Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse und das Verhalten im Arbeitsschutz im Fußball von Internationalen Turnieren im Vergleich zur anderen Arbeitssystemen, wie der Wanderarbeit

Internationale Turniersport-Veranstaltungen und Wanderarbeit
Gibt es einige Gemeinsamkeiten oder ausschließlich Unterschiede zwischen internationale Turnierteilenahme im Profifußball gegenüber üblicher Wanderarbeit?
Wenn Nationalsportlerinnen und Nationalsportler regelmäßig für Ihr Einkommen reisen und mit bestimmter Dauer (wie bei Turnieren) im Reiseland arbeiten, ist dies eine Form der Wanderarbeit? Wenn ja, unmittelbar und vollumfänglich, oder nur mittelbar oder vage, wäre dann die ICMW (https://www.ohchr.org/sites/default/files/cmw.pdf) auf diese Beschäftigten oder auf die Arbeit als Sportlerin oder Sportler übertragbar und angewendbar? Oder handelt es sich nicht, auf gar keinen Fall um Wanderarbeitnehmer? Handelt es sich beim internationalen Männerfußball der FIFA nicht um ein ausbeuterisches System, zu dem auch die Veranstaltungen der Meisterschaften gehören? Wie sind die Veranstaltungen der Wettkämpfe und Turnier im Vergleich von „anreisen um zu Sport zu machen“ oder „einreisen um zu arbeiten“ zu sehen? Welche Art von Geschäft der Unternehmen steht dahinter? Welche Merkmale bilden eine systemische Grundalge für Gemeinsamkeiten oder Unterschiede zwischen „anreisen“ zu Sportveranstaltungen als Sportlerin oder Sportler im Vergleich zum „einreisen“ für normale Arbeit von Arbeiterinnen und Arbeitern?

Viel-Reisende oder Wanderarbeitnehmer?
Falls für die Spieler, Mitglieder und Angehörigen der Deutschen Nationalmannschaft die Merkmale der „Wanderarbeitnehmer“ zutreffen, wie sind die Kriterien der „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (ICMW )“ in der Umsetzung bei der kommerziellen Großveranstaltung der „FIFA World Cup Qatar 2022 LLC“ von einem Schweizer Verein und dem  Emirat Katar anzuwenden?
Die „Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, ICMW)“ wurde am 18. Dezember 1990 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 45/158). Die Konvention trat am 1. Juli 2003 völkerrechtlich in Kraft (URL: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/deutschland-im-menschenrechtsschutzsystem/vereinte-nationen/vereinte-nationen-menschenrechtsabkommen/wanderarbeiter-konvention-icmw ).

Sportlicher Leistungsvergleich und grundlegende Menschenrechte
Wenn Nationalsportlerinnen und Nationalsportler regelmäßig für Ihr Einkommen nach den Regeln einer Sportart in einen Leistungsvergleich treten, in internationalen  oder globalen Wettbewerben, einem mehre-länder Turnier oder bei einer mehr-nationalen Meisterschaften antreten, ist dieser Auftrifft dann aufgrund der Lage der Menschenrechte bezogen auf die „Arbeit im Ausland“, aufgrund von Arbeitsmigration, so ohne weiteres möglich? Oder haben Turnier- und internationalen Meisterschaften mit temporärer Migrationen für Arbeit an anderem Ort im Ausland nichts zu tun? Wenn doch, wie unmittelbar und vollumfänglich, oder nur mittelbar oder vage,  sind die gewährten, genutzten und erlebten Menschenrechte dieser Beschäftigten oder auf die Bedingungen von Sportlerin oder Sportler für deren „Arbeit“, also die professionelle Ausübung des Sport, in jenem Land zu beurteilen?

