534/files/ECSA_Ten_principles_of_CS_German.pdf?download=1. Dazu: Cite this document as: ECSA (European Citizen Science Association). 2015. Ten Principles of Citizen Science. Berlin. URL: http://doi.org/10.17605/OSF.IO/XPR2N
Die Verkehrswende als sozial-ökologisch-ökonomische Praxis der zivilen und bürgerlichen Gestaltung von Realität
Mit dem Projekt „AXORIT“ wird ein Modell für die Gestaltung der Verkehrswende im SAI-Lab vorgestellt. Dabei geht es um ausprobieren und experimentieren, mitmachen und mitgestalten.
Das Ziel von AXORIT ist die Verkehrswende aktiv und gestalterisch zu bewegen. Dabei gilt es zur „Verkehrswende“ die Bedingungen für eine wirksame Wende im Verkehr zu erkennen und auszumachen. Ebenso wesentlich ist es hierfür die nötigen Mittel und erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Als weitere Elemente ist es grundlegend wichtig die Veränderung dieser Gestaltung zu beachteten und zu beschreiben. Alle drei Teile können und sollen erforscht und durch Forschung begleitet werden.
Mit dem Projekt wird der Rahmen für eine moderne Wissenschaft in gesellschaftlicher Verbundenheit und Verantwortung erweitert. Dadurch können und werden die sozialen, ökologische und ökonomischen Dimensionen der Verkehrswende im Spannungsfeld der Querverbindung dieser Dimensionen betrachtet. Damit ist eine ausgesprochene und grundsätzliche nachhaltige Ausrichtung und Einbettung des Projekts gemeint und sichergestellt. Dazu können alle gewünschten Regionen als Bezugsraum und Experimentierfeld gewählt werden. Für das SAI-Lab liegt Berlin nahe. Bisher ist die Flächenverteilung für a) Raumfahrt, Luftfahrt und Wasser-Schifffahrt und die motorisierte und individuelle Landverkehrs-Fahrt (beispielsweise auch die Fahrzeuge des MIV) gegenüber b) der biomobilen Mobilität mit Hilfsmitteln und Fahrzeugen im Schritt- und Rollverkehr (Fuß- und Radverkehr) im urbanen Raum deutlich flächen-diktatisiert (unterschiedlich) und nutzungs-diskriminiert (benachteiligt). Der enormen Verpflichtung wegen und der unbeschreiblichen Dringlichkeit zum Handeln im Klimaschutz halber, ist einer der wichtigen Impulse für den Sektor des Verkehrs: „Transformation“.
Als erstes Bundesland mit einem Mobilitätsgesetz (MobG), das aus einem Volksentscheid durch zivilgesellschaftliches Engagement entstanden ist, wurde in Berlin bisher viel Straßenkunst verbreitet (Striche, Linien und Teppiche in Weiß, Rot und Grün, Farbmalerei), aber noch kein Raumordnungsplan für die Transformation von „Automobilität“ (autogerecht) auf „Biomobilität“ (menschengrecht) vorgestellt. Das MobG könnte die Mobilität der Berlinerinnen und Berliner sicher, zuverlässig und barrierefrei machen. Dazu hat das SAI-Lab in den vergangenen Jahren einige fundamentale Beitrage eingebracht oder sich an deren Erörterung beteiligt. Darunter ist, unter anderem, das Leitbild der „Kindersicheren Fortbewegung“. Dazu gehören die planerischen und gestalterischen Elemente von „Flächentausch im vorhandenen Verkehrsraum“, die „Renaissance der Symmetrie in den Verkehrsachsen“, oder die „Priorisierung der Menschen, nicht der Fahrzeuge“ in der Ausgestaltung städtischer Funktionen. Dazu gehört auch der massive Rückbau der Verkehrsinfrastrukturen zu allen Arten und Formen der fossilen Treibstoffe und Antriebstechniken“ bei gleichzeitiger und unverzüglichen „Durch-Gestaltung barriere-freier Räume für den alters-übergreifenden Fußverkehr“.
Der Baukasten an Projekten und Methoden zur Verkehrswende, der auch für das Projekt „AXORIT“ geschnürt wird, eröffnet außergewöhnliche Räume mit ungewöhnlichen Möglichkeiten für das Lernen, die Lehre und die Forschung zur Nachhaltigkeit. Diese Nischen, Verkehrsbiotope und Nachhaltigkeits-Systeme nutzt das SAI-Lab für undisziplinierte, disziplinäre, interdisziplinäre und transdisziplinäre Bürgerwissenschaften, ist offen für Forschung und sehr interessiert an angewandter Politik. Dazu gehen wir gerne gleichberechtigte, gemeinwohl-ökonomische und nachhaltige Allianzen und Freundschaften ein. Mit Partnern aus Verwaltung, Gesellschaft und nachhaltiger Wirtschaft treiben wir die Verkehrswende als Förderer und Unterstützer voran, oder machen es de-zentral und eigen-verantwortlich selbst. Wird sehen nicht nur den Prozess der Transformation als die Perspektive der nachhaltigen Entwicklung, sondern betrachten die Verkehrswende als Formation von Vorgängen für die simultane Trans-Mobilisierung von Verhältnissen und Verhalten gleichermaßen. Mit den Formaten des SAI-Lab beteiligen wir uns an den Diskursen. Mit den Verkehrsmitteln und der Verkehrstechnik aus dem SAI-Lab tragen wir zur Änderung beim Verhalten bei. Mit einem Pool an Beispielen aus dem SAI-Lab eröffnen wir vielfältige Möglichkeiten der Partizipation im „mit-machen“, der Adaption durch nach-machen“ und der Kollaboration als „vernetzt-gestalten“. Mit der Nutzung von Flächen durch autarke und autonome Mobilität verändern wir aktiv und passiv das Angesicht von Infrastrukturen für bestimmte Arten der Verkehren. Unsere Lastenräder freuen sich an jedem Cargobikometer für dieses Ziel.
Mit AXORIT sind wir kein Fachgebiet mit Aufträgen für Lehre oder Forschung, sondern ein ehrenamtliches und freies Reallabor für echte, attraktive und authentische Nachhaltigkeit. Die transformative und reale Arbeit gipfelt darin, die Bürgerinnen und Bürger in Berlin zum experimentieren einzuladen. Das AXORIT ist ein kooperatives und kollaboratives Format vom SAI-Lab an der Technischen Universität Berlin, sowie im Netzwerk von Initiativen der Verkehrswende, darunter auch die Vereine, wie der ADFC e.V., der BUND e.V., der FUSS e.V., der VCD e.V. und der VFL e.V., aber auch als Teil von anderen Bündnissen, Verbänden und Interessengemeinschaften in Berlin und darüber hinaus.
FUSS e.V. (14.04.2023): Neuigkeiten vom Berliner FUSS e.V.. Newsletter. Aufgerufen am 16.04.2023. Darin: „Barrieren im öffentlichen Raum: Studienteilnehmende gesucht“. Julian Horn ist Teil einer Mobilitäts-Forschungsgruppe der Technischen Universität Berlin und forscht derzeit zu Barrieren im Öffentlichen Raum. In Kürze wird er eine Studie mit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in Form von „Walking-Interviews“ durchführen. Diese Methodik kombiniert das Zurücklegen einer bestimmten Strecke mit einem Interview. Ziel der Studie soll es sein, auf Barrieren im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und Handlungsempfehlungen abzuleiten, um mit den Ergebnissen im Idealfall an die Politik herantreten zu können. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und pseudonymisiert.“