Beispiel „ FIFA World Cup Qatar 2022 LLC“
Die „ FIFA World Cup Qatar 2022 LLC“ ist ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture , URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture)  zwischen (dem Land?) Katar und der FIFA (). Der Verwaltungsratspräsident der FIFA World Cup Qatar 2022 LLC ist Hassan Abdullah al-Thawadi  leitet. Der FIFA gehören 51 Prozent der Firmenanteile an der FIFA World Cup Qatar 2022 LLC. Das Unternehmen auf der Seite im Emirat Katar (siehe URL: https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/fifa-grundet-joint-venture-mit-katar), das 49 Prozenz hälz, wird als „Qatar 2022 Local Organising Committee“ (URL: https://www.fifa.com/tournaments/mens/worldcup/qatar2022/media-releases/fifa-and-qatar-announce-joint-venture-to-deliver-2022-fifa-world-cuptm), Mit Sitz beim „Qatar Financial Centre“  bezeichnet. Ist das ein Unternehmen der Reise-Arbeit, die Sportlerin in Mannschaften aus vielen Ländern für ein Turnier anheuert oder bucht?
Die „Fédération Internationale de Football Association (FIFA)“ (deutsch: „Internationaler Verband des Association Football“) ist ein privater Verband, der „die Kontrolle des Association Football in all seinen Formen“ zum Zweck hat (FIFA-Statuten, siehe URL: https://web.archive.org/web/20170708234824/http://de.fifa.com/about-fifa/who-we-are/the-statutes.html ). Die FIFA  ist zugleich der „Weltfußballverband“. Die FIFA ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich und im Handelsregister eingetragen. Die FIFA zahlt reduzierte Gewinnsteuer  (von 4 % ) als nicht steuerbefreiter Verein im Kanton Zürich.  Ist das eine Organisation die den Sport fördert oder viel mehr etwas anderes?

Sport und Menschenrechte – Recht auf Sport oder Sport für Rechte
„FIFA is committed to respecting all internationally recognised human rights and shall strive to promote the protection of these rights.“ (siehe URL: https://www.fifa.com/social-impact/human-rights) Was bedeutetet „verpflichtet“ sein, „alle international anerkannten Menschenrechte“ zu „respektieren“? Was bedeutet es „bemüht“ zu sein“ , den Schutz dieser Rechte zu „fördern“? Das ist aus Sicht eines unmissverständlichen Bekenntnisse zu Achtung und Einhaltung der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)“ (siehe URL: https://www.lpb-bw.de/erklaerung-menschenrechte)

Arbeitsreformen im Sport oder bei der Arbeit von Migranten
Ob es für substantielle Verbesserungen reicht, das „Wegweisende Arbeitsreformen läuten das Ende des kafala-Systems in Katar ein“, wie die ILO (https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_724346/lang--de/index.htm) schreibt, oder es es ein rasche Überwindung des kafala-Systems durch dessen Abschaffung in Katar geben müsse, einhergehend mit einer Reform im Recht des Arbeitsschutzes“. 
Wie unterschiedlich die Arbeitsbedingungen sein mögen, kann bei der Gleichzeitigkeit von Baustellen mit Bauarbeitern und Fußballstadien mit Fubballmannschaften, betrachtet werden. Welche Merkmale treffen auf beide Arbeitsysteme zu, welche nicht. Wie sind die Arbeitsbedingungen von Deutschen Fußballern und Bauarbeitern in deutschen Arbeitsorten zu sehen, wie steht es um die Bedingungen bei jeweiligen Arbeiten im Ausland, und wie sieht es im Ländervergleich Deutschland – Katar aus? Wie stellt sich eine kritische Gegenüberstellung der Systeme „Bauwirtschaft“ und „Sportwirtschaft“ in beiden Ländern aus? Wie anders ist eine jeweilige Arbeitsplatz, Anstellung und  Tätigkeit für einen Sportler (Fußball) und einen Facharbeiter (Baubranche) (siehe URL: https://www.amnesty.org/en/documents/mde22/9758/2019/en/).

Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse im Sport 
Die Arbeitsbedingungen, die Verhältnisse und das Verhalten im Arbeitsschutz, sind ein wesentlichen Aspekt in den Anfragen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern in Deutschland (siehe Antwort  der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Arbeitsbedingungen in Katar. – Drucksache 18/1944. URL:  https://dserver.bundestag.de/btd/18/021/1802192.pdf).
Inwieweit bestehen Verbindungen zwischen dem  Kafala-System (https://www.rosalux.de/news/id/43475/das-kafala-system-besteht-fort) und dem Fussballspieler-Handelssystem, und wenn nein, worin liegen die grundlegenden Unterschiede? Lassen sich aus der diffenzierten Analyse von Arbeitskräfte „Kafala“ und und „Sportler Transfer“ bestimmte Merkmale heraus benennen, nach denen das eine, wie das andere System reformiert werden könnte?